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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU ("Anti Tax Avoidance Directive" – ATAD).
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD 1), geändert durch Richtlinie (EU) 2017/952 vom 29. Mai 2017 (ATAD 2) hat die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2020 Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung einzuführen oder an den europäischen Standard anzupassen. In Deutschland wurde dazu bislang allerdings nur ein entsprechender Gesetzentwurf veröffentlicht.
Gemäß EU-Richtlinie müssen die folgenden Bereiche durch nationale Gesetzgebung geregelt werden:
Deutschland hat die Verpflichtungen aus der EU-RL mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATAD-UmsG) vom 25.06.2021 erfüllt. Die Regelungen treten teils rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Die ATAD Richtline und das ATAD-UmsG regeln die steuerliche Behandlung verschiedener grenzüberschreitender Sachverhalte. Unser Beratungsangebot in diesen neu zu regelnden Bereichen umfasst insbesondere Folgendes:
Matthias Chuchra, LL.M. (com.)
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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