Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
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Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Competence Centers Restructuring (CCR) steht das Unternehmen. An einem prosperierenden Unternehmen sind alle Stakeholder wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Banken interessiert.
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Um eine zur Situation des Unternehmens passende Empfehlung abzugeben, blickt das CCR aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Unternehmen. Diese Perspektiven werden durch den interdisziplinären Ansatz des CCR möglich. Interdisziplinär bedeutet zunächst, dass sowohl hochspezialisierte Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Hand in Hand arbeiten. Es bedeutet aber auch, dass ausgesprochene Branchenexperten die leistungswirtschaftliche Situation des Unternehmens beurteilen und aufgrund ihrer Expertise auch in der Lage sind, auf Basis der interdisziplinären Analyse abgeleitete Maßnahmen umzusetzen.
Banken sind oft die ersten Ansprechpartner für Kunden in schwierigen Unternehmenssituationen. Baker Tilly bietet langjährige Erfahrung in maßgeschneiderten Lösungen für Sanierungen, Generationenübergänge und Kreditrefinanzierungen. Der Baker Tilly Options Review macht diese Kompetenzen schnell und kostengünstig verfügbar.
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Interdisziplinarität versetzt das CCR aber auch in die Lage, das Unternehmen in relevanten Stadien seiner Entwicklung zu begleiten. Dies bedeutet zunächst, dass das CCR sein Netzwerk nutzt, um Finanzierungen zu akquirieren, die für das Wachstum des Unternehmens benötigt werden, die aber auch in einer Turn-Around Situation hilfreich sein können. Schwerpunkt der Tätigkeit des CCR ist die Restrukturierungsberatung aus betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Die betriebswirtschaftliche Restrukturierungsberatung setzt auf einem analytisch sauber hergeleiteten Sanierungskonzept auf, das nicht nur die finanzwirtschaftliche Restrukturierung abbildet, sondern auch leistungswirtschaftliche Maßnahmen enthält, die dann zeitnah und professionell umgesetzt werden. Schwerpunkt der rechtlichen Restrukturierungsgsberatung ist die Vermeidung der Haftung auf Schadenersatz oder Anfechtung. Dieses Know-how nutzt das CCR auch zur Sanierung in der Insolvenz über Eigenverwaltung und Insolvenzpläne. Die Eigenverwaltung beherrscht das CCR, weil es neben den entsprechenden Persönlichkeiten insbesondere mit der Insolvenzrechnungslegung über die grundlegenden Fähigkeiten verfügt, die auch das Insolvenzgericht zur Sanierung in der Insolvenz zu Recht erwartet.
Das CCR berücksichtigt dabei die besondere Position des Auftraggebers, wenn nicht das Unternehmen selber beauftragt. Der Geschäftsführer ist maßgeblich für die Entscheidungen im Unternehmen verantwortlich und sein Haftungsrisiko ist entsprechend hoch. Gerade in der Krise ist daher eine professionelle, engagierte Beratung des Geschäftsführers notwendig. Gesellschaftern droht in der Insolvenz die Rückzahlung von Beiträgen auf Gesellschafterdarlehen und die Gesellschafter können in der Insolvenz ihre Gesellschafterrechte verlieren. Das CCR berät im Vorfeld der Insolvenz und hilft über intelligent strukturierte Insolvenzpläne die Position von Altgesellschaftern zu wahren, diesen oder auch Neugesellschaftern, wie PE-Investoren, über Insolvenzpläne ihre Gesellschafterposition neu zu gestalten oder zu erwerben. Die an Sanierungen beteiligten Kreditinstitute erhalten vom CCR objektiv nachvollziehbare und belastbare Beurteilungen von Sanierungskonzepten, die eine Haftung oder gar die Rückzahlung von Kredittranchen verhindert. Um dies zu erreichen, werden Sanierungskonzepte sowohl nach IDW S6 als auch nach der BGH-Rechtsprechung erstellt.
Die Planung eines Unternehmens dient heute als zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung und ist regelmäßig die Basis von Finanzierungs- oder Investitionsentscheidungen. In einer solchen Planung werden regelmäßig verschiedene strategische, operative und finanzwirtschaftliche Teilplanungen zusammengeführt. Eine neutrale, professionelle Plausibilitätsprüfung dieser Planung durch Baker Tilly ist häufig notwendig, um externen Partnern des Unternehmens, zum Beispiel Finanzierungspartnern wie Kreditinstituten, die Tragfähigkeit der Unternehmensplanung zu belegen: auch ist sie immer dann geboten, wenn die Geschäftsführung angesichts besonderer Herausforderungen ihre Sorgfaltspflicht dokumentieren will. Die externe Validierung durch Baker Tilly gewährleistet die neutrale Einschätzung der Planung, schafft die für künftige Entscheidungen notwendige Transparenz und stärkt damit das Vertrauen. Die Experten von Baker Tilly überprüfen die Planungsprämissen anhand fundierter Markt- und Branchendaten; sie verifizieren zudem die einzelnen Schritte des Planungsprozesses. Dabei greifen sie auf die jahrelange Erfahrung aus zahlreichen, erfolgreich umgesetzten Umstrukturierungen zurück.
Heiner Stemmer Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Projektfinanzierungen haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Baker Tilly berät Sie bei der Machbarkeitsanalyse und der Strukturierung der Transaktion. Die Erstellung oder Auditierung komplexer Financial Models ist dabei unser tägliches Geschäft. Durch unser Netzwerk an in- und ausländischen Kreditinstituten, Beteiligungsgesellschaften und Family Offices können wir die relevanten Finanzierungskontakte vermitteln.
Der deutsche Mittelstand ist bekannt für seine innovativen Produkte und herausragenden Entwicklungen in allen Branchen. Er steht gleichwohl immer wieder vor der Herausforderung, eine angemessene und flexible Unternehmensfinanzierung zu angemessenen Zinskonditionen zu akquirieren. Dies ist vor dem Hintergrund der immer schärferen Anforderungen der Banken aufgrund der sog. Basel-Regelungen nicht immer einfach, insbesondere dann, wenn das mittelständische Unternehmen in einer Sondersituation wie Wachstum oder Umstrukturierung steckt. Baker Tilly hilft Ihnen, die optimale Finanzierungsstruktur und den bestmöglichen Finanzierungsmix für Ihr Unternehmen zu finden und unterstützt Sie durch unser breites Netzwerk und unsere Expertise aus einer Vielzahl geglückter Finanzierungen bei der Suche und der Akquisition Ihrer künftigen Finanzierungspartner.
Oftmals benötigt ein Unternehmen in Sondersituationen wie Wachstum und Umstrukturierung zusätzliche finanzielle Mittel, ohne seinen Kreditinstituten die dafür notwendigen, zusätzlichen Sicherheiten stellen zu können. Landesbürgschaften dienen in solchen Situationen als zusätzliches Sicherungsinstrument. Zielstellung des Landes ist es, die Unternehmen bei der Umsetzung von Vorhaben und deren Finanzierung zu unterstützen, die ohne Landesbürgschaft nicht zustande kämen. Um gemeinsam mit einem Kreditinstitut einen solchen Antrag auf eine Landesbürgschaft zu stellen, bedarf es vieler Vorarbeiten und umfangreicher Beratungsexpertise, um die zahlreichen Stolpersteine dieses komplexen Prozesses zu umgehen. Baker Tilly unterstützt Sie in dem Beantragungsprozess. Wir führen Sie und Ihr Unternehmen von den ersten Gesprächen über die Zusammenstellung der relevanten Unterlagen sowie die Unterstützung bei den Abstimmungsgesprächen mit dem Land bis hin zu der Umsetzung in Kreditverträgen sicher durch den Landesbürgschaftsprozess.
Baker Tilly analysiert und beurteilt die Sicherheitensituation, ermittelt freie Vermögenswerte des Unternehmens und bewertet diese entscheidungsorientiert, sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Damit werden nicht nur verlässliche Werteinschätzungen, sondern auch die Basis für die Sicherheitenandienung und -allokation bei Kapitalgebern geschaffen.
In herausfordernden wirtschaftlichen Situationen eine zuverlässige Standortbestimmung der erste Schritt einer erfolgreichen Lösung. Basierend auf der Erfahrung aus vielfältigen Restrukturierungsprojekten gibt Baker Tilly nach einer kostengünstigen Kurzanalyse eine fundierte Antwort auf die Frage, welche rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Handlungsalternativen bestehen und zeigt mögliche Restrukturierungsstrategien auf.
Baker Tilly vertritt einen ganzheitlichen Restrukturierungsansatz. Finanzielle Stabilität wird nachhaltig nur über ein funktionierendes Geschäftsmodell erreicht. Baker Tilly durchleuchtet deshalb alle relevanten Unternehmensfunktionen und gibt klare Optimierungsempfehlungen, sei es in der Produktion, im Einkauf oder im Marketing und Vertrieb. Die Erkenntnisse überführen wir in realistische Maßnahmenpläne zur schnellen Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stärke.
Dr. Adrian Bölingen Partner Rechtsanwalt
Kreditinstitute und Investoren stellen sich bei der Finanzierung oder dem Erwerb eines Unternehmens die Frage, ob das Geschäftsmodell eines Kunden oder Targets funktioniert und wie leistungsfähig das jeweilige Unternehmen ist. Baker Tilly bietet hierfür entscheidungsorientierte Analysen, deren Inhalt und Umfang wir mit den jeweiligen Adressaten individuell abstimmen und vereinbaren. Als vom Unternehmen unabhängige und objektive Experten beleuchten wir typischerweise folgende Inhalte und schaffen die notwendige Transparenz:
Aufgrund unserer Erfahrung als Partner in sämtlichen Unternehmenssituationen, liefern wir so den Stakeholdern die verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Handeln. Hierbei erfüllten wir gerade für internationale Finanzierungen auch die internationalen Standards an IBR´'s.
In schwierigen wirtschaftlichen Situationen fordern Kreditgeber häufig ein Sanierungskonzept nach dem Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S6). Ein solches Sanierungskonzept vermittelt Ihnen und Ihren Kreditgebern eine unabhängige und objektive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens, wenn die drei Kernfragen nach der Fortführungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Renditefähigkeit positiv beantwortet werden können. Ein qualifiziertes Sanierungsgutachten nach IDW S6 schafft für alle Beteiligten neue Handlungsspielräume. Dabei steht Baker Tilly besonders für eines: Die schnelle Umsetzung der definierten Restrukturierungsmaßnahmen.
Eine erfolgreiche Restrukturierung setzt ein valides und machbares Konzept voraus, die größte Herausforderung liegt jedoch in der Umsetzung. Baker Tilly versteht sich primär als Restrukturierer, nicht als reiner Konzeptersteller. Wir leiten bereits parallel zur Konzepterstellung die Umsetzung von Sofortmaßnahmen ein. Durch unsere interdisziplinäre Ausrichtung verfügen wir über das technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Know-how, die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen nicht nur zu steuern, sondern selbst durchzuführen. Dabei halten wir das Greifen der Maßnahmen im Rahmen eines Restrukturierungscontrollings nach, berichten hierüber transparent und setzen die Erkenntnisse gezielt für die weitere Umsetzung ein.
Im Rahmen der doppelseitigen Sicherheitentreuhand, wird das Sicherungsgut – dabei kann es sich um Gesellschaftsanteile oder Sachsicherheiten handeln – auf den Treuhänder übertragen. Diese Sicherheiten hält der Treuhänder zugunsten von Gläubigern auf der einen und Gesellschaft bzw. Gesellschafter auf der anderen Seite.
Als Moderator und Vermittler überwacht Baker Tilly die Einhaltung der in den Kreditverträgen vereinbarten Finanzkennzahlen sowie gegebenenfalls auch die in einem Sanierungsgutachen festgelegten operativen Sanierungsschritte. Bei Bedarf wird von uns ein professioneller M&A Prozess initiiert und gesteuert. Für Anleihegläubiger und Inhaber sonstiger kapitalmarktfähiger Finanzierungsinstrumente halten wir sowohl Gesellschaftsanteile als auch Sachsicherheiten des jeweiligen Emittenten.
Bankenpool Eine besondere Funktion hat der Treuhänder, wenn Banken Sicherheiten poolen. Baker Tilly übernimmt als neutraler Dritter die Führung von Bankenpools. In der Funktion des Poolführers sind wir verwaltend und entscheidungsvorbereitend tätig. Weitergehend bestellen, verwalten und verwerten wir als Treuhänder die Konsortialsicherheiten. Wenn es die Situation erfordert, übernehmen wir auch die Rolle als Security Agent.
In der Unternehmenskrise ist es von herausragender Bedeutung, dass eine fortlaufende Prüfung erfolgt, ob eine Insolvenzreife und damit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Nur durch eine fachgerechte Prüfung können Haftungsgefahren oder gar eine Strafbarkeit der Geschäftsführung ausgeschlossen werden. Dabei kommt es neben den gesetzlichen Regelungen auf eine vertiefte Kenntnis der einschlägigen BGH-Rechtsprechung an. Zu unterscheiden sind die (drohende) Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Für die Methodik der Prüfung sind insbesondere die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S11) maßgeblich. Bei Baker Tilly verfügen wir sowohl über das rechtliche, als auch über das betriebswirtschaftliche Know-how, um das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen rechtzeitig zu erkennen und die Geschäftsführung verlässlich hierzu zu beraten.
Die Krise ist eine für Geschäftsführer besondere Situation. Die Nichterfüllung rechtlicher Pflichten führt zu einer persönlichen Haftung oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen. Baker Tilly erarbeitet für Sie als Geschäftsführer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation realistische Handelsoptionen mit dem Ziel, die Haftungsgefahr zu minimieren, ohne die Möglichkeit aus den Augen zu verlieren, das Überleben der Gesellschaft auch außerhalb der Insolvenz zu sichern.
Ist der eigene Geschäftspartner insolvent, droht nicht nur der Ausfall noch offener Forderungen. Oftmals verlangt der Insolvenzverwalter auch bereits eingenommene Geldbeträge zurück oder erklärt die Anfechtung sonstiger Leistungen, die vor der Insolvenzantragstellung durch den Schuldner erbracht wurden. Bei Baker Tilly kennen wir nicht nur die gesetzlichen Regelungen und die sich ständig in Bewegung befindliche höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu. Aus der Insolvenzverwalterpraxis wissen wir auch, wo die Schwachstellen bei der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen liegen und können beurteilen, wann eine Abwehr von Anfechtungsansprüchen erfolgversprechend ist. Ggf. vertreten wir Sie auch in entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
In der Unternehmenskrise lassen sich einschneidende Personalmaßnahmen in der Regel nicht vermeiden. Unsere Arbeitsrechtexperten sind erfahren in der rechtlich-konzeptionellen Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen. Die arbeitsrechtliche Begleitung beginnt mit der strategischen Ausrichtung, führt über Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten bis hin zu der Umsetzung von Aufhebungen und Kündigungen sowie der Führung von Kündigungsschutzprozessen.
Jacob Keyl Partner Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Restrukturierungssituationen erfordern in der Regel neben leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen auch umfassende Änderungen in der Finanzierungs- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens. Dabei müssen Unternehmer stets auch deren steuerliche Konsequenzen im Blick haben, um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden. Unsere Steuerspezialisten beraten Unternehmen und potenzielle Kapitalgeber bei der steuerlichen Konzeption von Finanzierungsmaßnahmen zur Refinanzierung und Verbesserung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens. Sieht das Sanierungskonzept Änderungen in der Gesellschafterstruktur, Umwandlungsmaßnahmen oder den Abschluss von Unternehmens- oder Betriebsführungsverträgen vor, unterstützen wir Sie mit unserem Know-how bei der steuerlichen Optimierung dieser Vorgänge.
Peter Rohrwild Partner Steuerberater
Häufig wird der Geschäftszweck einer Gesellschaft erfüllt und der Unterhalt der Gesellschaft verursacht nur noch Kosten. Dies ist gerade bei Holdinggesellschaften oder bei Gesellschaften der Fall, die für einen bestimmten Investitionszweck gegründet wurden. Baker Tilly bietet Ihnen an, die Gesellschaft für Sie zu liquidieren. Wir erstellen einen Liquidationsplan, der unter Verwendung eines genauen mit Ihnen abgestimmten Budgets die Liquidation der Vermögensgegenstände der Gesellschaft gegen die Schulden abbildet. Weitergehend ist Baker Tilly bereit, ein Liquidator zu bestellen, der anstelle des Geschäftsführers die Gesellschaft liquidiert. Jede Liquidation soll nur so viel Liquidität verbrauchen, wie nach einer vernünftigen und plausiblen Liquidationsplanung vorgesehen ist. Da dieser Liquidationsplan von Baker Tilly als unabhängigem Dritten erstellt wird, kann Baker Tilly den Geschäftsführer oder die Gesellschafter von Haftungsrisiken aus der Liquidation freistellen. So scheidet eine Haftung der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung aus und die Übertragung von Vermögensgegenständen ist nicht anfechtbar, wenn die Gesellschaft entgegen der Planung doch nicht außerhalb der Insolvenz liquidiert werden kann. Natürlich berücksichtigen wir und bilden wir zivilrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten bei der Liquidation ab.
Wenn ein Unternehmen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens eine finanzielle Restrukturierung benötigt und voraussichtlich nur eine Mehrheit der Gläubiger zustimmen wird, kommt die Anwendung des präventiven Restrukturierungsrahmens (StaRUG) in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsunfähigkeit nur droht, aber nicht schon eingetreten ist. Daher ist eine rechtzeitige Planung des Vorgehens entscheidend. Bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen können opponierende Gläubiger zur Mitwirkung bei der Restrukturierung gezwungen werden, solange sie nicht schlechter gestellt werden als ohne die Restrukturierung. Wenn das Verfahren öffentlich geführt wird, kann es zumindest in der Europäischen Union Geltung beanspruchen. Das Verfahren muss nicht veröffentlicht werden, sodass auch vertrauliche Restrukturierungen möglich sind. Das Gericht kann (und muss in bestimmten Fällen) einen Restrukturierungsbeauftragten oder einen Sanierungsmoderator (in der Regel ein Rechtsanwalt) als neutrale Person bestellen, dem je nach Bedarf durch das Gericht bestimmte Aufgaben zugewiesen werden.
Das Verfahren zielt darauf ab, dass die Gläubiger einstimmig oder mehrheitlich einem Restrukturierungsplan oder einem Sanierungsvergleich zustimmen, der dann vom Restrukturierungsgericht bestätigt wird. Unternehmen und Gläubiger erreichen auf diese Weise eine erhöhte Rechtssicherheit über die Durchführung der Restrukturierung und über deren Beständigkeit. Das Verfahren kann nur durch das Unternehmen beantragt und kann durch alleinige Entscheidung des Unternehmens wieder beendet werden.
Dr. Alexander Fridgen Partner Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Gesetzgeber hat den § 270d InsO mit dem Titel „Vorbereitung einer Sanierung“ überschrieben. Mit diesem sogenannten Schutzschirmverfahren soll eine dann noch mögliche Sanierung in der Insolvenz rechtzeitig eingeleitet werden. Baker Tilly legt hier den Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S9) zugrunde, legt aber auch Wert auf eine adressatengerechte Darstellung der Sanierungsaussicht. Nur wenn das Gericht und die Gläubiger von der Sanierungsaussicht überzeugt sind, wird das Schutzschirmverfahren gelingen. Baker Tilly hat bereits zahlreiche Bescheinigungen erstellt, die zur Eröffnung des Schutzschirmverfahrens geführt haben.
Spätestens mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist eine Sanierung in der Insolvenz ohne Verlust der Geschäftsführungsbefugnis möglich. Baker Tilly unterstützt Unternehmen, ihr Geschäft in Eigenverwaltung weiterzuführen. Dabei erstellt Baker Tilly ein auf die individuelle Insolvenzsituation maßgeschneidertes Sanierungskonzept, verstärkt die Geschäftsleitung mit der notwendigen Insolvenzexpertise und stellt sicher, dass das Tagesgeschäft und der Geschäftsbetrieb auch in der Insolvenz bewältigt werden.
Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer stellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die Wechselwirkung zwischen dem Steuer- und dem Insolvenzrecht die Beteiligten in Insolvenzverfahren vor Herausforderungen. Dies führt dazu, dass professionelle Gläubiger in Insolvenzverfahren Sicherheit für die eigenen steuerlichen Risiken aus ihrem Engagement erwarten, die zu einer erheblichen Belastung der Liquidität führt, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Auch können Fehler bei der Bearbeitung von vermeintlichen Standardgeschäftsvorfällen, wie die Abrechnung von Sicherheitenerlösen mit Gläubigern, schnell zu einer Schädigung der Masse führen. Daher ist eine angemessene Beratung bei der Abwicklung der steuerlichen Fragestellung unerlässlich, um wesentliche Schädigungen der Insolvenzmasse zu vermeiden. Baker Tilly unterstützt bei der routinierten Bearbeitung sämtlicher steuerlicher Aspekte im Insolvenzverfahren in enger Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt. Bei konkreten insolvenzsteuerrechtlichen Sonderfragen entlastet Baker Tilly durch die Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens von der Haftung.
Ein funktionierendes Rechnungswesen ist für die Steuerung eines Unternehmens essentiell. Neben den alltäglichen Anforderungen an das Rechnungswesen, beansprucht ein Insolvenzverfahren das Team in der Finanzbuchhaltung mit zusätzlichen insolvenz- und steuerrechtlichen Herausforderungen. An diesem Punkt unterstützt Baker Tilly durch die Einrichtung und Begleitung bewährter Prozesse in der Finanzbuchhaltung und unterstützt bei Bedarf personell. Nach einer Übertragung oder Einstellung des Geschäftsbetriebes kann Baker Tilly die Buchhaltung der Schuldnerin übernehmen, um auch weiterhin die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten zu gewährleisten. Durch die Befassung mit den Prozessen in der handelsrechtlichen Buchhaltung ist Baker Tilly in der Lage, im höchstmöglichen Grade automatisiert und somit ressourcenschonend eine gerichtsfeste insolvenzrechtliche Rechnungslegung zu generieren.
In ihrer Funktion als Überwachungsorgane haben die Mitglieder von Gläubigerausschüssen den Geldverkehr und -bestand im Insolvenzverfahren zu prüfen. Die Prüfung führt hier insbesondere bei größeren Fortführungsinsolvenzverfahren zu einer starken Bindung zeitlicher und personeller Ressourcen. Durch die Zusammenarbeit von insolvenzerfahrenen Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten sowie die Verwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist Baker Tilly in der Lage, die Prüfung besonders effizient und ergebnisorientiert durchzuführen. Bei den Insolvenzgerichten in Deutschland ist die Qualität der Baker Tilly Kassenprüfungen so anerkannt, dass diese den formellen Teil einer Schlussrechnungsprüfung bereits ersetzt. Schlussrechnungsprüfungen sind insbesondere bei größeren Insolvenzverfahren aufgrund ihrer Komplexität sinnvoll, um die Qualität und die Richtigkeit der Schlussrechnung zu prüfen und Transparenz und Klarheit zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird Baker Tilly seit mehreren Jahren durch Insolvenzgerichte im gesamten deutschen Bundesgebiet mit der Durchführung von Schlussrechnungsprüfungen betraut. Je nach Art und Größe der Insolvenzverfahren sowie nach dem Inhalt des Beschlusses des Insolvenzgerichts setzt Baker Tilly unterschiedliche Checklisten und Musterberichte ein, um das Informationsbedürfnis des Insolvenzgerichts zuverlässig zu erfüllen und gleichzeitig die Effizienz der Schlussrechnungsprüfung zu steigern.
Alexandra Dittus Partner Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Unter Distressed M&A fasst man die Gestaltung von Transaktionen in Krisensituationen von Unternehmen zusammen. Das zu verkaufende Unternehmen weißt Liquiditätsprobleme bzw. ein Überschuldungsrisiko auf bzw. mußte schon einen Insolvenzantrag stellen.
Oftmals wird ein Distressed M&A-Investorenprozess erst nach Insolvenzanmeldung angestoßen, was meist mit Kaufpreisabschlägen und Reputationsverlusten bei Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten des Unternehmens verbunden ist. Durch das frühzeitige Erkennen und Akzeptieren von Krisensituationen in einem Unternehmen sowie dementsprechendes Einsetzen von M&A als Sanierungsmaßnahme kann dies vermieden werden. Häufig erfolgt der Verkauf von Krisen-Unternehmen auch im Rahmen entsprechender Treuhandschaften.
Das Hinzuziehen eines neuen Investors eröffnet dem krisenbehafteten Unternehmen die Möglichkeit, durch die Einlage von Fresh Money zu atmen und sich mit Hilfe der Erfahrung des Akquisiteurs oder externer Berater zu sanieren.
Weitere Informationen zum Thema Distressed M&A erfahren Sie im Bereich unseres Competence Centers Transactions.
Dr. Andreas Fröhlich Partner, Head of Corporate Finance
Baker Tilly ist mit sechs Insolvenzverwaltern an diversen Gerichten in ganz Deutschland tätig. Wir kennen die Praxis der Insolvenzverwaltung aus über 4.000 Insolvenzverfahren aller Größenordnungen und aus allen Branchen. Dadurch sind wir in der Insolvenzszene in Deutschland bestens vernetzt und kennen viele Ansprechpartner persönlich. Wir werden insbesondere an den Insolvenzgerichten Hamburg, Frankfurt a. M. und München sowie zahlreichen Insolvenzgerichten im Umland als Verwalter bestellt.
Unsere Kenntnis der Verwalterpraxis hilft bei der Einschätzung tatsächlicher Risiken und Chancen.
Dr. Dejan Marković, LL.M. Eur. Director Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Birthe Vietze Director Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Stephanie Pidun Director Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Florian Bandrack, LL.M. corp. restruc. Director Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Baker Tilly Partner RA Dr. Alexander Fridgen ist Mitherausgeber der beiden juristischen Standardwerke zum Insolvenzrecht und StaRUG, die 2021 als Neuauflage im Verlag C.H.BECK oHG erschienen sind.
Die Inhalte sind auch über die Beck’schen Online-Kommentare verfügbar und gelten als ein wichtiges – und durch die vierteljährliche Aktualisierung als das aktuellste – Standardwerk für Praxis und Wissenschaft.
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Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Dr. Dejan Marković, LL.M. Eur.Director Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stephanie PidunDirector Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Dr. Christian SchneiderDirector
Heiner StemmerPartner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Daniel ZeißDirector