Entsprechend hoch ist auch das Interesse der Staaten, intensive Überprüfungen zu dem Thema durchzuführen und entsprechende Verrechnungspreisdokumentationen anzufordern und sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Über die letzten Jahre hinweg wurden dabei auch zahlreiche Verschärfungen der regulatorischen Rahmenbedingungen (u.a. auch durch die "Base Erosion and Profit Shifting"-Maßnahmen der OECD) zum Thema Verrechnungspreise im In- und Ausland eingeführt, die es zu beachten gilt.

Internationale Auswirkungen

Für international agierende Unternehmensgruppen bedeutet das, die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im In- und Ausland entsprechend zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Anfertigung entsprechender Verrechnungspreisdokumentationen, die Etablierung eines konsistenten Vertragswerkes und die Schaffung prozessualer Voraussetzungen inklusive der Zuordnung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe für die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben: Ein dynamischer Prozess, der gleichermaßen für die Veränderungen von Wertschöpfungsketten und die Verlagerungen einzelner Aktivitäten oder immaterieller Werte gilt.

Verschärfte Regularien im Bereich Verrechnungspreise

Unsere Transfer-Pricing-Experten haben in den Mittelpunkt ihrer Beratung gestellt, neben der Reduktion von Risiken vor allem auch konsequent alle sich bietenden Chancen zu nutzen, die sich im Umfeld von verschärften regulatorischen Vorgaben, u.a. durch die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen, durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten bieten. So generiert die Gestaltung der Verrechnungspreissystematik sowohl steuerliche Vorteile für Unternehmensgruppen als meist auch erhebliche Verbesserungen der operativen Unternehmensabläufe.

Überdies spielt die Transferpreisdokumentation eine herausragende Rolle, da vollständige Doku-mentationen über alle Liefer- und Leistungsbeziehungen bereits zu Beginn einer Betriebsprüfung vorgelegt werden müssen. Diesbezüglich hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren erheblich verschärft, so dass das Risiko von Zuschlägen und Schätzungen enorm gestiegen ist.

Weiterer Bestandteil unserer Beratung ist die Erstellung des Country-by-Country Reporting („CbCR“). Die Bedeutung des „CbCR“ ist seit Einführung des Mindeststeuergesetzes gestiegen, da das Reporting, soweit es auf Basis einer sog. „qualifizierten Finanzberichterstattung“ erstellt wird, Grundlage für die wesentlichste temporäre Berichtsvereinfachung, den   sog. „CbCR-Safe“ Harbour des MinStG, ist. 

Interdisziplinärer Beratungsansatz

Umfassende Verrechnungspreisberatung erfordert neben fachlicher Expertise und branchenspezifischer Erfahrung auch ein gut funktionierendes, weltweites Netzwerk. Genau dies bieten wir Ihnen und darüber hinaus ermöglichen wir durch unseren interdisziplinären Beratungsansatz pragmatische Lösungen aus einer Hand. Zu unseren Mandanten unterschiedlicher Branchen zählen sowohl multinationale Konzerne als auch international agierende Familienunternehmen sowie Venture Capital Investoren und Private-Equity-Fonds. Um die vorhandenen Chancen und Potenziale zu nutzen und Risiken zu vermeiden, stehen die Verrechnungspreisspezialisten von Baker Tilly mit ihrem umfassenden Know-how zur Verfügung.

Unsere Services im Bereich Transfer Pricing / Verrechnungspreise

  • Gestaltung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen und Dokumentationskonzepten (inklusive Masterfile, Localfile und Country-by-Country Reporting)
  • Beratung zu Funktionsverlagerungen und grenzüberschreitenden Restrukturierungen 
  • Unterstützung bei sämtlichen Fragestellungen mit Bezug zur Verrechnung von immateriellen Werten (z.B. Lizenzierungen von Marken) 
  • Verteidigungsberatung bei steuerlichen Außenprüfungen und Begleitung von Verständigungsverfahren, Vorabverständigungsverfahren bzw. finanzgerichtlichen Klageverfahren
  • Identifikation von Betriebsstätten, Berechnung von Betriebsstättengewinnaufteilungen und Anfertigung der einhergehenden Hilfs- und Nebenrechnungen
  • Beratung zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit gruppeninternen Finanzierungen und die Anfertigung von Zinsbenchmarking-Studien
  • Anfertigung von Benchmarking-Analysen
  • Beratung von prozessualen Unternehmensabläufen im Bereich „Transfer Pricing“ und Erstellung von Verrechnungspreisrichtlinien
  • Risikoeinschätzung in Bezug auf etwaige Auswirkungen der BEPS-Maßnahmen (z. B. Überprüfung von „Kommissionärs-Modellen“)
Carsten Hüning

Partner, Global Leader Transfer Pricing

Asen Asenov

Partner

Steuerberater

Georg Scholz, LL.M.

Partner

Rechtsanwalt

Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich.

Kontakt aufnehmen