In einem Wirtschaftsumfeld, das zunehmend von Komplexität geprägt ist, sind Sonderprüfungen durch Wirtschaftsprüfungen mehr als eine Notwendigkeit – sie sind ein essenzieller Baustein, um Vertrauen und Sicherheit zu schaffen. Wir, als erfahrene Wirtschaftsprüfer, verstehen, dass der Bedarf an spezialisierten Prüfungen über das routinemäßige Prüfungswesen hinausgeht. Ob es um Gründungs- und Sacheinlageprüfungen, aktienrechtliche Sonderprüfungen oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen wie die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) geht, wir bieten maßgeschneiderte Prüfungsdienstleistungen, die Transparenz schaffen und die Integrität Ihres Unternehmens bestätigen. 

Unsere Sonderprüfungen dienen nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern eröffnen auch die Möglichkeit, Ihre internen Prozesse und Risikomanagementsysteme zu stärken. Von Verschmelzungsprüfungen bis hin zu Unterschlagungsprüfungen – wir stellen sicher, dass jedes Detail Ihrer finanziellen und betrieblichen Tätigkeit einer gründlichen und kompetenten Beurteilung unterzogen wird. Diese kritischen Einsichten ermöglichen es, die Beziehungen zwischen Unternehmen, Kapitalgebern, Anteilseignern und anderen Stakeholdern auf einer soliden, vertrauensvollen Basis zu gestalten. 

Unsere Services im Bereich Sonderprüfungen

  • Gründungs- und Sacheinlageprüfungen
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Verschmelzungsprüfungen
  • Prüfungen nach § 44 KWG
  • WpHG- und Depotprüfungen
  • Prüfungen nach § 53 HGrG
  • Prüfungen nach dem EEG und KWKG
  • Prüfungen nach dem PBefG
  • Prüfungen nach MaBV
  • Prüfung von Risikomanagementsystemen
  • Unterschlagungsprüfungen
Prof. Dr. Thomas Edenhofer

Managing Partner Audit & Advisory

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Häufig gestellte Fragen im Bereich gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen

Gesetzliche Sonderprüfungen sind von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführte Audits, die durch spezifische gesetzliche Vorgaben veranlasst werden. Sie sind erforderlich in Fällen wie der Gründung, bei Kapitalerhöhungen, bei Unternehmenszusammenschlüssen oder wenn das Gesetz bzw. die Unternehmenssatzung es vorsehen. 

Freiwillige Sonderprüfungen dienen der unabhängigen Überprüfung spezifischer Geschäftsprozesse oder -transaktionen. Unternehmen können sie in Anspruch nehmen, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Geschäftspartnern zu stärken, potenzielle Risiken zu identifizieren oder die Effizienz von Prozessen zu bewerten. 

Es gibt vielfältige Sonderprüfungen, darunter Gründungsprüfungen, Prüfungen im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel oder dem Risikomanagement. Welche für Ihr Unternehmen relevant sind, hängt von Ihrer spezifischen Situation, Branchenanforderungen und geschäftlichen Aktivitäten ab. 

Der Ablauf einer Sonderprüfung beginnt in der Regel mit einer Auftragsklärung, gefolgt von der Prüfungsplanung, der eigentlichen Durchführung und dem Prüfungsbericht. Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität der zu prüfenden Sachverhalte ab.