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Die grenzüberschreitenden Verrechnungen bestimmen wesentlich die Steuerallokation zwischen den entsprechenden Staaten und haben prägenden Einfluss auf die Steuerquote der Unternehmensgruppen. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Systematik und die Höhe der Verrechnungspreise von zentraler Bedeutung für die Unternehmen.
Entsprechend hoch ist auch das Interesse der Staaten, intensive Überprüfungen zu dem Thema durchzuführen und entsprechende Verrechnungspreisdokumentationen anzufordern und sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen. Über die letzten Jahre hinweg wurden dabei auch zahlreiche Verschärfungen der regulatorischen Rahmenbedingungen (u.a. auch durch die "Base Erosion and Profit Shifting"-Maßnahmen der OECD) zum Thema Verrechnungspreise im In- und Ausland eingeführt, die es zu beachten gilt.
Für international agierende Unternehmensgruppen bedeutet das, die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im In- und Ausland entsprechend zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Anfertigung entsprechender Verrechnungspreisdokumentationen, die Etablierung eines konsistenten Vertragswerkes und die Schaffung prozessualer Voraussetzungen inklusive der Zuordnung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe für die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben: Ein dynamischer Prozess, der gleichermaßen für die Veränderungen von Wertschöpfungsketten und die Verlagerungen einzelner Aktivitäten oder immaterieller Werte gilt.
Unsere Transfer-Pricing-Experten haben in den Mittelpunkt ihrer Beratung gestellt, neben der Reduktion von Risiken vor allem auch konsequent alle sich bietenden Chancen zu nutzen, die sich im Umfeld von verschärften regulatorischen Vorgaben, u.a. durch die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen, durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten bieten. So generiert die Gestaltung der Verrechnungspreissystematik sowohl steuerliche Vorteile für Unternehmensgruppen als meist auch erhebliche Verbesserungen der operativen Unternehmensabläufe.
Überdies spielt die Transferpreisdokumentation eine herausragende Rolle, da vollständige Doku-mentationen über alle Liefer- und Leistungsbeziehungen bereits zu Beginn einer Betriebsprüfung vorgelegt werden müssen. Diesbezüglich hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren erheblich verschärft, so dass das Risiko von Zuschlägen und Schätzungen enorm gestiegen ist.
Weiterer Bestandteil unserer Beratung ist die Erstellung des Country-by-Country Reporting („CbCR“). Die Bedeutung des „CbCR“ ist seit Einführung des Mindeststeuergesetzes gestiegen, da das Reporting, soweit es auf Basis einer sog. „qualifizierten Finanzberichterstattung“ erstellt wird, Grundlage für die wesentlichste temporäre Berichtsvereinfachung, den sog. „CbCR-Safe“ Harbour des MinStG, ist.
Umfassende Verrechnungspreisberatung erfordert neben fachlicher Expertise und branchenspezifischer Erfahrung auch ein gut funktionierendes, weltweites Netzwerk. Genau dies bieten wir Ihnen und darüber hinaus ermöglichen wir durch unseren interdisziplinären Beratungsansatz pragmatische Lösungen aus einer Hand. Zu unseren Mandanten unterschiedlicher Branchen zählen sowohl multinationale Konzerne als auch international agierende Familienunternehmen sowie Venture Capital Investoren und Private-Equity-Fonds. Um die vorhandenen Chancen und Potenziale zu nutzen und Risiken zu vermeiden, stehen die Verrechnungspreisspezialisten von Baker Tilly mit ihrem umfassenden Know-how zur Verfügung.
Carsten Hüning
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Steuerberater
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