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In Zeiten sich ständig verändernder Märkte und einer zunehmenden Internationalisierung, sollten sich Unternehmen in regelmäßigen Abständen die Frage stellen, ob die eigene Rechtsform noch allen aktuellen Ansprüchen gerecht wird oder aber auch umgekehrt – wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Basis zur Beantwortung dieser Frage, ist eine umfangreiche Analyse der jeweiligen Gegebenheiten und Finanzströme des Unternehmens. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und unseres interdisziplinären Beratungsansatzes unter Einbeziehung von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern sind wir in der Lage, Ihnen diese Empfehlungen zu geben – ggf. auch unter Berücksichtigung von beispielsweise arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Aspekten.
Doch nicht nur Empfehlungen zur Rechtsformwahl sind unser Leistungsgebiet. Ein wesentlicher Teil unserer Expertise umfasst die Gestaltungsberatung, d. h. durch Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten eine möglichst geringe Steuerquote zu erreichen. Hierbei untersuchen wir konzerninterne und -externe Finanzierungsmodelle auf ihre steuerlichen Auswirkungen und ermitteln potenziellen Optimierungsbedarf. Wir prüfen bilanzsteuerrechtliche Fragestellungen und unterstützen fortlaufend und aktuell mit unserem bilanziellen Know-how zu nationalen und internationalen Rechnungslegungsthemen.
Durch unser internationales Netzwerk lösen wir hierbei grenzüberschreitende Sachverhalte mit unseren Partnern in den betroffenen Staaten schnell und unkompliziert.
Daneben ist es für eine effektive Unternehmenssteuerung unerlässlich, die jeweiligen steuerlichen Auswirkungen geplanter Maßnahmen abzuschätzen und auch laufende Steuerzahlungen zutreffend zu planen. Mit modernster IT-Unterstützung sind Steuerplanungsrechnungen schnell und effizient darstellbar.
Wir erstellen fristgerecht die Steuerdeklarationen und begleiten steuerliche Außenprüfungen. Soweit erforderlich, vertreten wir von der Finanzverwaltung abweichende Rechtsmeinungen auch im gerichtlichen Verfahren (Steuerabwehr- bzw. Steuerdurchsetzungsberatung). Bei allen Maßnahmen berücksichtigen wir stets die Auswirkungen auf die Gesellschafterebene.
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