Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD 1), geändert durch Richtlinie (EU) 2017/952 vom 29. Mai 2017 (ATAD 2) hat die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2020 Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung einzuführen oder an den europäischen Standard anzupassen. In Deutschland wurde dazu bislang allerdings nur ein entsprechender Gesetzentwurf veröffentlicht. 

Gemäß EU-Richtlinie müssen die folgenden Bereiche durch nationale Gesetzgebung geregelt werden:

  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen 
  • Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung 
  • Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen (Hinzurechnungsbesteuerung)
  • Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens (Verrechnungspreise)
  • Hybride Gestaltungen 
  • Umgekehrt hybride Gestaltungen 
  • Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit  

Deutschland hat die Verpflichtungen aus der EU-RL mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATAD-UmsG) vom 25.06.2021 erfüllt. Die Regelungen treten teils rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

ATAD-Beratungsangebot

Die ATAD Richtline und das ATAD-UmsG regeln die steuerliche Behandlung verschiedener grenzüberschreitender Sachverhalte. Unser Beratungsangebot in diesen neu zu regelnden Bereichen umfasst insbesondere Folgendes:

  • Bestandsaufnahme hinsichtlich 
    • der Abzugsfähigkeit von Zahlungen bei hybriden Gestaltungen, umgekehrt hybriden Gestaltungen und Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit
    • der Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung
    • der Vereinbarkeit der Verrechnungspreisstrukturen und Dokumentation mit den geänderten Anforderungen
  • Indentifizieren von notwendigen Änderungen der bestehenden Strukturen
  • Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung notwendiger Änderungen
Matthias Chuchra, LL.M. (com.)

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich.

Kontakt aufnehmen