Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
EuGH-Urteil: Kundenanlagen verlieren Sonderstatus – Relevanz insbesondere für Energieversorger und Unternehmen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Start-ups: Gericht bestätigt Wirksamkeit einer Vesting-Regelung im Shareholders‘ Agreement
EVB-IT Rahmenvereinbarung und digitales Vertragstool: Ein bedeutender Schritt für die öffentliche IT-Beschaffung
Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Im Rahmen der Geldwäscheprävention müssen Banken auf Weisung der BaFin jährlich ihre Datenverarbeitungssysteme zur Transaktionsüberwachung und zum Screening von einem unabhängigen Prüfer überprüfen lassen. Die Finanzaufsicht wird diese Qualitätskontrollen künftig stärker einfordern. Qualitätssicherungskonzepte erleichtern die Arbeit der Geldwäschebeauftragten von Kreditinstituten.
Seit 2021 sind Banken gemäß dem besonderen Teil für Kreditinstitute der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA BT 6.2.3) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu verpflichtet, ihre Systeme zur Transaktionsüberwachung und zum Screening jährlich unabhängig überprüfen zu lassen.
Seit April 2023 sind diese Vorgaben durch die BaFin und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) konkretisiert worden. Somit ist davon auszugehen, dass die BaFin unabhängige Qualitätskontrollen künftig stärker einfordern wird.
Die AuA BT 6.2.3 schreiben vor, neben der „regelmäßigen fachgerechten Wartung, Überholung und – soweit nötig – technischen Aufrüstung der Hardware des Datenverarbeitungssystems zur Sicherung seiner Funktionsfähigkeit“ auch eine „reibungsfreie Zusammenarbeit der Einzelkomponenten und deren Schnittstellen zu den Datenverarbeitungssystemen“ zu gewährleisten.
Banken müssen sicherstellen, dass die „ordnungsgemäße Funktionalität der Datenverarbeitungssysteme“ kontinuierlich überprüft wird und „regelmäßig eine Qualitätskontrolle der Datenverarbeitungssysteme durch einen unabhängigen Prüfer“ erfolgt. Der Fokus liegt hierbei auf der technischen Funktionsfähigkeit der Systeme.
Der Zeitpunkt der Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Prüfer ist den Banken freigestellt, jedoch soll diese gemäß der AuA BT 6.2.3 jährlich erfolgen.
Die Qualitätskontrolle kann entweder gesondert an einen unabhängigen Prüfer vergeben werden oder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vom Jahresabschlussprüfer durchgeführt werden. In diesem Fall stellt der Jahresabschlussprüfer eine eigenständige Bescheinigung über die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren aus.
Wie Sie die Prüfung angemessen vorbereiten und worauf bei der Implementierung eines entsprechenden Qualitätssicherungsprozesses zu achten ist, werden wir Ihnen in unserem Webinar am 14. Januar 2025 zeigen.
Zum Webinar anmelden
Ralph Hüsemann
Partner
Wirtschaftsprüfer
Dr. Christoph Wronka, LL.M. (London)
Director, Head of Financial Crime Audit & Advisory
Certified Anti-Money Laundering Specialist (CAMS), Certified Internal Auditor (CIA)
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen
Veranstaltung: Mittwoch, 31. Januar 2024, 18:00 bis ca. 22:30 Uhr
Die HANSAINVEST Real Assets GmbH (HANSAINVEST), ein Unternehmen der Signal Iduna Gruppe, investiert mit Baker Tilly als rechtlichem Berater 50 …
Baker Tilly hat das Camping-Travel-Start-up FreewayCamper (FWC) im Rahmen einer Expansionsfinanzierung in Höhe von 30 Millionen Euro rechtlich …