Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie Beratung bei Compliance und Reporting Ihres kapitalmarktorientierten Unternehmens: Ihre Herausforderungen, unsere Expertise.

An die Führung und Überwachung von Unternehmen, die den Kapitalmarkt nutzen oder die selbst - wie Banken und Versicherungen - Finanzmarktakteure sind, werden immer strengere Anforderungen gestellt. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen – auch Public Interest Entities genannt (PIE) – stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen im Bereich Prüfung, Compliance, Reporting und struktureller Optimierung. Die Prüfung Ihres Jahres- und Konzernabschlusses ist Teil der Unternehmensüberwachung und dient der Verlässlichkeit Ihrer Finanzinformationen. Der wachsende Druck durch regulatorische Anforderungen, die Notwendigkeit einer transparenten und genauen Berichterstattung sowie die Komplexität internationaler Standards können für Sie als Aufsichtsrat zu erheblichen Belastungen führen. Wir bei Baker Tilly unterstützen Sie daher mit umfangreicher Fach- und Branchenexpertise, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Unsere Experten bieten Ihnen umfassende Leistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur regulatorisch konform agiert, sondern auch von optimalen Strukturen und Prozessen profitiert. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und Ihre Berichterstattung effizient und präzise zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen meistern und Ihre Unternehmensziele erreichen.

Services für kapitalmarktorientierte Unternehmen

Prüfung Jahres- und Konzernabschluss

  • Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen (HGB und IFRS): Umfangreiche Prüfungsdienstleistungen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Transparenz.
  • Teilbereichsaudits bei Group Audits: Durchführung von Teilbereichsprüfungen im Rahmen von Konzernabschlussprüfungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland. 
  • Fast Close: Unterstützung bei der Beschleunigung von Abschlussprozessen. 
  • Erteilung Comfort Letter: Ausstellung von Comfort Letters für verschiedene Zwecke.

Compliance Advisory

  • Beratung zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen und zur Minimierung von Compliance-Risiken.
  • Begleitung bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung gem. EU-Abschlussprüferverordnung. 
  • ESEF: Unterstützung bei der Implementierung und Nutzung des European Single Electronic Format für die Finanzberichterstattung. 
  • Prüfung ESG-Reporting: Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
  • Abhängigkeit: Management von Abhängigkeitsverhältnissen und deren Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur.
  • Offenlegungsvermeidung: Strategien zur Vermeidung unerwünschter Offenlegungen.

IPO Services

  • Herstellung der Börsenfähigkeit
  • Projektsteuerung und -koordination
  • Erstellung und Prüfung von Pro forma Finanzinformationen/ Gewinnprognose
  • Erteilung Comfort Letter

IFRS

  • Beratung und Unterstützung bei der Anwendung der International Financial Reporting Standards. 
  • Conversion-Projekte: Begleitung und Durchführung von Projekten zur Umstellung auf neue Rechnungslegungsstandards. 
  • Impairment-Tests: Durchführung und Dokumentation von Werthaltigkeitsprüfungen. 
  • Kaufpreisallokation (PPA): Unterstützung bei der Allokation von Kaufpreisen im Rahmen von M&A-Transaktionen. 
  • Second Opinion: Unabhängige Zweitmeinungen zu komplexen Fragestellungen.
  • Vorbereitung auf neue Standards: Beratung und Implementierung neuer Rechnungslegungsstandards.
  • Unterstützung Rechnungslegung: Unterstützung bei der Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach IFRS.

Konsolidierung

  • Beratung und Implementierung von Konsolidierungsprozessen.  
  • Implementierung Konsolidierungssoftware: Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Konsolidierungssoftware. 
  • Erstellung von Bilanzierungshandbüchern: Erstellung maßgeschneiderter Bilanzierungshandbücher. 
  • Prozess Re-Engineering: Optimierung und Neugestaltung von Finanzprozessen. 
  • Beratung und Unterstützung bei Intercompany-Verrechnungen. 
  • Erstellung von Konzernabschlüssen: Erstellung von Konzernabschlüssen. 
  • Optimierung Konzernstrukturen: Beratung zur Optimierung von Konzernstrukturen.

Aktien- und umwandlungsrechtliche Strukturmaßnahmen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Übertragungsberichten/Gemeinsamen Berichten und Umwandlungsberichten
  • Ableitung von Ausgleich und Abfindung für Minderheitsaktionäre
  • Prüfung von Strukturmaßnahmen (Squeeze-Out, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Verschmelzung, Spaltung, etc.)
  • Werthaltigkeitsbescheinigungen für und Prüfung von Kapitalmaßnahmen
Thomas Gloth

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Joachim Schroff

Partner

Wirtschaftsprüfer

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Public Interest Entities Deutschland: Bedeutung und Anforderungen

Definition und Relevanz von Public Interest Entities

§ 316a HGB Satz 2 enthält die Definition des „Unternehmens von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity). Public Interest Entity – kurz PIE – bezeichnet danach:
•    kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB,
•    CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 KWG, und 
•    Versicherungsunternehmen.

Der Begriff Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde durch die Bilanz- Richtlinie 2013/34/EU  eingeführt. Am 11. April 2022 veröffentlichte das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) die überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) im International Code of Ethics .

PIEs sind also Unternehmen, die aufgrund ihrer öffentlichen Relevanz besondere Aufmerksamkeit genießen. Diese Unternehmen umfassen neben bestimmten Banken und Versicherungen auch jene, deren Aktien oder Anleihen an regulierten Märkten gehandelt werden. Regulierte Märkte sind durch staatliche Aufsicht geprägt, was bedeutet, dass Zulassungsvoraussetzungen, Handelsorganisation und fortlaufende Verpflichtungen gesetzlich geregelt sind. Zu den bekanntesten regulierten Märkten in Deutschland gehören der Prime Standard und der General Standard der Frankfurter Börse. Unternehmen, die hier gelistet sind, haben den Vorteil, dass sie leichter Kapital beschaffen können, da diese Märkte eine hohe Liquidität aufweisen. PIEs müssen daher besondere Auflagen erfüllen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und zu erhalten.

Externe Rotation – Obligatorischer Wechsel des Abschlussprüfers

Unternehmen von öffentlichem Interesse („PIE“) sind verpflichtet, ihren Abschlussprüfer nach einer bestimmten Zeitspanne zu wechseln („Externe Rotation“). Die maximale Mandatsdauer beträgt 10 Jahre.

Für Kreditinstitute (außer Sparkassen und Genossenschaftsbanken) und Versicherungen gilt, dass der Prüfer nach dem 10. Prüfungsjahr gewechselt werden muss.
Vorgaben, die die Auswahl des Abschlussprüfers einschränken, sind bei allen prüfungspflichtigen Unternehmen (PIE und Nicht-PIE) ungültig.
Der Prüfungsausschuss muss frühzeitig klären, wann ein Prüferwechsel erforderlich ist.

Anforderungen an die Unternehmensführung und Offenlegung

Die Unternehmensführung von PIEs erfordert die Einhaltung strenger Standards. Die Pflichten ein der Unternehmensführung sind durch spezifische Informations- und Dokumentationspflichten klar definiert. 
Mitglieder von Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen in Unternehmen von öffentlichem Interesse stehen unter behördlicher Kontrolle. Das Bundesamt für Justiz oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind befugt, Bußgelder zu verhängen,

  • wenn die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unzureichend war,
  • wenn die Empfehlung zur Bestellung eines Abschlussprüfers nicht ordnungsgemäß erfolgte oder
  • wenn der Vorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung eines Abschlussprüfers nicht gemäß der EU-Verordnung vorgelegt wurde.

Diese Verstöße stellen in der Regel Ordnungswidrigkeiten dar, können aber auch als Straftaten eingestuft werden, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Prüfungs- und Offenlegungspflichten von Banken und Versicherungen

Banken und Versicherungen unterliegen strengen Prüfungsanforderungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Anforderungen umfassen regelmäßige Überprüfungen der externen Rechnungslegung und die Verpflichtung, Berichte schneller und in standardisierten Formaten offenzulegen. Neben der Erstellung von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) müssen Banken und Versicherungen ihre Berichte im European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen. Dieses digitale Format ermöglicht Analysten und Anlegern eine effiziente Analyse und Vergleichbarkeit der Berichte. Zudem wird die Qualität der Prüfungen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS überwacht, die sicherstellt, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und dass die Wirtschaftsprüfer regelmäßig Transparenzberichte veröffentlichen.