Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
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Willkommen im Bereich der Financial Services,
Unternehmen der Finanzbranche sind fortlaufend mit sich stark verändernden Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bewältigung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung, sich zukunftsfähig zu positionieren. Wir möchten Ihnen als starker Partner bei diesen Herausforderungen zur Seite stehen. Um Ihren qualitativen Ansprüchen gerecht zu werden, verfügen wir für sämtliche Belange über Financial Services-Spezialisten, die sich einem interdisziplinären Ansatz verpflichtet haben. Somit können wir Ihre Fragestellungen aus allen Blickwinkeln betrachten und liefern Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
Die Anforderungen an Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen sowie sonstige Unternehmen der Finanzbranche bei der Umsetzung bilanzieller und regulatorischer Anforderungen (z.B. MiFiD II, AnaCredit) erfordert Spezialisten, die nachhaltig mit den damit verbundenen Fragestellungen befasst sind.
Über die klassischen Dienstleistungen einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hinaus hat sich unser Financial Services Team auf zahlreichen Projekten weitreichende und umfassende Expertise angeeignet. Im Rahmen komplexer Beratungsprojekte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Finanzmarktkrise haben wir Lösungen für einzigartige und besonders herausfordernde Problemstellungen gefunden. Davon profitieren Sie.
Zu unseren Mandanten zählen national und international tätige (Groß- und Investment-)Banken, Wertpapierhandelsbanken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen sowie weitere Unternehmen der Finanzbranche.
Wir begleiten Sie sowohl bei klassischen Dienstleistungen als auch bei zukünftigen Herausforderungen: beginnend bei der Erstellung von Abwicklungsplänen über die Umsetzung von CRD IV und CRR bis hin zu Bankentestamenten.
Unsere Leistungen im Bereich der Prüfung umfassen insbesondere:
Unter der obersten Prämisse Qualität und Mandantenzufriedenheit zeichnet sich unser Prüfungsansatz durch eine hohe Präsenz der verantwortlichen Partner und Manager vor Ort aus, so dass Ihnen jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ein wesentlicher Grundsatz ist es, unseren Mandanten personelle Kontinuität und feste Ansprechpartner hinweg zu gewährleisten. Dies auch über die eigentliche Projekt-/Prüfungstätigkeit hinaus.
Entscheidungen werden bei uns von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern getroffen. Sie werden unterstützt durch unser National Office. Daher ist es uns möglich, Fachfragen direkt und ohne unnötige Wartezeiten zu beantworten.
Unsere Leistungen im Bereich der Rechnungslegung umfassen insbesondere:
Im Zusammenhang mit der Auslagerung des Rechnungswesens übernehmen wir die ordnungsgemäße Durchführung der Finanzbuchhaltung als Grundlage für die Erstellung der Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse. Dies umfasst neben der buchhalterischen Erfassung sämtlicher Geschäftsvorgänge auch die Möglichkeit der Übernahme der Lohnbuchhaltung und bei Bedarf die Erstellung von Reporting Packages an Konzernunternehmen.
Sollten Sie keine vollständige Auslagerung Ihres Rechnungswesens anstreben, steht Ihnen unser Expertenteam auch gern für einzelne rechnungslegungsrelevante Fachfragen zur Verfügung.
Mit unserem Audit Readiness Review unterstützen wir Sie bei der gezielten und effizienten Vorbereitung auf anstehende Prüfungen. Wir untersuchen die Anforderungen, die sich aus der jeweiligen Prüfung ergeben und stellen somit den reibungslosen Ablauf sicher. Da insbesondere Sonderprüfungen (z. B. § 44 KWG) zeitlich eng ausgelegt sind, stehen wir selbstverständlich auch sehr kurzfristig zur Verfügung.
Unsere Expertise erstreckt sich hierbei auf sämtliche Themengebiete, z. B. Asset Quality Review, Stresstests, Aufsichtliche Vorgaben, Risikomanagement und Geschäftsorganisation, Gesamtbanksteuerung, Geldwäscheprävention, Kreditgeschäft, Handelsgeschäft etc.
Ralph Hüsemann
Partner
Wirtschaftsprüfer
Isabel Schiebel
Senior Manager
Wirtschaftsprüferin
Nick Krey
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Stefan W. Fischer
Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA
Sandra Köhler
Maria Brück
Harald Melchior-Becker
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Aus dem ständigen Wandel von Strukturen und Produkten im Finanzbereich erwächst gleichzeitig eine Vielfalt immer neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen. In den kommenden Jahren werden Unternehmen der Finanzbranche sich regelmäßig mit der Umsetzung von neuen Regulierungsvorschriften auseinandersetzen müssen. Eine effiziente Umsetzung der Neuregelungen und deren effektive Nutzung auch zur Optimierung der Unternehmensorganisation und Risikosteuerung sind deshalb heute wichtiger denn je.
Aktuelle Herausforderungen für 2025 bestehen in der Finanzbranche insbesondere:
Wir analysieren mit Ihnen zusammen, wie Sie sich bestmöglich auf die kommenden Änderungen vorbereiten und angemessene Strukturen und Prozesse einführen. Auch für umfangreiche Umsetzungsprojekte sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Unser Team bereitet für Sie die unterschiedlichen Vorschriften individuell auf, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand der sich schnell ändernden Gesetzeslage bleibt und den aktuellen Anforderungen auf den Gebieten Aufsichtsrecht, Meldewesen und Compliance genügt.
Von der Beratung beim Erlaubnisantrag bis hin zur Vor- und Nachbereitung von Sonderprüfungen in Ihrem Hause – gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Projekten zu folgenden und anderen Themen zur Seite:
Die Anforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungen sind sehr komplex und entwickeln sich quantitativ und qualitativ stetig weiter. Ziel ist es, das Institut unter Risiko-, Kapital- und Renditegesichtspunkten zu betrachten und zu steuern und auf dieser Grundlage erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Die zu ergreifenden Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen von CRD IV / CRR, EMIR und Solvency II.
Mit unserem Competence Center Financial Services bieten wir Ihnen das erforderliche Expertenwissen. Durch hohe Einbindung von erfahrenen Partnern und Managern analysieren wir auf Basis eines strukturierten und definierten Ansatzes die wesentlichen Fragestellungen für angemessene und wirksame Risikomanagementstrukturen zur Optimierung Ihres Chancen/Risiko-Profils.
Die Entwicklung, Konzeption, laufende Beratung und Prüfung von Investmentvermögen sowie die Betreuung von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Baker Tilly. In diesem Bereich haben wir durch langjährige Erfahrungen ein besonderes Fachwissen aufgebaut und einen hohen Marktanteil erreicht.
Der Geschäftsbereich Fund Solutions beschäftigt sich ausschließlich mit der Prüfung und Beratung von Investmentdienstleistern sowie der Bewertung von Fonds und Objektgesellschaften nach dem KAGB. Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche renommierte Kapitalverwaltungsgesellschaften. Wir betreuen unzählige Investmentvermögen verschiedenster Assetklassen (Immobilien, Private Equity, Schifffahrt, Erneuerbare Energien).
Unser Kompetenzteam hat Zugang zu allen wichtigen Informationen und kennt die erforderlichen Prozesse nach dem KAGB. Durch unsere Tätigkeiten in mehreren Branchenverbänden und unseren engen Mandantenkontakt zu zahlreichen Kapitalverwaltungsgesellschaften sind wir stets auf dem aktuellsten Wissensstand und kennen die Sichtweise der BaFin zu wichtigen aktuellen aufsichtsrechtlichen Fragen und Neuerungen im Vertriebsgenehmigungsverfahren. Auf aktuelle Entwicklungen können wir in kürzester Zeit erfolgreich reagieren. Besonders wichtig ist für uns die Einhaltung höchster Qualitätsansprüche, die Schaffung von Mehrwerten für unsere Mandanten durch hohe Expertise und Branchen-Kompetenz, die Einhaltung Ihrer Zeitvorgaben und ein partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Mandanten.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in folgenden Bereichen:
Auf dem Weg von der Idee bis zum vertriebs-fertigen Produkt müssen Initiatoren zahlreiche rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Wir begleiten Sie auf diesem schwierigen Weg mit einem interdisziplinären Team mit unseren Fachleuten aus der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung.
Wir stehen Ihnen bei der Konzeption von geschlossenen Fonds aller Art, wie z. B. Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds, Fonds aus dem Bereich erneuerbare Energien, Schiffsfonds und anderen speziellen Fonds zur Seite, egal ob offener oder geschlossener Fonds, Publikums-AIF oder Spezial-AIF.
Im Zusammenhang mit der Fondskonzeption bieten wir Ihnen insbesondere die folgenden Leistungen an:
Für bestehende Investmentvermögen bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, das unter anderem folgende Leistungen enthält:
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften bieten wir neben den vorstehend dargestellten Leistungen im Zusammenhang mit der Fondskonzeption und der laufenden Betreuung von Investmentvermögen u.a. folgende Leistungen an:
Dr. Christian Reibis
Britta Martens
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Die digitalen Neu- und Weiterentwicklungen im Geschäftsbereich der Finanzdienstleistungen – „FinTech“ – boomen und bringen nachhaltige Veränderungen in der Branche mit sich – beispielsweise in den Bereichen Mobile-Payment, Crowdlending oder E-Commerce. Vor allem zahlreiche Start-ups und junge Unternehmen sind in den letzten Jahren in den Markt gedrängt und machen etablierten Wettbewerbern wie beispielsweise Banken Konkurrenz.
FinTech-Anbieter sehen sich dabei nicht nur mit den technischen Herausforderungen ihres Produkts, sondern auch mit einer Vielzahl von Auflagen und gesetzlichen Regularien konfrontiert. Diese reichen von zivil- und gesellschaftsrechtlichen über aufsichtsrechtliche bis hin zu steuerrechtlichen Fragen.
Umso wichtiger ist es für die betreffenden Unternehmen, auf einen erfahrenen Partner zu vertrauen, der Sie bei diesen Themen berät und unterstützt – so können sich die Start-ups voll und ganz auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren – nämlich der Entwicklung innovativer Lösungen.
Baker Tilly ist aufgrund seiner umfassenden Expertise in den relevanten Rechtsgebieten und umfangreicher praktischer Erfahrung in der Begleitung von Start-ups, etwa bei Erlaubnisverfahren für FinTechs oder der Lösung von Besteuerungsfragen ein verlässlicher, lösungsorientierter Partner.
Unsere umfassende Marktkenntnis und unsere Kontakte zu passenden Investoren helfen Start-ups zudem, das eigene Geschäftsmodell schnell zu entwickeln, zu finanzieren und zum Erfolg zu führen.
Dr. Christoph Wronka, LL.M. (London)
Director, Head of Financial Crime Audit & Advisory
Heinrich Thiele
Rechtsanwalt, Steuerberater
Als Bank, Sparkasse, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Zahlungsinstitut sowie als Unternehmen, Investor oder öffentliche Hand erhalten Sie von uns eine umsetzungsorientierte Beratung und Unterstützung im Aufsichtsrecht und bei den Herausforderungen der Regulatory-Compliance.
Aus langjähriger Tätigkeit als Berater mit Projekterfahrung und auch im Management von Unternehmen der Finanzindustrie haben wir umfangreiche unternehmerische Erfahrung und Expertise im Umgang mit aufsichtsrechtlichen Themen und in der Strukturierung und Umsetzung von Finanzierungen.
Wir nehmen die Perspektive unseres Mandanten ein und entwickeln für ihn eine Lösung in dem komplexen und regulierten Finanzmarkt. Verständnis für das Geschäftsmodell, die Unternehmensstruktur und die Unternehmensausrichtung unserer Mandanten zeichnen uns bei der Beratung aus.
Unsere Leistungen im Aufsichtsrecht umfassen insbesondere die lösungsorientierte Beratung und ein effektives Projektmanagement sowohl im Bankaufsichtsrecht (KWG) und den zugehörigen Regularien wie etwa den MaRisk, als auch zum Kapitalanlagegesetzbuch (AIFMD) und den Ausführungsbestimmungen.
Dazu zählen auch die laufende Beratung zu aufsichtsrechtlichen Pflichten, die Begleitung von Erlaubnisverfahren für Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Ausländische Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Unternehmen beraten wir zur Erlaubnispflicht grenzüberschreitender Tätigkeiten.
Für nicht der Finanzbranche angehörige Unternehmen - wie z.B. im Bereich Werkzeugmaschinenbau - beurteilen wir die Zulassungspflicht geplanter Geschäftsmodelle (etwa Absatzfinanzierung) und entwickeln bedarfsorientierte Strukturen. Wir sind in der Lage, Gründungsprojekte (Banken und Leasing- und Factoringgesellschaften) umfänglich zu beraten. Die Entwicklung einer Strategie, die Geschäftsplanung und der notwendige Zulassungsantrag nach § 32 KWG kann durch uns beraten und erstellt werden. Schon in der Gründungsphase können wir vermeiden, dass unnötig lange Projektlaufzeiten entstehen.
Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die relevanten Anforderungen an Corporate Governance und Compliance und unterstützen die Organe des Unternehmens in der verantwortlichen Unternehmensführung und in der Haftungsvermeidung.
Neben der Beteiligung einzelner Investoren als Gesellschafter, als Business Angel oder als Beteiligungsgesellschaft, bieten wir unseren Mandanten darüber hinaus alle interdisziplinären Beratungsleistungen als Voraussetzung für den Zugang zum Equity Capital Market über die Ansprache einer Vielzahl von Investoren im Rahmen von Initial Public Offerings (IPO) oder Kapitalerhöhungen an.
Bei Kapitalmarkttransaktionen erstreckt sich unsere Beratung auf die gesamte Transaktion von der Verhandlung der Verträge zwischen Emittenten und Banken, über die Legal und Financial Due Diligence (sowohl Buy-Side als auch Sell-Side), die Erstellung des Wertpapierprospekts und anderer Transaktionsdokumente, die Begleitung des Billigungsverfahrens durch die BaFin bis hin zu den notwendigen Verfahren mit den zuständigen Börsenzulassungsstellen für den Prime Standard oder den Freiverkehr/Entry Standard. Ferner beraten wir Mandanten bei der Beendigung der Börsennotierung (Delisting) oder bei einem Wechsel in ein anderes Börsensegment.
Die hohe Komplexität der Finanzbranche und die wechselseitige Beeinflussung von bilanziellen, steuerrechtlichen und regulatorischen Entscheidungen bzw. Maßnahmen erfordert einen Berater, der in der Lage ist, ganzheitliche, interdisziplinäre Beratungsleistungen anzubieten. Dieser Maxime haben wir uns bei Baker Tilly verschrieben.
Um Ihren hohen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir ein fachlich sehr erfahrenes, eingespieltes und damit schlagkräftiges Team für Sie zusammengestellt. Es besteht aus Steuerberatern, Bankkaufleuten und Steuerfachangestellten, die jeweils über langjährige praktische Erfahrungen in der steuerlichen Beratung von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen verfügen und die besonderen Herausforderungen Ihrer Branche kennen und verstehen.
Dieses Team ist fester Bestandteil der Business Line Financial Services und als solches optimal positioniert, um den ganzheitlichen Beratungsansatz in der täglichen Arbeit auch Wirklichkeit werden zu lassen.
Bartosch Tomczyk
Partner Financial Services Tax
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es um Transaktionen geht, die mehrere Interessengruppen, z.B. mögliche Übernahmekandidaten, Investoren, Eigentümer, Öffentlichkeit etc., betreffen. Hierbei gilt es, die einmaligen Sachverhalte bestmöglich zu identifizieren, analysieren und zu werten, um das zu erzielen, was Ihnen wichtig ist: die Transaktion erfolgreich abschließen zu einem guten Preis. Unser Anspruch ist es, mit Ihnen zusammen diese Ziele zu erreichen. Zwei Punkte stehen dabei im Vordergrund:
Bei der Umsetzung Ihrer Ziele können wir Sie mit folgenden Leistungen unterstützen:
Mit unserem Competence Center Financial Services bieten wir Ihnen Expertenwissen zur optimalen Durchführung der Transaktion. Unser Team verfügt über umfangreiche Projekterfahrung aus zahlreichen Transaktionen mit nationalem und internationalem Bezug. Wir analysieren auf Basis eines strukturierten und definierten Ansatzes die wesentlichen Themen, wobei jedes Thema an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst wird.
Deutschland hat sich international zur Umsetzung des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und des weltweiten Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet. Aus der gesetzlichen Umsetzung ergeben sich umfassende Anforderungen an die Führung von Finanzkonten, die Identifikation von Kunden und deren Meldung.
Besonders betroffen sind sogenannte Finanzinstitute. Dabei ist der Begriff des Finanzinstituts sehr weit und erfasst neben Kreditinstituten und Finanzdienstleistern auch Versicherungen und Investmentunternehmen.
FATCA und CRS betreffen aber nicht nur Finanzinstitute. Auch nicht finanzielle Unternehmen müssen ihren FATCA- und CRS-Status richtig bestimmen und sich gegenüber den kontoführenden Finanzinstituten zutreffend dokumentieren. Dabei ist in Hinblick auf FATCA bei Konzernstrukturen insbesondere zu beachten, dass Finanzinstitute innerhalb des Konzerns eine Infektionswirkung auf den gesamten Konzern haben können. In Fällen, in denen Finanzinstitute zu einem Konzern gehören, ist jährlich festzustellen, ob es sich bei dem Konzern um einen nicht finanziellen Konzern handelt (sog. Nonfinancial Group Test).
Mit unserem erfahrenen Team unterstützen und begleiten wir Sie bei der laufenden Umsetzung des FATCA und CRS. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei der Abgabe der FATCA- und CRS-Meldungen.
Wir bestimmen den FATCA- und CRS-Status und führen für Sie den Nonfinancial Group Test durch. Berücksichtigt werden hier auch mögliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Gesellschaften. Nach Bestimmung des FATCA- und CRS-Status stehen wir Ihnen außerdem gerne bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Selbstauskunft, Formular W-8BEN-E) zur Vorlage bei den kontoführenden Finanzinstituten zur Seite.
Im Rahmen eines FATCA-/CRS Quick-Check führen wir eine Überprüfung des aktuellen Status der Umsetzung durch. Hierdurch können etwaige noch bestehende Lücken der Umsetzung identifiziert und zeitnah behoben werden.
Obwohl FATCA und CRS reine Melderegime sind, empfiehlt es sich, FATCA und CRS in ein bestehendes Tax Compliance Management zu integrieren. Die Umsetzungsgesetze sehen bei Verstößen gegen die Meldepflichten teils erhebliche Sanktionen vor. Es ist daher unerlässlich, so weit wie möglich die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen und effiziente Kontrollen einzuführen und in ein bestehendes Compliance-Management System zu integrieren.
Katja Pesch
Rechtsanwältin
Im Zuge einer Novellierung des US Quellensteuerrechts wurde im Jahr 2001 das Qualified Intermediary Regime eingeführt. Danach können nicht US-amerikanische Finanzintermediäre sog. Qualified Intermediaries (QIs) mit der US-Steuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS) einen Vertrag (QI-Agreement) abschließen.
QIs müssen dabei eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben identifizieren und umsetzen, die ständigen Änderungen unterworfen sind.
So hat ein (QI) nach dem QI-Agreement bestimmte Pflichten zu erfüllen, wie
Dagegen darf ein QI aber auch bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen:
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Ralph Hüsemann Partner Wirtschaftsprüfer
Harald Melchior-Becker Partner Wirtschaftsprüfer
Dr. Stefan W. Fischer Partner Wirtschaftsprüfer
Sandra Köhler Partner Wirtschaftsprüferin
Maria Brück Senior Manager Wirtschaftsprüferin
Maria BrückSenior Manager Wirtschaftsprüferin
Tatiana Casero VazquezSenior Manager Steuerberaterin
Dr. Stefan W. FischerPartner Wirtschaftsprüfer / FCCA / ACA
Veronika GhedinaSenior Manager Rechtsanwältin
Christian J. GinzingerDirector Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Patrick HaasDirector Wirtschaftsprüfer
Ralph HüsemannPartner Wirtschaftsprüfer
Mathias KlattenbergSenior Manager Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Sandra KöhlerPartner Wirtschaftsprüferin
Christian KratzerManager Wirtschaftsprüfer
Nick KreyPartner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Markus LangePartner Rechtsanwalt
Christian MaderSenior Manager Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Britta MartensPartner Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Michael MeierManager
Harald Melchior-BeckerPartner Wirtschaftsprüfer
Jörg MühlenkampPartner Rechtsanwalt, Steuerberater
Björn OltmannSenior Manager
Katja PeschSenior Manager Rechtsanwältin
Tina PoppManager
Dr. Christian ReibisPartner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Jochen ReinkePartner Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Alexander RüterSenior Manager Rechtsanwalt
Isabel SchiebelSenior Manager Wirtschaftsprüferin