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Nach rund vier Jahrzehnten weitgehendem Stillstand können sich Versorger auf eine Novellierung der AVBFernwärmeV einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag.
Der Koalitionsvertrag ist erst wenige Tage alt und muss noch von den Parteigremien der Union und der Sozialdemokratie akzeptiert werden. Doch schon jetzt kann man einen ersten Eindruck davon gewinnen, wo die energiepolitischen Schwerpunkte der kommenden Regierung liegen werden.
Insbesondere für den Bereich der Fernwärme war seit dem Ende der Koalition aus SPD, Grünen und FDP der Prozess der Novellierung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV), die in ihrem Kern seit den 1980er Jahren keine wesentlichen Reformen erfahren haben, ins Stocken geraten. Seit der Anhörung von Experten und Verbänden im Herbst 2024 war der Referentenentwurf der AVBFernwärmeV durch das BMWK nicht weiterentwickelt worden.
Der neue Koalitionsvertrag gibt nun in ganzen acht Zeilen erste Anhaltspunkte dafür, wie die Zukunft im Bereich der Fernwärme aussehen könnte. Zunächst wird die Wichtigkeit der Fernwärme im Zuge der Wärmewende betont. Daher soll zukünftig der Bau von Nah- und Fernwärmenetzen durch eine Ausweitung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) weiter unterstützt werden.
Im Zuge der Novellierung der AVBFernwärmeV setzt der Koalitionsvertrag Akzente bei den Themen Transparenz und Verbraucherschutz.
Beide Themen spiegeln sich im aktuellen Referentenentwurf wider – etwa bei der Verkürzung von Erstvertragslaufzeiten in der Fernwärme von bisher zehn auf fünf Jahre. Zudem finden sich angepasste Möglichkeiten, die Versorgung auf Kundenwunsch zu reduzieren und gesteigerte Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten, die eine digitale Vergleichbarkeit verschiedener Fernwärmeversorger für Endkunden ermöglichen sollen.
Welche Auswirkungen sich aus dieser Verkürzung der Vertragslaufzeiten für die Planungssicherheit der Versorger insbesondere auch für den Bereich des Nahwärme-Contractings ergeben, der unter den verkürzten Vertragslaufzeiten besonders leidet, bleibt indes abzuwarten.
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Das soll sich im Arbeits- und Sozialrecht ändern. Das soll sich im Steuerrecht ändern.
Auf der anderen Seite nimmt der Koalitionsvertrag ebenfalls die Interessen der Versorger in den Blick und beabsichtigt, die erhöhte Transparenz und Flexibilität für Verbraucher mit dem Bedürfnis nach sicheren Investitionsbedingungen in Einklang bringen.
Im bisherigen Referentenentwurf wurde dies insbesondere durch eine Umsetzung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Preisänderungsklauseln erreicht. Außerdem wurden Festlegungen getroffen, wie das Markt- und das Kostenelement gewichtet werden sollen.
Weitere Rechtssicherheit bei der Verwendung von Preisanpassungsklauseln soll zudem durch eine Muster-Preisanpassungsklausel geschaffen werden, bei deren Verwendung der Entwurf eine Fiktion der Richtigkeit zugunsten des Versorgers annimmt. Schließlich soll auch das Recht zur Anpassung von Preisanpassungsklauseln auf Basis der BGH-Rechtsprechung in laufenden Verträgen besser kodifiziert werden.
Zudem soll die Preisentwicklung in der Fernwärme zukünftig einer stärkeren Preisaufsicht unterliegen. Es ist daher anzunehmen, dass Versorger in Zukunft nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber Prüfbehörden wie der Bundesnetzagentur oder dem Bundeskartellamt häufiger die in ihren Fern- und Nahwärmeverträgen verwendeten Preisanpassungsklauseln im Rahmen von Prüfverfahren rechtfertigen und die ihnen zugrundeliegenden Kalkulationen plausibilisieren müssen.
Dies schafft für Versorger erhöhte Anforderungen an die Aktualität und fortlaufende Überwachung ihrer Beschaffungs- und Kostenstruktur. Diese erhöhten Anforderungen gelten umso mehr, als die von der zukünftigen Regierung geplante Einrichtung einer unbürokratischen Schlichtungsstelle nicht nur zusätzlichen Verbraucherschutz bietet, sondern auch erhöhte Nachweisanforderungen für Versorger mit sich bringt.
Im Ergebnis deuten die Aussagen im Koalitionsvertrag darauf hin, dass die aus dem bisherigen Referentenentwurf bekannten Änderungen und Tendenzen fortgeführt werden, sodass Versorger sich in absehbarer Zukunft mit kürzeren Vertragslaufzeiten, erhöhtem Verbraucherschutz und erhöhten Transparenzanforderungen konfrontiert sehen.
Gerade Versorgungsunternehmen sollten daher bereits jetzt die absehbaren Aufgaben, die Verbraucherschutz und Transparenz für die bisherigen Geschäftsmodelle und Vertragsbedingungen stellen, identifizieren und sich auf die baldige Novelle der AVBFernwärmeV vorbereiten. Gerade die vertragliche Gestaltung der Preisanpassungsklauseln und der zugrundeliegenden Kostenstruktur sollten dabei auch wegen der verstärkten Preisaufsicht in diesem Sektor besonders in den Fokus genommen werden.
Dabei können wir Sie gern rechtlich wie auch betriebswirtschaftlich unterstützen.
Alexandra Sausmekat
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Thomas Holtschneider
Manager
Rechtsanwalt
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