Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Countdown bis September – Die EU-Datenverordnung und ihre Auswirkungen
Elektronische Entgeltabrechnungen: BAG erlaubt rein digitale Bereitstellung
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Tax CMS in Betriebsprüfungen: BStBK fordert klare Regelungen
Baker Tilly holt Transfer-Pricing-Spezialisten Christian Jacob
Praxishandbuch Cybersecurity: Gefahren erkennen, Angriffe verhindern, rechtssicher Handeln
Vergaberechtlicher Rahmen für Notfallbeschaffungen nach einem Cyberangriff
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Nach EuGH-Entscheidung: Finanzinvestoren haben weiterhin keinen direkten Zugang zu MVZ
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Baker Tilly begleitet St.-Marien-Hospital in Friesoythe bei Schutzschirmverfahren
Unsere Rechtsexperten im Bereich Datenschutz, EU-DSGVO und Informationstechnologie beraten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Schutz persönlicher oder unternehmerischer Daten.
Die Bedeutung datenschutzrechtlicher Themen wächst mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Data Economy in allen Branchen stetig weiter.
Daten sind mittlerweile oftmals wertvoller als physische Assets. Damit einhergehend hat der Schutz persönlicher Daten aber auch der Schutz unternehmerischer Daten an Bedeutung gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten sind sehr komplex. Es ist von zentraler Bedeutung, rechtliche Risiken in diesen Bereichen frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Natur verschiedener Geschäftsmodelle und Transaktionen in diesen Bereichen. Unsere Experten beraten Sie dazu umfassend und mit Blick auf Ihr individuelles Geschäftsmodell.
Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten, unterstützen bei allen datenschutzrechtlichen Thematiken und vertreten Ihre Interessen im Falle einer Streitigkeit auch vor Gericht.
Was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen. Quick-Check machen und erfahren, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.
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Ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen über die Baker Tilly Data Privacy GmbH in allen Datenschutzfragen mit unserer Expertise zur Seite.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Alle unsere Berater sind zugelassene Rechtsanwälte, die zusätzlich im Arbeitsrecht oder IT-Recht tätig sind, zwei Rechtsgebiete mit den größten Berührungspunkten zum Datenschutzrecht.
Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 treffen Verantwortliche eine ganze Reihe von Dokumentations- und Nachweispflichten. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der für Sie relevanten Dokumente:
Wir bieten Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte an, die speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Schulungen können jährlich oder nach Bedarf durch-geführt werden. Gerne stimmen wir uns zum konkreten Inhalt der Schulung mit Ihnen ab. Möglich sind unter anderem:
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Damit Sie sicher und datenschutzkonform den amerikanischen Cloud-Dienstleister Microsoft 365 nutzen können, ist einiges zu beachten.
Schaffen Sie mit unseren Experten eine bestmögliche Grundlage für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
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Mona BaronSenior Manager Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sarah BuschSenior Manager Rechtsanwältin, zertifizierte Beraterin im Datenschutzrecht
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.Partner Rechtsanwalt
PD Dr. Jens Thomas FüllerSenior Manager Rechtsanwalt
Caroline KnocheManager Rechtsanwältin
Philip KochManager Rechtsanwalt
Maximilian PörtnerManager Rechtsanwalt