Im Zentrum der Prüfverfahren stehen die Preisanpassungsklauseln sowie die dahinterliegenden Indizes, die von Fernwärmeversorgern verwendet werden. Diese Klauseln unterliegen strengen, rechtlichen Vorgaben und sollen die allgemeine Marktentwicklung (das sogenannte Marktelement) sowie die Kosten für die bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzten Energien verursachungsgerecht abbilden (das sogenannte Kostenelement).
Was genau ist passiert?
Den Fernwärmeanbietern wird vorgeworfen, möglicherweise Wettbewerbsbeschränkungen zu praktizieren oder überhöhte Preise zu verlangen. Das Bundeskartellamt prüft, ob es Anhaltspunkte für unfaire Praktiken gibt, die den Wettbewerb behindern könnten. Es geht dabei um die Frage, ob die Fernwärmeanbieter ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um Preise festzulegen, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen oder den Verbrauchern keine Wahlmöglichkeiten bieten. So wird mehreren Unternehmen vorgeworfen, andere als durch ihre Indizes abgebildete Energieträger für die Preisbildung zu verwenden, konkret: den Erdgas-Index, obwohl bei der Wärmeerzeugung erneuerbare Energien eingesetzt wurden. Infolge sind die Fernwärme-Preise für Verbraucher vor dem Hintergrund der Energie-Krise deutlich in die Höhe gestiegen.