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Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Prüfung Konzernabschluss und JahresabschlussJahres- und Konzernabschluss sowie Beratung bei Compliance und Reporting.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie Beratung bei Compliance und Reporting Ihres kapitalmarktorientierten Unternehmens: Ihre Herausforderungen, unsere Expertise.
An die Führung und Überwachung von Unternehmen, die den Kapitalmarkt nutzen oder die selbst - wie Banken und Versicherungen - Finanzmarktakteure sind, werden immer strengere Anforderungen gestellt. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen – auch Public Interest Entities genannt (PIE) – stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen im Bereich Prüfung, Compliance, Reporting und struktureller Optimierung. Die Prüfung Ihres Jahres- und Konzernabschlusses ist Teil der Unternehmensüberwachung und dient der Verlässlichkeit Ihrer Finanzinformationen. Der wachsende Druck durch regulatorische Anforderungen, die Notwendigkeit einer transparenten und genauen Berichterstattung sowie die Komplexität internationaler Standards können für Sie als Aufsichtsrat zu erheblichen Belastungen führen. Wir bei Baker Tilly unterstützen Sie daher mit umfangreicher Fach- und Branchenexpertise, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Unsere Experten bieten Ihnen umfassende Leistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur regulatorisch konform agiert, sondern auch von optimalen Strukturen und Prozessen profitiert. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und Ihre Berichterstattung effizient und präzise zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen meistern und Ihre Unternehmensziele erreichen.
Prüfung Jahres- und Konzernabschluss
Compliance Advisory
IPO Services
IFRS
Konsolidierung
Aktien- und umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen
Thomas Gloth
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Joachim Schroff
Wirtschaftsprüfer
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Definition und Relevanz von Public Interest Entities
§ 316a HGB Satz 2 enthält die Definition des „Unternehmens von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity). Public Interest Entity – kurz PIE – bezeichnet danach: • kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB, • CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 KWG, und • Versicherungsunternehmen.
Der Begriff Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde durch die Bilanz- Richtlinie 2013/34/EU eingeführt. Am 11. April 2022 veröffentlichte das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) die überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) im International Code of Ethics .
PIEs sind also Unternehmen, die aufgrund ihrer öffentlichen Relevanz besondere Aufmerksamkeit genießen. Diese Unternehmen umfassen neben bestimmten Banken und Versicherungen auch jene, deren Aktien oder Anleihen an regulierten Märkten gehandelt werden. Regulierte Märkte sind durch staatliche Aufsicht geprägt, was bedeutet, dass Zulassungsvoraussetzungen, Handelsorganisation und fortlaufende Verpflichtungen gesetzlich geregelt sind. Zu den bekanntesten regulierten Märkten in Deutschland gehören der Prime Standard und der General Standard der Frankfurter Börse. Unternehmen, die hier gelistet sind, haben den Vorteil, dass sie leichter Kapital beschaffen können, da diese Märkte eine hohe Liquidität aufweisen. PIEs müssen daher besondere Auflagen erfüllen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und zu erhalten.
Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) sind verpflichtet, ihren Abschlussprüfer nach einer bestimmten Zeitspanne zu wechseln („Externe Rotation“). Die maximale Mandatsdauer beträgt 10 Jahre.
Für Kreditinstitute (außer Sparkassen und Genossenschaftsbanken) und Versicherungen gilt, dass der Prüfer nach dem 10. Prüfungsjahr gewechselt werden muss. Vorgaben, die die Auswahl des Abschlussprüfers einschränken, sind bei allen prüfungspflichtigen Unternehmen (PIE und Nicht-PIE) ungültig. Der Prüfungsausschuss muss frühzeitig klären, wann ein Prüferwechsel erforderlich ist.
Die Unternehmensführung von PIEs erfordert die Einhaltung strenger Standards. Die Pflichten ein der Unternehmensführung sind durch spezifische Informations- und Dokumentationspflichten klar definiert. Mitglieder von Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen in Unternehmen von öffentlichem Interesse stehen unter behördlicher Kontrolle. Das Bundesamt für Justiz oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind befugt, Bußgelder zu verhängen,
Diese Verstöße stellen in der Regel Ordnungswidrigkeiten dar, können aber auch als Straftaten eingestuft werden, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden können.
Banken und Versicherungen unterliegen strengen Prüfungsanforderungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Anforderungen umfassen regelmäßige Überprüfungen der externen Rechnungslegung und die Verpflichtung, Berichte schneller und in standardisierten Formaten offenzulegen. Neben der Erstellung von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) müssen Banken und Versicherungen ihre Berichte im European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen. Dieses digitale Format ermöglicht Analysten und Anlegern eine effiziente Analyse und Vergleichbarkeit der Berichte. Zudem wird die Qualität der Prüfungen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS überwacht, die sicherstellt, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass die Wirtschaftsprüfer regelmäßig Transparenzberichte veröffentlichen.
Wir stehen Ihnen zu diesen Herausforderungen und Anforderungen gerne zur Verfügung.
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