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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
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Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
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ESG (Environmental Social Governance, zu deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Kriterien sind eine Gesamtheit von Parametern, die in die Strategie eines Unternehmens integriert werden können. Unternehmen kommen bei ESG Kriterien teilweise ihren rechtliche Verpflichtungen nach. Teilweise geht es um den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer in allen Punkten nachhaltigen Entwicklung über gesetzliche Anforderungen hinaus. Darunter fällt beispielsweise die CO2-Bilanz einer Organisation. ESG bestehen aus Kriterien, die von Investoren zur Bewertung eines Unternehmens herangezogen werden. Ein fehlendes ESG-Management kann zu einer Schlechtbewertung des Unternehmens durch Investoren oder zu mangelnder Wertschätzung des Unternehmens durch Mitarbeiter und Verbraucher führen.
Die ESG-Kriterien umfassen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Kriterien genießen zunehmend Beachtung sowohl bei Unternehmern als auch bei Verbrauchern. In die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums rücken sie immer mehr durch die zunehmende öffentliche Bedeutung von Themen wie Klimawandel und Respekt der Menschenrechte.
Beispiele für ESG im Hinblick auf Umwelt „E“ (Environment)
Diese Kriterien betreffen unter anderem die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Beispiele sind unter anderem:
Beispiele für ESG im Hinblick auf Soziales „S“ (Social)
Soziale Kriterien betreffen unter anderem das Thema, wie ein Unternehmen mit Mitarbeitern oder mit externen Dienstleistern umgeht:
Beispiele für ESG im Hinblick auf Unternehmensführung „G“ (Governance)
Governance-Kriterien betreffen unter anderem Aspekte der Steuerung eines Unternehmens. Wichtige Themen dabei sind internen Strukturen sowie Kontrollen und Praktiken zur Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien. Beispiele hierfür sind unter anderem:
Governance Risk Compliance fasst die drei wichtigsten Handlungsebenen eines Unternehmens für eine erfolgreiche Unternehmensführung zusammen. Das Modell kann zur reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Standorten und Abteilungen im In- und Ausland beitragen.
Governance bezeichnet die Führung eines Unternehmens durch definierte Richtlinien. Dazu gehören unter anderem die Definition der Unternehmensziele sowie der Unternehmensstrategie, die Methodik zur Umsetzung der Unternehmensziele sowie die Planung der notwendigen Ressourcen zur Zielerreichung.
Mit Risk ist das Risikomanagement gemeint. Dabei geht es um die Erfassung und den Umgang mit Risiken. Dies kann eine Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken, die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung sowie die Etablierung eines geeigneten Umgangs mit einem Schadenseintritt beinhalten. Compliance beschäftigt sich inhaltlich mit der Einhaltung interner und externer Standards, welche für das Unternehmen verpflichtend gelten oder vom Unternehmen freiwillig eingehalten werden.