Gemeinsam mit unseren Mandanten stellen wir uns dieser Herausforderung – mit mehr als 150 Steuerberatern in Deutschland und darüber hinaus mit Steuerexperten in 145 Ländern auf der ganzen Welt, in denen Baker Tilly vertreten ist. Dabei verstehen wir uns insbesondere als Partner global agierender Unternehmen des Mittelstands und beraten in allen Fragen der internationalen Besteuerung stets zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Rechtsentwicklung:

  • Wir gestalten deutsche Investitionen im Ausland und ausländische Investitionen in Deutschland und übernehmen steuerrechtliche Gutachten im Vorfeld oder begleitend zu internationalen Unternehmensaktivitäten. 
  • Wir beraten federführend den steuerrechtlichen Teil von Umstrukturierungen internationaler Unternehmen und Gruppen ebenso wie grenzüberschreitende Unternehmenskäufe und -verkäufe. 
  • Wir führen für unsere Mandanten internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren. 
  • Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung einmal nicht vermeiden, führen wir für unsere Mandanten auch internationale Prozesse. 

Um bei grenzüberschreitendem unternehmerischem Handeln das Risiko einer Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu mindern, stimmen wir wichtige Sachverhalte mit internationalen Finanzbehörden ab, z.B. im Rahmen von Advance Pricing Agreements. Dabei greifen wir auf unser besonderes Know-how im Bereich des internationalen Informationsaustauschs zwischen den Finanzbehörden zurück, das wir in zahlreichen erfolgreich begleiteten Projekten erworben haben.

Matthias Chuchra, LL.M. (com.)

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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