Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Import und Export von Waren und die Behandlung von Erzeugnissen, die mit Verbrauchsteuern belegt sind. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Rechtsfragen, sondern sind auch Ihr Berater, wenn es um das Management oder die Organisation Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensprozesse des Zoll-, Außenwirtschafts- oder Verbrauchsteuerbereichs geht. Natürlich vertreten wir Ihre Interessen auch gegenüber den Behörden und im Falle einer Streitigkeit auch vor nationalen und europäischen Gerichten.

Unsere Services im Bereich Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regelt auf nationaler Ebene den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Drittländern. Daneben existieren auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Verordnungen für den Bereich der Exportkontrolle, wie z.B. die Dual-Use VO, die Ausfuhren und zum Teil auch Verbringungen unter ein Verbot bzw. einen Genehmigungsvorbehalt stellen.

Aufgrund des Aufeinandertreffens von nationalen, europäischen und auch internationalen Regelungen ist das Außenwirtschaftsrecht nur schwer zu überblicken und unterliegt wegen der politischen Zielsetzung häufigen Änderungen.

Der Aufbau und die Implementierung außenwirtschaftsrechtlicher Compliance-Maßnahmen ist für jedes exportierende Unternehmen unabdingbar, zumal jeder Ausführer von der Exportkontrolle direkt betroffen ist. Wir unterstützen Sie bei Ihren Exportvorhaben, u.a.: 

  • Unterstützung und Beratung i.Z.m. dem exportkontrollrechtlichen Ausfuhrverfahren
  • Exportkontrollrechtliche Beurteilung von Geschäftsvorgängen
  • Unterstützung bei der Klassifizierung nach der EU-Dual-Use-Verordnung oder der Deutschen Ausfuhrliste
  • Überprüfung und Unterstützung bei Lieferungen in Embargoländer
  • Hilfestellungen zu den Meldepflichten im Zahlungsverkehr
  • Unterstützung bei und Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
  • Aufbau, Implementierung und Überprüfung von internen Compliance Programmen (ICP)
  • Beratung zur Anwendbarkeit von Verfahrensvereinfachungen, z.B. Allgemeingenehmigungen 
  • Beratung zum US-(Re)Exportkontrollrecht im Zusammenspiel mit unseren Kooperationspartnern
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung bei Außenwirtschaftsprüfungen
     

Im- und exportierende Unternehmen werden an den Regelungen des Zollrechtes nicht vorbeikommen. Das EU-Zollrecht sowie die deutsche Auslegung und Umsetzung enthält viele Fallstricke, die zu Kosten und Sanktionen führen können, aber auch Optionen zur Kosteneinsparung bietet.

Gern beraten und unterstützen wir Sie zu allen Fragestellungen rund um den Zoll, u.a.:

  • Unterstützung und Beratung i.Z.m. zollrechtlichen Ein- und Ausfuhrverfahren
  • Würdigung einzelner Geschäftsvorfälle oder konkreter Zollfragen
  • Bestimmung des Zollwerts, u.a. Hinzurechnungen wie Lizenzkosten, auch interdisziplinär im Zusammenspiel beispielsweise mit Umsatzsteuer oder Verrechnungspreisen
  • Warenursprung und Präferenzen, Präferenzkalkulationen, Nachweise, Verfahrenserleichterung „Ermächtigter Ausführer“
  • Tarifierung, inkl. Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Zollverfahren, z.B. Zolllagerverfahren, sowie dem AEO
  • Beratung und gutachterliche Beurteilung zum Antidumpingrecht
  • Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden bei zollrechtlichen Erstattungserfahren 
  • Allgemeine Zoll-Compliance und die Überprüfung von Zoll-Compliance-Systemen
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung bei Zoll- und WuP-Prüfungen
     

Neben den Fragen des Tagesgeschäftes spielt Compliance eine immer wichtigere Rolle. So müssen Unternehmen eine angemessene Organisation der jeweiligen Fachbereiche sicherstellen und dieses auch regelmäßig überprüfen, um eine Haftung der Geschäftsleitung und damit des Unternehmens wegen eines Organisationsverstoßes zu vermeiden.

Hierzu können wir Ihnen Managementunterstützung, Organisationsberatung sowie – in Zusammenarbeit mit den Baker Tilly Wirtschaftsprüfern – Audits und Checks anbieten:

  • Optimierung der betriebsinternen Zoll-, Außenwirtschafts- oder Verbrauchsteuerprozesse 
  • Unterstützung bei der Erstellung / Überarbeitung von Verfahrensanweisungen
  • Überprüfung, Aufbau und Verbesserung der „Zoll-/Exportkontroll-/Verbrauchsteuer-Organisation“ im Unternehmen
  • Ausgelagerte „Zollabteilung“ / Interims Management der Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerabteilung
  • Risikoanalysen, Quick-Checks und Audits von zoll-, außenwirtschafts- und verbrauchsteuerrechtlichen Prozessen und Vorgaben (auch in Zusammenarbeit mit den Baker Tilly Wirtschaftsprüfern nach IDW PS 980).
  • Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von Zoll- und Exportkontroll-Software 
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen der Zollverwaltung (z.B. Zollprüfung, Außenwirtschaftsprüfung, Verbrauchsteuerprüfung, Präferenzprüfungen). 
     

Als Rechtsanwaltskanzlei mit jahrelanger Erfahrung in Verhandlungen mit den Behörden sowie bei gerichtlichen Streitverfahren lassen wir Sie auch nicht im Regen stehen, wenn es einmal nicht rund läuft:

  • Einspruchs- und Klageverfahren
    Grundsätzlich versuchen wir stets, streitige Auseinandersetzungen mit den Zollbehörden und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu vermeiden. Manchmal ist es jedoch der einzige Weg, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir vertreten und kämpfen für Ihr Recht in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren (wenn es sein muss bis zum EuGH), unabhängig davon, ob es sich um Zölle, außenwirtschaftsrechtliche Bescheide oder Verbrauchsteuern handelt.  
  • Bußgeld- und Strafverfahren
    Nicht jede Verfehlung wird vom Zoll als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet. Wenn es so weit kommt und Ihnen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben wurde, ist professioneller Rat geboten. Wir unterstützen und vertreten Sie bei Ermittlungen der Zollbehörden, ggf. interdisziplinär mit unseren Steuerstrafrechtlern oder externen Strafverteidigern. Zudem helfen wir Ihnen bei der Offenlegung von Fehlern – sogenannte „Selbstanzeigen“ – gegenüber der Zollverwaltung, unabhängig, ob es sich um eine zoll-, verbrauchsteuer- oder außenwirtschaftsrechtliche Verfehlung handelt. 

CBAM-Check:

  • Überprüfung des Produktportfolios auf CBAM-relevante Produkte
  • Bewertung der Beschaffungswege und der Herkunft der Produkte
  • Beurteilung der vertraglichen Gestaltung mit den Lieferanten in Bezug auf die CBAM-Anforderungen und Informationen

Konzeptionelle Unterstützung:

  • Erarbeitung eines CBAM-Maßnahmenplans unter Berücksichtigung der Produkte, Lieferstrukturen und Geschäftsbereiche
  • Review der bestehenden internen Compliance-Vorgaben oder Vorbereitungen bzgl. Verfahren, Zuständigkeiten und Prozesse für die Übergangsphase sowie die Einführungsphase ab 2026

Umsetzungsunterstützung:

  • Unterstützung bei der Implementierung der Überwachungs- und Berichterstattungssysteme
  • Unterstützung bei der Erstellung der CBAM-Berichte und CBAM-Erklärungen
  • Abstimmung mit den Lieferanten/Anlagenbetreibern bzgl. Daten und Berechnungssystematik (auch auf chinesisch)
  • Erstellen von Vertragstexten und Einkaufsprozessen zur Berücksichtigung der CBAM-Informationsbeschaffungspflichten

Einzelfälle:

  • Zollrechtliche Tarifierung der Waren zur Bestimmung „CBAM-Ware“, inkl. Support bei der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Überprüfung / Berechnung der „grauen Emissionen“ auf Grundlage der Anlagendaten
  • Vertretung gegenüber den Behörden bei Antragstellung und behördlichen Untersuchungen
  • Vertretung in Bußgeldverfahren und bei Sanktionsandrohungen
  • Unterstützung bei sonstigen, individuellen Fragestellungen und Herausforderungen
Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

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