Nein, alle Unternehmen, welche die Teilnahmekriterien erfüllen, können sich um BAYERNS BEST 50 bewerben. Eine Aufforderung oder Einladung zur Teilnahme ist nicht zwingend erforderlich.
Ja, in diesem Fall bitten wir darum, die berichtigten Unterlagen bis spätestens 4. April 2025 an BB50@bakertilly.de zu senden.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmedaten von Baker Tilly, dem Juror, ausgewertet und verifiziert. Hierzu sind teilweise Unternehmensbesuche notwendig. Die Einladung an die Preisträger wird vermutlich Ende Juni 2025 versendet.
Nach Ermittlung der Preisträger werden diese nach aktueller Planung bei der Preisverleihung Ende Juli 2025 auf Schloss Schleißheim verkündet.
Unternehmen, die in den Jahren 2023 oder 2024 Preisträger waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sonderpreise werden in diese Betrachtung nicht miteinbezogen.
Für Gesellschaften, deren Finanzkennzahlen in die eines Preisträgers der oben genannten Jahre einbezogen wurden (Konzernbetrachtung), ist die Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
Um die Wachstumsstärke der Unternehmen im Hinblick auf Umsatz und Mitarbeiter zu vergleichen, wird der Wachstums-Index des US-Ökonomen David L. Birch (Birch-Index) verwendet und ein Betrachtungszeitraum von fünf Jahren angesetzt. Im Hinblick auf die Sonderpreise für über-durchschnittliches Ausbildungsengagement wird auf die Kriterien „absolute Anzahl an Auszubildenden“ und „Ausbildungsquote“ abgestellt.