Teilnahme­bedingungen BAYERNS BEST 50

 

Um an dem Wettbewerb BAYERNS BEST 50 teilnehmen zu können, müssen Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Bayern. Die Inhaberin oder der Inhaber ist Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums.
  • Die Inhaberin oder der Inhaber hält mindestens 15 Prozent der Anteile, im Fall einer Aktiengesellschaft mindestens 5 Prozent der Anteile. Gehört der Unternehmer dem Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium an, ist ein Anteilsbesitz von mindestens 50 Prozent erforderlich.
  • Das Unternehmen besteht mindestens seit fünf Jahren, Stichtag ist der 31. Dezember 2019. Es beschäftigte mindestens 50 Mitarbeiter in 2024 und – in der gesamten Unternehmensgruppe – maximal 5.000 Mitarbeiter in 2020.
  • Das Unternehmen konnte in den vergangenen fünf Jahren, d. h. von 2020 bis 2024, den Umsatz und die Zahl der Mitarbeiter steigern. Zudem verspricht die Planung für 2025 eine positive Geschäftsentwicklung.
  • Das Umsatz- und Mitarbeiterwachstum ist vor allem auf organisches Wachstum und nicht überwiegend auf Akquisitionen zurückzuführen.
  • Das Unternehmen verfügt über eine angemessene Eigenkapitalquote und ist aktuell profitabel.

 

Preisträger der Jahre 2023 und 2024 können sich in diesem Jahr nicht um eine erneute Auszeichnung im Rahmen von BAYERNS BEST 50 bewerben.

 

 

Bayerische Unternehmerin / Sonderpreise

Auszeichnung zur „Bayerischen Unternehmerin des Jahres“

Aus den Reihen der BAYERNS BEST 50 wird die „Bayerische Unternehmerin des Jahres“ ausgezeichnet. Auswahlkriterien sind in diesem Fall der wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens und Ihre aktive Rolle im Betrieb.

Auszeichnung Sonderpreise Ausbildung

An zwei Unternehmen wird ein Sonderpreis für überdurchschnittliches Ausbildungsengagement verliehen.

Auszeichnung Sonderpreis Nachhaltigkeit

Aus den Reihen der BAYERNS BEST 50 wird ein Unternehmen mit dem Sonderpreis „Nachhaltigkeit“ geehrt. Die Auswahl erfolgt durch die Berücksichtigung von ESG-Faktoren; Umwelt (Environmental), Soziales (Social) sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).

 

Auswahl der Preisträger

Die Ermittlung der BAYERNS BEST 50 Preisträger führt im Jahr 2025 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch. Dabei wird der Birch-Index, dessen Kriterien Umsatz- und Mitarbeiterwachstum sind, verwendet.

 

Teilnahme

Die Teilnahmeunterlagen können Sie hier bequem online ausfüllen und absenden.

Teilnahmeschluss für die Einreichung der vollständigen Unterlagen ist der 04.04.2025.

 

Für Fragen zum Wettbewerb und zum Teilnahmeprozess wenden Sie sich bitte
per E-Mail an: bb50@bakertilly.de
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nymphenburger Straße 3b / 80335 München

 

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