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Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
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Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Im dritten Teil unserer Online-Seminar-Serie zu zollrechtlichen Themen widmen wir uns dem Bereich Ursprungswaren und Präferenzen, zu dem wir Ihnen wertvolle Tipps geben werden.
Mittels präferenzieller Ursprungswaren lassen sich im Welthandel erhebliche Einfuhrabgabenbegünstigungen realisieren. Aber wann liegt der Ursprung vor, wie ist dieser zu bestimmen und nachzuweisen und welche Fallstricke sind zu beachten, damit aus dem vermeintlichen Vorteil der präferenziellen Begünstigung keine Kostenfalle wird?
Wir gehen dabei insbesondere auf mögliche Risiken und Herausforderungen ein und leiten daraus praxisnahe Hilfestellungen für Sie ab. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Ursprungsnachweise korrekt erbringen, um sowohl Ursprungswaren als auch Präferenzen erfolgreich für Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Sebastian Billig Partner Rechtsanwalt Büro München T: +49 89 55066-252sebastian.billig@bakertilly.de
Sven Pohl Director Rechtsanwalt Büro Hamburg T: +49 40 600880-382sven.pohl@bakertilly.de
Laura Keiner Manager Event Coordination Büro Frankfurt am Main M: +49 160 91086213laura.keiner@bakertilly.de
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