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Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
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RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Für internationale Unternehmen kann ein Austausch von Arbeitskräften einerseits äußerst wertvoll sein, andererseits aber auch hohe Kosten und einen immensen Verwaltungsaufwand verursachen. Beim Management von weltweit tätigen Mitarbeitern treten zahlreiche Fragen auf, die es sowohl im Hinblick auf Compliance als auch in puncto Risikomanagement zu beantworten gilt.
Eine Entsendung wirkt sich nicht nur auf die Steuern des Mitarbeiters, sondern auch auf die Vergütung, Sozialversicherungsstellung und Vorsorgeplanung aus. Der Mitarbeiter muss wissen, auf wessen Gehaltsliste er steht, ob das Unternehmen verpflichtet ist, sein Gehalt an die Behörden zu melden, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten oder ob dies durch den Mitarbeiter selbst erfolgen muss.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland. Wir agieren dabei als zentrale Anlaufstelle, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen alle weltweiten steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen und mit der Einwanderung verbundenen Vorschriften einhält.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Expat-Tax-Experten unserer Partner aus unserem Baker Tilly International-Netzwerk bieten wir Ihnen weltweit ein Full-Service-Angebot, egal wo Ihre Mitarbeiter tätig sind.
Den Bereichen Lohnsteuer und Sozialversicherung kommen als wesentliche Personalkostenpositionen sowie als mögliche Risikothemen mehr und mehr Bedeutung in den Unternehmen zu. Oftmals sind beide Abgabearten in Themenstellungen gemeinsam zu betrachten und in notwendigen Arbeitsprozessen zu berücksichtigen. Insbesondere im Tax Compliance Management sowie in der globalen Mitarbeitermobilität greifen Lohnsteuer und Sozialversicherung zumeist ineinander.
Den Bereichen Lohnsteuer und Sozialversicherung kommen als wesentliche Personalkostenpositionen sowie als mögliche Risikothemen mehr Bedeutung in den Unternehmen zu. Oftmals sind beide Abgabearten in Themenstellungen gemeinsam zu betrachten und in Arbeitsprozessen zu berücksichtigen.
Für den Arbeitgeber besteht ebenfalls ein potenzielles Risiko der Verletzung von Vorschriften, wenn einer Verpflichtung zur Meldung von Einkünften oder zum Einbehalt von Steuern nicht nachgekommen wird. Überdies gilt es Überlegungen im Hinblick auf Unternehmenssteuern, indirekte Steuern wie Umsatzsteuern sowie Verrechnungspreise zu berücksichtigen.
Mit der Hilfe unserer Expat-Tax-Experten können sich sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber sicher sein, alle steuerrechtlich relevanten Vorschriften einzuhalten.
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Position ist im Entsendungs- und im Ursprungsland nicht immer identisch. Überdies sind die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Land zu Land unterschiedlich und können einen immensen Kostenfaktor für den Arbeitgeber darstellen. Wir empfehlen daher, dies bei einer geplanten Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland so früh wie möglich zu berücksichtigen.
Wenn die Entsendung innerhalb Europas stattfindet, ist ein Entsendungsvertrag oftmals einem lokalen Arbeitsvertrag vorzuziehen, da eine Entsendung es ermöglicht, dass der Mitarbeiter weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes gemeldet bleibt. Dies erfolgt z. B. durch Beantragung des A1-Formulars.
Unsere Expat-Tax-Experten haben nicht nur langjährige Erfahrung, was die Steuergesetzgebung betrifft, sondern beraten seit Jahren auch im effizienten Umgang mit den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen und Beantragungen des A1-Formulars.
Wenn ein Mitarbeiter entsendet wird, stellt sich oftmals die Frage, auf wessen Gehaltsliste dieser Mitarbeiter stehen wird. Wenn für den entsandten Mitarbeiter ein Nettogehalt vereinbart wurde, ist die lokale Lohnbuchhaltung oftmals nicht in der Lage, die erforderlichen Berechnungen zur Ermittlung des Bruttogehalts sowie zum Einbehalt der korrekten Steuer- und Sozialversicherungsbeträge durchzuführen. In manchen Entsendungsländern sind eventuell noch nicht einmal Gehaltsabrechnungssysteme eingerichtet.
Insbesondere für den Mitarbeiter ist es entscheidend, dass alle mit der Lohnabrechnung zusammenhängenden Vorgänge jeden Monat professionell abgewickelt werden und die Zahlung wie vereinbart überwiesen wird.
Die Baker Tilly Expat Tax-Experten verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in der Lohnabrechnung, sondern auch in der Lohnabrechnung bei Mitarbeiterentsendungen sowohl bei Netto- als auch Bruttogehaltssystemen.
Unsere Expat- und Payroll-Teams wissen auch, wie Vergünstigungen speziell im Hinblick auf Steuerbefreiungen effizient anzuwenden sind. Wir haben bei unserer Beratung stets im Auge, welche Vergünstigungen für den Arbeitgeber am kosteneffizientesten sind und für den Mitarbeiter den größten Wert haben.
Christian Eisele
Partner
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Ulrike Thomas
Steuerberaterin
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