Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Unsere Rechtsexperten im Bereich Datenschutz, EU-DSGVO und Informationstechnologie beraten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Schutz persönlicher oder unternehmerischer Daten.
Die Bedeutung datenschutzrechtlicher Themen wächst mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Data Economy in allen Branchen stetig weiter.
Daten sind mittlerweile oftmals wertvoller als physische Assets. Damit einhergehend hat der Schutz persönlicher Daten aber auch der Schutz unternehmerischer Daten an Bedeutung gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten sind sehr komplex. Es ist von zentraler Bedeutung, rechtliche Risiken in diesen Bereichen frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Natur verschiedener Geschäftsmodelle und Transaktionen in diesen Bereichen. Unsere Experten beraten Sie dazu umfassend und mit Blick auf Ihr individuelles Geschäftsmodell.
Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten, unterstützen bei allen datenschutzrechtlichen Thematiken und vertreten Ihre Interessen im Falle einer Streitigkeit auch vor Gericht.
Was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen. Quick-Check machen und erfahren, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.
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Ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen über die Baker Tilly Data Privacy GmbH in allen Datenschutzfragen mit unserer Expertise zur Seite.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Alle unsere Berater sind zugelassene Rechtsanwälte, die zusätzlich im Arbeitsrecht oder IT-Recht tätig sind, zwei Rechtsgebiete mit den größten Berührungspunkten zum Datenschutzrecht.
Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 treffen Verantwortliche eine ganze Reihe von Dokumentations- und Nachweispflichten. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der für Sie relevanten Dokumente:
Wir bieten Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte an, die speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Schulungen können jährlich oder nach Bedarf durch-geführt werden. Gerne stimmen wir uns zum konkreten Inhalt der Schulung mit Ihnen ab. Möglich sind unter anderem:
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Damit Sie sicher und datenschutzkonform den amerikanischen Cloud-Dienstleister Microsoft 365 nutzen können, ist einiges zu beachten.
Schaffen Sie mit unseren Experten eine bestmögliche Grundlage für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
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Mona BaronSenior Manager Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sarah BuschSenior Manager Rechtsanwältin, zertifizierte Beraterin im Datenschutzrecht
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.Partner Rechtsanwalt
PD Dr. Jens Thomas FüllerSenior Manager Rechtsanwalt
Caroline KnocheManager Rechtsanwältin
Philip KochManager Rechtsanwalt
Nastassja TramerDirector Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht