Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
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Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
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Start-ups: Gericht bestätigt Wirksamkeit einer Vesting-Regelung im Shareholders‘ Agreement
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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Wir alle bei Baker Tilly richten unser Denken und Handeln stets an klaren Werten aus und handeln jederzeit gesetzeskonform. Die Einhaltung von Gesetzen, Normen, Richtlinien und Ethikgrundsätzen ist für uns von höchster Bedeutung, um das Vertrauen unserer Mandanten, Vertragspartner zu wahren.
Konsequenterweise haben wir daher ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sowie der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer implementiert.
Es bietet Mandanten und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Gesetze oder interne Richtlinien unseres Unternehmens auch anonym zu melden. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat höchste Priorität und ist vollumfänglich sichergestellt. Wir haben dafür einen renommierten Anbieter einer elektronischen Plattform, und damit einen unabhängigen Dritten, beauftragt, um Ihre Identität zu schützen. Dadurch können Sie potenzielle Verstöße frühzeitig und diskret ansprechen, ohne dass Sie Nachteile zu befürchten haben. Uns ermöglicht diese Lösung, Ihren Hinweisen zeitnah nachzugehen und notwendige Konsequenzen zu ziehen. Die Verantwortlichen der Hinweisgebermeldestelle sind unter Wahrung der Vertraulichkeit der meldenden Personen verpflichtet, die gemeldeten Verstöße aufzuklären und ggf. Maßnahmen in Abstimmung zur Beseitigung der gemeldeten Verstöße mit dem Management Board und den Geschäftsführungen zu ergreifen – auch dabei wird die Vertraulichkeit durchgehend gewahrt sein. Im Einzelfall kann die Aufklärung aber auch ergeben, dass keine Maßnahmen folgen.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir Ihre Unterstützung sehr begrüßen, vollumfänglich unterstützen und bedanken uns vorab für Ihren Beitrag.
U.a. können folgende Verstöße von Ihnen gemeldet werden:
Wir alle gemeinsam fördern eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur und wollen daher etwaige Verstöße frühzeitig erkennen, um angemessen und konsequent handeln zu können. Danke, dass Sie uns hierbei unterstützen.
Das Baker Tilly Hinweisgeberschutzsystem finden Sie hier