Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen auf eine Vielzahl von Unternehmen neue Berichtspflichten über die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung zu. Bis zum 6. Juli 2024 ist die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz nun einen Referentenentwurf veröffentlicht.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und ordnen die rechtlichen Verpflichtungen sowie konkreten Konsequenzen für Ihr Unternehmen ein. Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Fragen ein:
- Welche Unternehmen sind ab wann zur Berichterstattung verpflichtet?
- Wer darf die Nachhaltigkeitsberichte prüfen?
- Inwieweit überschneidet sich die CSRD mit anderen Berichterstattungspflichten, wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der EU-Taxonomie?
Gerne können Sie Ihre Fragen zu diesen Themen vorab per E-Mail an unsere Experten richten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven gemeinsamen Austausch!
Informationen
Datum & Uhrzeit | Dienstag, 30. April 2024 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr |
Ort | Online |
Kontakt | Nils Borcherding Katharina Engels |
Organisation | Laura Keiner |
Anmeldung | Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. |
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