BAYERNS BEST 50 - Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Wettbewerb

Nein, alle Unternehmen, welche die Teilnahmekriterien erfüllen, können sich um BAYERNS BEST 50 bewerben. Eine Aufforderung oder Einladung zur Teilnahme ist nicht zwingend erforderlich.

Nein, die Teilnahme am Wettbewerb BAYERNS BEST 50 sowie gegebenenfalls an der Preisverleihung ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Ja, nur rechtzeitig vollständig eingegangene Teilnahmebögen können bei der Ermittlung der Preisträger berücksichtigt werden. Die Teilnahmefrist endet am 4. April 2025. 

Zur Bewerbung

Ja, in diesem Fall bitten wir darum, die berichtigten Unterlagen bis spätestens 4. April 2025 an BB50@bakertilly.de zu senden. 

Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmedaten von Baker Tilly, dem Juror, ausgewertet und verifiziert. Hierzu sind teilweise Unternehmensbesuche notwendig. Die Einladung an die Preisträger wird vermutlich Ende Juni 2025 versendet.

Nach Ermittlung der Preisträger werden diese nach aktueller Planung bei der Preisverleihung Ende  Juli 2025 auf Schloss Schleißheim verkündet.

Unternehmen, die in den Jahren 2023 oder 2024 Preisträger waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sonderpreise werden in diese Betrachtung nicht miteinbezogen.
 
Für Gesellschaften, deren Finanzkennzahlen in die eines Preisträgers der oben genannten Jahre einbezogen wurden (Konzernbetrachtung), ist die Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
 

Nein, sofern die Anteile an einem Unternehmen vollständig von einer Stiftung gehalten werden, ist das Kriterium „inhabergeführt“ nicht erfüllt. Solche Unterehmen können am Wettbewerb nicht teilnehmen.

Der Aufsichtsrat hat nach § 111 AktG die Geschäftsführung zu überwachen. Ein mit einem Aufsichtsrat vergleichbares Gremium sollte daher Aufgaben wahrnehmen, die über eine reine Beratungsfunktion hinausgehen.

Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben. Sollten die Daten nicht belastbar vorliegen, sollten vorläufige Finanzdaten bzw. Planzahlen angegeben werden.

Ausgezeichnet werden die wachstumsstärksten Unternehmen in den Bereichen Umsatz und Mitarbeiter. Die Teilnahme sollte durch die Einheit erfolgen, welche die höchsten Wachstumsraten aufweist.

Alle Informationen können durch Einzel- oder Konzernabschlüsse belegt werden. Soweit erforderlich, werden im Rahmen der Auswahl der Preisträger persönliche Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern ausgewählter Unternehmen vor Ort geführt. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat Baker Tilly nach erfolgter Ausschreibung als neutrales und objektives Wirtschaftsprüfungsunternehmen als Juror mit der Aufgabe betraut, die Preisträger anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien transparent und neutral zu ermitteln.

Um die Wachstumsstärke der Unternehmen im Hinblick auf Umsatz und Mitarbeiter zu vergleichen, wird der Wachstums-Index des US-Ökonomen David L. Birch (Birch-Index) verwendet und ein Betrachtungszeitraum von fünf Jahren angesetzt. Im Hinblick auf die Sonderpreise für über-durchschnittliches Ausbildungsengagement wird auf die Kriterien „absolute Anzahl an Auszubildenden“ und „Ausbildungsquote“ abgestellt.

Ja, da die Unternehmerin des Jahres aus dem Kreis der BAYERNS BEST 50 ermittelt wird.

Ja, da der Sonderpreis für Nachhaltigkeit aus dem Kreis der BAYERNS BEST 50 ermittelt wird.