Profitieren Sie von unserer Expertise in der Energy-Branche 

Die Energiewirtschaft muss nicht nur die Energieversorgung sichern. Sie ist dafür verantwortlich, dass Strom und Gas bezahlbar sind und Energiequellen umweltverträglich werden. Dazu müssen mitunter lange bestehende Strukturen an die Digitalisierung und die stetigen Veränderungen im Markt angepasst werden. Starke Regulierungen, komplexe Kundenbedürfnisse, Klimaschutz und technologische Innovationen setzen die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Umgang mit der Energiewende. 
 
Eine intensive Auseinandersetzung mit Themen wie kommunales Infrastrukturmanagement, Wasserstoff und erneuerbare Energien, Elektromobilität oder Smart City ist für Energieversorger, Netzbetreiber und kommunale Verwaltungen unerlässlich, um im Wettbewerb bestehen zu können und zukunftsfähig zu werden.

Themen dieser Seite inkl. Leistungen und Ansprechpartner

    Beratung Energiewirtschaft

    Die Energiebranche erlebt einen tiefgreifenden Wandel, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Technologische Fortschritte, die Anpassung an Markt- und Kundenbedürfnisse und eine verstärkte Regulierung müssen im Einklang mit finanzbaren, energiepolitischen Zielen umgesetzt werden. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Energiewende erfolgreich zu gestalten.

    Unser Fokus liegt auf effizienter Projektumsetzung und klarer Kommunikation, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

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    Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen 

    Wir folgen einem einheitlichen Prüfungsansatz mit einer zentralen Prüfungsstrategie, die Prüfungsschwerpunkte und den Prüfungsumfang maßgeschneidert für jeden Prüfungsauftrag festlegt. Damit stehen die wesentlichen Risiken Ihres Unternehmens im Mittelpunkt, Redundanzen werden vermieden und die Prüfung wird effektiv und effizient ohne Überraschungen abgeschlossen. 

    Ausgehend von unserer umfassenden Branchenkenntnis, dem tiefen Verständnis der Marktgegebenheiten und Ihrer Geschäftsprozesse entwickeln wir eine für Sie maßgeschneiderte Prüfungsstrategie. Wesentlicher Bestandteil unseres Prüfungsansatzes ist die Beurteilung der Effektivität Ihres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Hierdurch können aussagebezogene Einzelfallprüfungshandlungen deutlich reduziert werden. Gleichzeitig zeigt unser Prüfungsansatz prozessuale Verbesserungspotenziale zeitnah auf. 

    Von großer Bedeutung sind vor allem die IT-gestützten Geschäftsprozesse im Rahmen der Aufbau- und Funktionsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS). Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfungen verwenden wir ausschließlich digitale Prüfungsakten. Die Auswertung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten aus dem Rechnungswesen und Controlling erfolgt digital und mit Verwendung spezieller Analyse-Tools (z.B. IDEA oder ActiveData). 

    Durch die weitgehende Digitalisierung unserer Abschlussprüfung erledigen wir reine Prüfungs- und Dokumentationsarbeiten in unseren Büroräumen. Die Zeiten vor Ort nutzen wir ausschließlich zur lösungsorientierten Kommunikation mit den relevanten Ansprechpersonen. Das virtuelle Prüferzimmer spart Reisezeiten, entlastet Ihre Infrastruktur und Ihre Mitarbeiter. Es gewährleistet effizientes Prüfen und sichert unsere hohe Prüfungsqualität. Auf Wunsch nutzen wir für Besprechungen unser modernes Videokonferenzsystem.

    Daniel Deutsch

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Dirk Luther

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Prüfung nach § 53 HGrG 

    Eine wesentliche Erweiterung des Prüfungsauftrages bildet die Prüfung nach § 53 HGrG, die wir nach einem ganzheitlichen Ansatz durchführen. Grundlage dafür ist der IDW-Prüfungsstandard 720 mit allen Fragenbereichen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 

    Inhaltlich erfolgt die Beantwortung dieser Fragenbereiche nicht isoliert, sondern ist in den laufenden Prozess der Abschlussprüfung integriert. Während eines mehrjährigen Prüfungszyklus setzen wir jährlich wechselnde Schwerpunkte.

    Matthias Appel

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Dirk Luther

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Besondere Prüfungen gemäß energierechtlichen Vorschriften (EEG, KWKG, StromNEV, KAV) 

    Ausgestattet mit kaufmännischer und technischer Expertise führen wir alle Sonderprüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Konzessionsabgabenverordnung durch. In allen prüfungsrelevanten Fragen zu Erneuerbaren Energien, wie z. B. Photovoltaik-/Solaranlagen oder Blockheizkraft-/ Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Grenzpreisvergleich, Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA und BAFA-Merkblätter haben wir kompetente Experten.

    Markus Fritz

    Senior Manager

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Testate/Bescheinigungen für Versorgungsunternehmen, Beihilferechtliche Prüfungen und Bescheinigungen

    Wir erstellen Testate und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen, wie z. B. Prüfungen nach SGB und PBefG, Prüfung von Fahrgeldausfällen, Eigenkapitalnachweisen und Trennungsrechnungen, Prüfung der Nicht-Überkompensation und Prüfungen nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie Prüfung der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen im Verkehrsverbund. 

    Daniel Deutsch

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Dagmar Liphardt

    Senior Manager

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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    Interne Revision 

    Für börsennotierte und große Unternehmensgruppe ist die interne Revision eine Selbstverständlichkeit. Aber auch in mittleren und kleineren Versorgungsunternehmen und Stadtkonzernen hat die Sicherstellung der Compliance eine überragende Bedeutung. Eine interne Revision ist für das Management eine wichtige Instanz des Risikomanagements. Nicht jedes Versorgungsunternehmen verfügt über die notwendigen Ressourcen, die Kapazitäten und das Know-how einer eigenen internen Revision. An dieser Stelle können wir unterstützen. Ausgehend von unseren umfassenden Kenntnissen über die Organisation und die Risikopotenziale von Versorgungsunternehmen erarbeiten wir in Abstimmung mit dem Management einen jährlichen Revisionsplan, führen die Revisionsarbeiten durch und berichten dem Management und dem Aufsichtsgremium über die Ergebnisse. Unsere Berichte stellen nicht nur die reinen Ergebnisse dar, sondern zeigen Verbesserungspotenziale und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung auf. 

    Daniel Deutsch

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Dagmar Liphardt

    Senior Manager

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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    Organisationsberatung 

    • Einführung und Optimierung des Prozesses zur Jahresabschlusserstellung und aller übrigen Finanzprozesse, Erstellung von Prozessbeschreibungen, Stellenplänen, Risikohandbüchern sowie Buchungs- und Aktivierungsrichtlinien  
    • Einführung und Optimierung einer integrierten Unternehmensplanung
    Daniel Deutsch

    Partner

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer betrifft jedes Unternehmen und gehört sicher zu den komplexesten Steuerarten überhaupt. Der Umgang mit dieser hohen Komplexität stellt die Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand regelmäßig vor große Herausforderung. Es ist oftmals mit erheblichem Aufwand verbunden, die korrekten umsatzsteuerlichen Schlussfolgerungen aus bestimmten Sachverhalten zu ziehen. Für die Versorgungswirtschaft kommt erschwerend hinzu, dass Unternehmen der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung stehen. In Betriebsprüfungen liegt immer öfter ein besonderer Schwerpunkt auf der Vorsteuerabzugsberechtigung, der korrekten Erstellung von Rechnungen und umsatzsteuerlichen Gutschriften sowie auf der Vollständigkeit von Steueranmeldungen und -erklärungen. 
     

    Konkrete Problemfelder und Risiken aus umsatzsteuerlicher Sicht betreffen beispielsweise:

    • Die korrekte Erstellung von umsatzsteuerlichen Gutschriften für Einspeiseanlagen, 
    • die vollständige Identifizierung und rechtssichere Abwicklung von Reverse-Charge-Sachverhalten (z. B. Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft Strom/Gas, Behandlung von Auslandssachverhalten) oder  
    • die Behandlung des Kommunalrabatts.

    Bewältigen Sie die hohe Komplexität der Umsatzsteuer mit dem Expertenwissen des Industry-Teams Energy & Utilities von Baker Tilly. Gemeinsam minimieren wir umsatzsteuerliche Risiken für Ihr Unternehmen und schaffen Rechtssicherheit. 

    • Umsatzsteuerliches Risikomanagement 
    • Überprüfung, Gestaltung und Optimierung von nationalen und grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen 
    • Optimierung des Vorsteuerabzugs 
    • Unterstützung bei umsatzsteuerlichen Betriebsprüfungen 
    • Führung von Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren im Bereich Umsatzsteuer 
    • Umsatzsteuerreviews, umsatzsteuerliche IT-Systemprüfungen und Umsatzsteuer-Quick-Checks 
    • Umsatzsteuerliche Compliance  
    • Umsatzsteuerliche Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen 
    • Inhouse-Schulungen
    Enno Thönnes

    Partner

    Rechtsanwalt, Steuerberater

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    Tax Compliance 

    Die hohe Komplexität des Steuerrechts, wachsende Anforderungen seitens der Finanzbehörden hinsichtlich der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie ständige Rechtsänderungen z. B. im Bereich der Strom- und Energiesteuer stellen insbesondere Energieversorgungsunternehmen vor große Herausforderungen. Eine nicht ausreichende und korrekte Beurteilung steuerlicher Sachverhalte oder ein organisatorisch lückenhafter Prozessablauf im Rahmen der Steuerdeklaration können schnell dazu führen, dass Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in korrekter Höhe entrichtet werden und es somit zu einer Steuerverkürzung kommen kann. In diesen Fällen besteht eine latente Gefahr der Einleitung von Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren.   

    Mit Schreiben vom 16. Mai 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geregelt, dass das Vorhandensein eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 ein Indiz gegen die Annahme einer Steuerverkürzung oder -hinterziehung sein kann. Ein wirksames innerbetriebliches TCMS als zentraler Bestandteil einer intakten Unternehmenskultur hat zudem zahlreiche weitere Vorteile (bspw. der Prozessoptimierung) und generiert nicht nur aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten einen Mehrwert für Ihr Unternehmen. 

    Zur Ausarbeitung eines praktikablen und speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Tax Compliance Management Systems sind zwingend steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sowie prozessuale Abläufe miteinander zu verknüpfen.

    Baker Tilly stellt Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern der Industry Energy & Utilities zur Verfügung, das insbesondere über das energiewirtschaftliche Branchen-Know-how verfügt.  

    Nach einer Bestandsaufnahme der bestehenden TCMS-Struktur erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Risikoanalyse, die wir in einer Risiko-Kontroll-Matrix zusammenfassen. Darauf aufbauend passen wir Ihre steuerlichen Prozesse entsprechend an und implementieren das TCMS in Ihre allgemeine Compliance-Struktur. 

    • Risikoanalyse zur Ermittlung bereits bestehender Tax Compliance Vorgaben und Notwendigkeit der zu ergreifenden weiteren Schritte, 
    • Unterstützung bei der Implementierung eines ganzheitlichen Tax Compliance Systems 
    • Zusammenarbeit bei der Dokumentation des Tax Compliance Management Systems 
    • Laufende Unterstützung bei der Fortentwicklung und Pflege bestehender Tax Compliance Management Systeme 
    • Prüfung / Zertifizierung des Tax Compliance Management Systems nach IDW PS 980 in Form einer Angemessenheits- und / oder Wirksamkeitsprüfung. 
    Dr. Michael Klett

    Partner

    Rechtsanwalt, Steuerberater

    David Leist

    Senior Manager

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Kerstin Rahn

    Senior Manager

    Steuerberaterin

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    Stromsteuer und Energiesteuer

    Als Steuerschuldner der Stromsteuer und der Energiesteuer sehen sich Energieversorgungsunternehmen regelmäßig mit verschiedenen strom- und energiesteuerlichen Fragestellungen konfrontiert. Aber auch Unternehmen, die keine „klassischen“ Energieversorger sind, können als stromsteuerlicher Versorger oder Erdgaslieferer den entsprechenden Verpflichtungen unterliegen. 

    Neben den Pflichten für Steuerschuldner sehen das Stromsteuergesetz und das Energiesteuergesetz sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen eine Reihe von Begünstigungsmöglichkeiten vor, etwa für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen oder für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Dabei tragen häufige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, verschiedene Schnittstellen zu Unternehmensbereichen außerhalb des Steuerbereichs sowie strikte Form- und Fristvorgaben zu einer hohen Komplexität bei und stellen sowohl Steuerschuldner wie auch Antragsteller regelmäßig vor neue Herausforderungen.  

    Leistungsspektrum 

    • Erstellung von Steueranmeldungen und Entlastungsanträgen, insbesondere für Energieversorgungsunternehmen, Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen 
    • Review von vom Unternehmen vorbereiteten strom- und energiesteuerlichen Unterlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Gesetzes- und Verordnungsänderungen und Verwaltungsauffassung 
    • Beratung zu diversen Fragestellungen rund um die Strom- und die Energiesteuer 
    • Tax Compliance Management System (TCMS) 
    • Energiekostenoptimierung 

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    Brosch-Energie-Aufzpfl-f-LUV.pdf, 2 MB

    Lösungen für die Energieversorgnung

    Aufzeichnungspflichten für Lieferer und Versorger. Jetzt mehr erfahren.

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    Flyer-STB_Strom-u-energiesteuerl-Berat-EnergieversorgungsU_final.pdf, 85 KB

    Beratung für Energieversorgungsunternehmen

    Erfahren Sie mehr über typische Herausforderungen und Risikoquellen im Bereich Strom- und Energiesteuer.

    PDF herunterladen
    Flyer-STB_Umsatz-u-Vorsteuer-Check_final.pdf, 68 KB

    Umsatzsteuer und Vorsteuer-Check

    Risikominimierung für Versorgungsunternehmen. Jetzt mehr erfahren.

    PDF herunterladen

    Energiekostenintensive Unternehmen 

    Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dabei machen die Produktionskosten für die „reine Energie“ einen eher geringen Anteil aus. Ein erheblicher Anteil entfällt auf gesetzlich vorgegebene Umlagen, Abgaben und Steuern, etwa die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die Stromsteuer. Für viele dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile sind Reduzierungsmöglichkeiten für stromkostenintensive Unternehmen vorgesehen. Diese gehen oft mit strengen form- und frist-gebundenen Antrags- bzw. Meldeprozessen einher. Stromkostenintensive Unternehmen stehen somit vor der Herausforde-rung, die sich ihnen bietenden Möglichkeiten optimal zu nutzen und im Hinblick auf die sich häufig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen den Überblick zu behalten.

    Leistungsspektrum 

    • Rechtliche Beratung zu den verschiedenen Strompreis-Reduzierungsmöglichkeiten 
    • Stromsteuerliche und energiesteuerliche Beratung 
    • Vorbereitung oder Überprüfung von strom- und energiesteuerlichen Entlastungsanträgen 
    • Erstellung energiewirtschaftlicher Bescheinigungen (z. B. für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG)
    Markus Fritz

    Senior Manager

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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    Energieumweltrecht 

    Vom Energieumweltrecht sind nicht nur Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen betroffen, für die etwa die finanzielle Förderung des erzeugten Stroms, Vorgaben zum Netzanschluss und erforderliche Genehmigungen gesetzlich geregelt sind. Das Energieumweltrecht betrifft daneben eine Vielzahl von Unternehmen, die aus verschiedenen Gründen verpflichtet sind, Energieeffizienzvorgaben einzuhalten. Solche Vorgaben stammen beispielsweise aus dem Gebäudeenergierecht oder richten sich an die Hersteller oder Inverkehrbringer energieverbrauchsrelevanter Produkte. Viele Unternehmen sind darüber aus verschiedenen Gründen verpflichtet, Energieaudits durchzuführen oder Energiemanagementsysteme zu betreiben.  
    Darüber hinaus umfasst das Energieumweltrecht die europarechtlichen und nationalen Vorgaben zum Emissionshandel.

    Leistungsspektrum 

    • Rechtliche Beratung zum Energieumweltrecht, insbesondere 
    • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 
    • Energieanlagenrecht 
    • Klimaschutzrecht 
    • Energieeffizienzrecht 
    Jens Suhrbier

    Partner

    Rechtsanwalt

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