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Countdown bis September – Die EU-Datenverordnung und ihre Auswirkungen
Elektronische Entgeltabrechnungen: BAG erlaubt rein digitale Bereitstellung
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Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Baker Tilly begleitet St.-Marien-Hospital in Friesoythe bei Schutzschirmverfahren
Überprüfen und verbessern Sie alle Aspekte Ihrer Cyber Security. Unsere Experten für Informationssicherheit, Datenschutz, Cyber-Crime und IT-Forensik sowie IT-Recht arbeiten interdisziplinär zusammen. Digitalisierung braucht sichere und zuverlässige IT. Deshalb: Cyberangriffe verhindern, bewältigen und aufklären.
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Sichere und verlässliche IT ist die Grundlage für Effizienz und Digitalisierung in Unternehmen. Doch diese Vorteile bringen erhebliche Cybergefahren mit sich: Hackerangriffe, Phishing, Ransomware und Cyber-Spionage bedrohen Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig müssen Unternehmen strenge gesetzliche Anforderungen wie DSGVO, DORA und NIS2 erfüllen.
Baker Tilly vereint umfassende, interdisziplinäre Leistungen, um diese Herausforderungen zu meistern. Wir unterstützen Sie mit präventiven Prüfungen, strategischer Beratung zur Risikominderung und im Krisenfall bei der Aufklärung von Cyber-Crime und Betrugsfällen.
Unser Ansatz integriert eine spezialisierte Rechtsberatung für alle Fragen, die in Verbindung mit Cyber-Risiken und Datenschutz in Verbindung stehen.
Das Ziel ist der Schutz Ihrer IT-Infrastruktur und eine erfolgreiche Krisenbewältigung zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihre Cyber Security umfassend verbessern können.
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Boris Ortolf
Director
Certified Information Systems Security Professional (CISSP), Certified Cloud Security Professional (CCSP)
Alexander Wagner
Partner
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Die novellierte Network and Information Security Directive – NIS2 – betrifft Betreiber wesentlicher und wichtiger Dienstleistungen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und digitale Infrastruktur. Unternehmen müssen strengere Sicherheitsmaßnahmen einführen, Cybervorfälle melden und regelmäßige Risikobewertungen durchführen. Sie sind verpflichtet, widerstandsfähige Systeme zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen zur Cybersicherheit zu erfüllen.
Baker Tilly hilft interdisziplinär Ihre Ausgangslage und Handlungsbedarfe zu ermitteln, begleitet Sie beim Schließen der Lücken und testiert Ihre Erfüllung der NIS2-Anforderungen.
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Der Digital Operational Resilience Act – DORA – betrifft Finanzunternehmen, darunter Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleister. Sie müssen robuste digitale Betriebsstabilität sicherstellen, Cybervorfälle melden und kontinuierliche Risikoanalysen durchführen. DORA verlangt strengere Sicherheitsmaßnahmen, Notfallpläne und die Überwachung von Drittanbietern, um die Integrität und Sicherheit der Finanzsysteme zu gewährleisten. Stichtag ist der 17. Januar 2025.
Baker Tilly ermittelt im Rahmen einer Gap Analyse Lücken, erforderliche Ressourcen und Maßnahmen zur Umsetzung der DORA-Anforderungen. Mit Expertise und bewährten Hilfsmitteln bieten wir Unterstützung zum Schließen Ihrer Lücken. Im Rahmen von Audits und Assessments prüfen wir die Umsetzung der DORA-Anforderungen bei Ihnen und – besonders wichtig – in Ihrem Auftrag bei Erbringern ausgelagerter Leistungen.
Jetzt News-Beitrag zu DORA lesen
Ein effizientes internes Kontrollsystem (IKS) ist unerlässlich für jedes Unternehmen, das seine Prozesse und Reputation schützen möchte. Fehlt ein solches System, können die Folgen schwerwiegend sein: Falsche Rechnungen, die mehrfach versendet werden, können zu erheblichen Reputations- und Korrekturkosten führen. Abrechnungsbetrug und Entscheidungsfehler aufgrund ungenauer Daten verursachen nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch langfristige wirtschaftliche Nachteile. Unterschlagungen im hohen sechsstelligen Bereich können zusätzlich zu Prozesskosten und weiteren Rufschädigungen führen.
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