Die Insolvenz kann bei der Restrukturierung für Krisenunternehmen eine sinnvolle Alternative sein. Als eigenverwaltete Insolvenz bleibt der Unternehmer sogar weiterhin im „Driver-Seat“ und kann die Vorteile eines Insolvenzverfahrens für sich und seine Gläubiger nutzen. Dabei sind natürlich die verpflichtenden Insolvenzantragsgründe von jedem Unternehmer zu beachten, da ansonsten persönliche Straf- und Haftungsrisiken drohen. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Insolvenzverfahren
- 13.06.2023
- Lesezeit 5 Minuten
Rund um die Arbeit eines Insolvenzverwalters und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens stellen sich eine Menge von Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
- Warum Insolvenz?
- Welche Insolvenzverfahren gibt es?
- Wann und wie können Geschäftsführer bei einer Insolvenz persönlich haftbar gemacht werden?
- Wie stelle ich fest, ob mein Unternehmen insolvent ist?
- Wo Insolvenz beantragen?
- Wie finde ich einen „passenden“ Insolvenzverwalter?
- Was ist ein Insolvenzverwalter?
- Wie stelle ich sicher, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung abläuft?
- Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Insolvenzverfahren?
- Ist ein Insolvenzverfahren günstiger als eine außerinsolvenzliche Stilllegung?
- Können Arbeitnehmer über Insolvenzverfahren kostengünstig abgebaut werden?
- Können defizitäre Teilbereiche von Konzernen auch separat Insolvenz anmelden?
- Welcher Insolvenzverwalter ist zuständig? Insolvenz welches Gericht?
- Wo ist das neue Insolvenzrecht geregelt?
Sie haben weitere Fragen?
Unsere Experten haben die passenden Antworten - egal, ob es um Recht, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung oder Steuern geht.
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Welche Insolvenzverfahren gibt es?
Die Wahl der geeigneten Form des Insolvenzverfahrens hängt immer von der Intention des Unternehmers ab. Eine Fremdverwaltung ist dann sinnvoll, wenn die unternehmerische Wertschöpfung nachhaltig gestört ist. Ansonsten sollte geprüft werden, ob eine Führung des Verfahrens in Eigenverwaltung zielführend sein kann. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Wann und wie können Geschäftsführer bei einer Insolvenz persönlich haftbar gemacht werden?
Geschäftsführer haften persönlich unbeschränkt, vor allem bei Verstößen gegen Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife. Denkbar sind auch persönliche Haftungsansprüche wegen einer Verletzung der „Business Judgement Rules“, die der Geschäftsleitung insbesondere Dokumentationspflichten auferlegen. Eine Betriebsfortführung ohne persönliche Straf- und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung ohne professionelle Hilfe kaum möglich. Ein frühzeitiger Insolvenzantrag kann ebenso Haftungsansprüche auslösen wie ein zu später Antrag. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Wie stelle ich fest, ob mein Unternehmen insolvent ist?
Primäre Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Beides lässt sich aus einer ordentlichen Planungsrechnung ersehen – nämlich, wenn die liquiden Mittel kurzfristig nicht ausreichen oder eine mittelfristige Fortführung nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Zweifel daran bestehen, ist dringend insolvenzrechtliche Beratung geboten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer validen Planungsrechnung und der Prüfung der Insolvenzantragsgründe.
Wo Insolvenz beantragen?
Ein vorläufiges Insolvenzverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht eingeleitet. Bei einem fortgeführten Geschäftsbetrieb ist ein Insolvenzantrag immer aufwendig und sollte professionell begleitet werden. Sowohl das Gericht als auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter sollten auf der Grundlage des Insolvenzantrags ohne größere Nachforschungen beurteilen können, ob der Betrieb fortgeführt werden kann.
Wie finde ich einen „passenden“ Insolvenzverwalter?
Die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens sollte bei einem fortgeführten Geschäftsbetrieb immer unter professioneller Begleitung eines Insolvenzrechtlers erfolgen. Dem Insolvenzgericht kann dazu ein geeigneter Insolvenzverwalter vorgeschlagen werden.
Was ist ein Insolvenzverwalter?
Nachdem ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt wurde, übernimmt dieser umgehend die Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse. Dabei kommt ihm eine ganze Reihe von Aufgaben zu, wie bspw. Hinterlegung, Siegelung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Rechnungslegungspflichten.
Wie stelle ich sicher, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung abläuft?
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine rechtzeitige Vorbereitung besonders wichtig. Zudem spielt die Redlichkeit der handelnden Personen eine große Rolle. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Insolvenzverfahren?
Um diese komplexe Frage zu beantworten, ist eine umfassende Analyse notwendig. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ist ein Insolvenzverfahren günstiger als eine außerinsolvenzliche Stilllegung?
Ja, in den meisten Fällen ist dies zutreffend.
Können Arbeitnehmer über Insolvenzverfahren kostengünstig abgebaut werden?
Ja, dies ist durchaus möglich und unter Umständen einer der wesentlichen Vorteile eines Insolvenzverfahrens. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Können defizitäre Teilbereiche von Konzernen auch separat Insolvenz anmelden?
Ja, dies ist durchaus möglich und hängt vor allem von der Mithaftung der anderen Konzernteile ab. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Welcher Insolvenzverwalter ist zuständig? Insolvenz welches Gericht?
Insolvenzgerichte veröffentlichen über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de sämtliche Insolvenzbekanntmachungen. Hier sind auch die jeweils zuständigen Gerichte und Insolvenzverwalter einsehbar. Um herauszufinden, welcher Insolvenzverwalter zuständig ist, können Sie auf der Webseite eine einfache Suchfunktion nutzen.
Wo ist das neue Insolvenzrecht geregelt?
In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) den Umgang mit Insolvenzen. Übergeordnetes Ziel der InsO ist, die Gläubiger eines insolventen Unternehmens "gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen".
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