Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
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Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
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Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
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Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Unsere Experten beraten sowohl internationale Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Außenwirtschafts-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten Ihnen – auch auf internationaler Ebene – maßgeschneiderte, interdisziplinäre Lösungen.
Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Import und Export von Waren und die Behandlung von Erzeugnissen, die mit Verbrauchsteuern belegt sind. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Rechtsfragen, sondern sind auch Ihr Berater, wenn es um das Management oder die Organisation Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensprozesse des Zoll-, Außenwirtschafts- oder Verbrauchsteuerbereichs geht. Natürlich vertreten wir Ihre Interessen auch gegenüber den Behörden und im Falle einer Streitigkeit auch vor nationalen und europäischen Gerichten.
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regelt auf nationaler Ebene den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Drittländern. Daneben existieren auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Verordnungen für den Bereich der Exportkontrolle, wie z.B. die Dual-Use VO, die Ausfuhren und zum Teil auch Verbringungen unter ein Verbot bzw. einen Genehmigungsvorbehalt stellen.
Aufgrund des Aufeinandertreffens von nationalen, europäischen und auch internationalen Regelungen ist das Außenwirtschaftsrecht nur schwer zu überblicken und unterliegt wegen der politischen Zielsetzung häufigen Änderungen.
Der Aufbau und die Implementierung außenwirtschaftsrechtlicher Compliance-Maßnahmen ist für jedes exportierende Unternehmen unabdingbar, zumal jeder Ausführer von der Exportkontrolle direkt betroffen ist. Wir unterstützen Sie bei Ihren Exportvorhaben, u.a.:
Im- und exportierende Unternehmen werden an den Regelungen des Zollrechtes nicht vorbeikommen. Das EU-Zollrecht sowie die deutsche Auslegung und Umsetzung enthält viele Fallstricke, die zu Kosten und Sanktionen führen können, aber auch Optionen zur Kosteneinsparung bietet.
Gern beraten und unterstützen wir Sie zu allen Fragestellungen rund um den Zoll, u.a.:
Unsere Beratungsservices zum Thema Verbrauchsteuern finden Sie hier
Neben den Fragen des Tagesgeschäftes spielt Compliance eine immer wichtigere Rolle. So müssen Unternehmen eine angemessene Organisation der jeweiligen Fachbereiche sicherstellen und dieses auch regelmäßig überprüfen, um eine Haftung der Geschäftsleitung und damit des Unternehmens wegen eines Organisationsverstoßes zu vermeiden.
Hierzu können wir Ihnen Managementunterstützung, Organisationsberatung sowie – in Zusammenarbeit mit den Baker Tilly Wirtschaftsprüfern – Audits und Checks anbieten:
Als Rechtsanwaltskanzlei mit jahrelanger Erfahrung in Verhandlungen mit den Behörden sowie bei gerichtlichen Streitverfahren lassen wir Sie auch nicht im Regen stehen, wenn es einmal nicht rund läuft:
CBAM-Check:
Konzeptionelle Unterstützung:
Umsetzungsunterstützung:
Einzelfälle:
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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