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CDU/CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode vorgestellt. Das Papier, das noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Parteigremien steht, formuliert politische Leitlinien in einer Zeit wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheit.
Im Bereich der Steuerpolitik setzt die designierte Koalition auf eine Strategie der punktuellen Veränderung bei gleichzeitiger Bewahrung fiskalischer Stabilität. Es finden sich weder eine große Steuerstrukturreform noch drastische Eingriffe in das bestehende System. Beabsichtigt sind gezielte Entlastungen, steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen sowie eine moderate Digitalisierung der Verwaltung. Auffällig ist, dass geplante Änderungen teilweise erst in zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen und alle Maßnahmen unter „Finanzierungsvorbehalt“ stehen.
Zur Mitte der Legislaturperiode ist eine Einkommensteuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen vorgesehen. Das Papier nennt keine Details, sowohl hinsichtlich des Tarifsystems als auch hinsichtlich des Entlastungsvolumens.
Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen. Die erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag (Urteil des BVerfG vom 26. März 2025) hat diese Entscheidung wohl begünstigt.
Weitere Einzelmaßnahmen:
Ein zentrales Element des Vertrags ist die geplante stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % – beginnend im Jahr 2028, in jährlichen Schritten bis 2032. Mit Blick auf die im internationalen Standortwettbewerb vergleichsweise hohe Unternehmensbesteuerung in Deutschland (ca. 30 %) ist dieser Schritt zu begrüßen. Allerdings liegt die vollständige Wirkung der geplanten Entlastung außerhalb der aktuellen Legislaturperiode.
Erstmals wird der bundesweite Mindesthebesatz der Gewerbesteuer angehoben – von 200 auf 280 %. Die effektive Mindestbelastung steigt damit auf ca. 9,8 %. Dies trägt dem Ziel Rechnung, „Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen“.
Zudem plant die Koalition eine Prüfung, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Gleichzeitig soll die rechtsformneutrale Besteuerung verbessert werden:
Die Koalition kündigt mehrere steuerliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und Transformation an:
Die Steuerverwaltung soll moderner, digitaler und effizienter werden. Geplant sind unter anderem:
Weitere Maßnahmen, die den Bürokratieabbau fördern sollen:
An der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) wird festgehalten. Gleichzeitig werden Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer unterstützt. Auf europäischer Ebene sollen keine Benachteiligungen im internationalen Wettbewerb entstehen.
Auch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene wird weiterhin unterstützt – jedoch ohne Details zur konkreten Ausgestaltung.
Darüber hinaus sollen unkooperative Staaten konsequent in die „Schwarze Liste“ der EU aufgenommen werden.
Die Koalition plant außerdem eine Ausweitung der Befugnisse zur Telefonüberwachung in Fällen schwerer Steuerhinterziehung.
Die Koalition plant steuerliche Förderungen zur Eigentumsbildung („Starthilfe Wohneigentum“) und zum Neubau sowie für genossenschaftliches Wohnen. Die reaktivierte Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden.
Darüber hinaus heißt es im Vertrag: „Damit Vermieten wieder attraktiver wird, gilt: Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt.“ Konkrete Ausgestaltungen bleiben abzuwarten, der Grundsatz könnte jedoch beispielsweise bedeuten, dass steuerliche Entlastungen für Vermietungen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete geprüft werden.
Die Strompreis soll um mindestens 5 Cent pro kWh gesenkt werden. Dies soll insbesondere durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau und weitere Maßnahmen wie die Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten erreicht werden.
In der Landwirtschaft wird die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wiedereingeführt. Geplant ist zudem die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für Land- und Forstwirte.
Auch für gemeinnützige Organisationen, Vereine und ehrenamtlich Engagierte sieht der Koalitionsvertrag konkrete steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen vor:
Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl steuerlich relevanter Maßnahmen, die thematisch breit gestreut sind. Eine tiefgreifende Strukturreform ist nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen zielen auf Stabilisierung, Entlastung in definierten Fällen, Investitionsförderung und Verwaltungsmodernisierung.
Ob die Vorhaben in dieser Form gesetzgeberisch umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Nicht zuletzt, weil sie allesamt unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Steuerpflichtige, Unternehmen und Organisationen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und frühzeitig potenzielle Auswirkungen auf ihre individuelle Situation prüfen.
Wir beobachten die Umsetzung des Vertrags genau – und stehen Ihnen für die individuelle Einordnung der Vorhaben und deren steuerliche Relevanz gern zur Verfügung.
Richard Markl
Partner
Steuerberater
Eric Werner, LL.M.
Manager
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