Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
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Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Leere Kassen vs. steigende rechtliche Anforderungen
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Die öffentliche Hand und ihre Unternehmen agieren im Spannungsfeld leerer Kassen und steigender rechtlicher Anforderungen. Die Folgen sind immer komplexere Herausforderungen und Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Um diese zu meistern, hilft eine kompetente Beratung durch einen Partner, der die Anforderungen der öffentlichen Hand seit vielen Jahren kennt und individuelle, praxisbezogene Lösungen liefert.
Wir haben unser Know-how gebündelt: Unsere Public Sector Experten bieten der öffentlichen Hand eine kompetente, interdisziplinäre Beratung sowie individuelle und praxisbezogene Lösungen. Neben den fachlichen gewinnen branchenspezifische Themen mehr und mehr an Bedeutung.
Das Besondere und Einzigartige an unserem Team: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater (einschl. Ingenieuren) arbeiten interdisziplinär eng zusammen. Aus unseren mehr als 100 Beratern im Industry Team Public Sector werden je nach Anforderungsprofil Projektteams gebildet, die Sie qualitativ hochwertig, bedarfsgerecht, branchenspezifisch und lösungsorientiert beraten.
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Wir haben unser Know-how gebündelt: Unsere Experten bieten der öffentlichen Hand eine kompetente, interdisziplinäre Beratung sowie individuelle und praxisbezogene Lösungen. Neben den fachlichen Themen gewinnen branchenspezifische Fragestellungen mehr und mehr an Bedeutung.
Der sogenannte „3. Sektor“ umfasst ein weites Spektrum an Akteuren – von kleinen Vereinen bis zu großen gemeinnützigen Konzernen. Alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur gesellschaftlichen Entwicklung, sei es bei der Jugend- und Altenhilfe, dem Gesundheitswesen, kulturellen Einrichtungen oder im breiten Angebot der Sportvereine.
Branchenspezifische Bewertungsanlässe können bei Stadtwerken und anderen Unternehmen der öffentlichen Hand entstehen (Bewertung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Energienetzen). Beispiele dafür sind das Auslaufen von Konzessionsverträgen, Sacheinlagen, die Beihilfethematik bei Finanzierungs- und Eigenkapitalmaßnahmen zugunsten öffentlicher Unternehmen (Private Investor Test) sowie die wertorientierte Beurteilung der Unternehmensleistung.
Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen das unter Beachtung der branchenspezifischen Besonderheiten (z. B. regulierte Netzentgelte) für den spezifischen Bewertungsanlass empfehlenswerteste Verfahren.
Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Energieversorgungsunternehmen und dort insbesondere auf die Bewertung von Energieversorgungsnetzen. Aus unserer langjährigen Erfahrung bei der Begleitung von Konzessionsverfahren kombiniert mit unserem regulatorischen Know-how sind wir laufend sowohl als Parteivertreter (Kaufpreisermittlung; Fairness Opinion) als auch als gerichtliche bestellter Gutachter tätig. Aus unserer langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachverständige sind wir mit der dabei anzuwendenden Rechtsprechung und den fachlichen Standards vertraut. Bei allen Fragen rund um das Thema Bewertungen arbeiten wir eng mit den Experten des Baker Tilly Competence Centers Valuation zusammen.
Gesellschafter, Kapitalgeber oder Investoren fordern immer öfter eine objektive Bewertung der betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Finanzsituation von Unternehmen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Unter Einbindung von Wirtschaftsprüfern, Funktions- und Branchenexperten beurteilt Baker Tilly die strategische, operative und finanzwirtschaftliche Unternehmenssituation unter Beachtung der maßgeblichen regulatorischen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Zudem untersucht und bewertet Baker Tilly die wesentlichen Bestandsteile der Geschäftsplanung bzw. des Wirtschaftsplans. Dazu sichern wir die handwerkliche Qualität der integrierten Planungsrechnung (bestehend aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen und Plan-Kapitalflussrechnungen) und beurteilen die hinterlegten Planungsprämissen anhand fundierter Markt- und Branchendaten. Damit schafft Baker Tilly die transparente Grundlage für Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen.
Die Historie des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens hat gezeigt, dass das traditionelle kamerale Rechnungssystem für die Abbildung des Ressourcenverbrauches sowie für die Bereitstellung umfassender Informationen zur Finanzsituation öffentlicher Haushalte, welche länderübergreifende Leistungs- und Finanzkennzahlenvergleiche erlaubt, nicht hinreichend geeignet ist. Als Lösungsansatz dafür soll die Einführung harmonisierter doppischer European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) dienen. Grundlage dafür könnten die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) darstellen. Zur Vermeidung künftiger Staats- und Finanzkrisen hatte die EU bereits in 2011 die Europäische Kommission mit der „Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedsstaaten“ aufgefordert, eine Beurteilung der Eignung von International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) für die EU-Mitglieder abzugeben. Im Bericht der Europäischen Kommission vom 6. März 2013 wird allerdings klargestellt, dass die IPSAS zwar als eine geeignete Grundlage für die Entwicklung der EPSAS angesehen, jedoch nicht ohne weiteres in den Mitgliedsstaaten implementiert werden können.
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2015 einen einstimmigen Beschluss zum EPSAS-Projekt der EU gefasst und die Bundesregierung u. a. dazu aufgefordert, dass durch aktive Mitgestaltung der EPSAS bewährte deutsche Rechnungslegungsgrundsätze ausreichende Beachtung finden. Darüber hinaus sollen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gewahrt werden. Der Deutsche Bundestag ergänzte zusätzlich, dass die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen doppischen und kameralen Systemen der Haushaltsführung und Rechnungslegung in den Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen erhalten bleiben muss und setzt hierbei auf eine wahlrechtsbasierte Nutzung.
Baker Tilly unterstützt die öffentliche Verwaltung insbesondere bei den qualifizierten Umstellungsprozessen. Dabei stehen nicht die technische Umstellung im Vordergrund, sondern die individuelle Schulung und die Unterstützung bei den Prozessabläufen im laufenden Rechnungswesen und bei den Jahresabschlussprozessen. Wir praktizieren gemeinsam mit den Mitarbeitern der Verwaltung den individuell angemessenen Umstellungsprozess und die künftige Verfahrensweise in der Rechnungslegung. Dazu gehört auch die Verknüpfung der Lohnbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung.
Darüber hinaus übernehmen wir als Dienstleister die kompletten Lohnabrechnungen.
Dr. Siegfried Friedrich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Birgit Düsterloh Director Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und die Umstellung auf die Doppik sind Teil eines umfassenden Modernisierungsprozesses in den deutschen Kommunen. Die ergebnisorientierte Steuerung der Kernverwaltung bedarf einer stark betriebswirtschaftlichen Prägung. An die Stelle zentralistischer Einzelsteuerung tritt prinzipiell die Ergebnissteuerung, in der Regel durch Vereinbarung oder Vorgabe von Finanz- und Leistungszielen. Wo dies möglich und sinnvoll ist, wird auch auf marktübliche Koordination und Wettbewerb gesetzt. Wesentlich für diese betriebswirtschaftliche Steuerungsphilosophie ist, die Verwaltung als ein System von Geschäftseinheiten zu sehen, in denen eine Vielzahl von Produkten (Stichwort: Produkthaushalt) erstellt oder angeboten werden. Diese Schaffung von Geschäftseinheiten mit umfassender Managementverantwortung und die ergebnisorientierte Steuerung dieser Einheiten als Kostenzentren sind Herzstück des neuen Steuerungsmodells.
All dies entbindet im Einzelfall nicht von der Begleitung dieser Reformen durch Haushaltskonsolidierung, Haushaltssicherungskonzepte und Schuldenabbau. Dabei ist der Druck zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte je nach Bundesland unterschiedlich scharf ausgeprägt. Der Sprengsatz hoher Sozialausgaben und die investiven Rückstände in der Infrastruktur kennzeichnen vielerorts die öffentlichen Haushalte und zwingt sie in einen Kreislauf, der sich zwischen Aufgabenverantwortung und Aufgabenlast bewegt. Dabei muss der Aufgabenbestand die Finanzausstattung bestimmen und nicht umgekehrt.
Für das Verständnis des neuen Haushalts- und Rechnungswesens und für seine Ausgestaltung und Anwendung vor Ort sind Kenntnisse des neuen Steuerungsmodells und des neuen Haushalts- und Rechnungswesens unabdingbar. Nur Kommunen, in denen beide angewandt werden, können deren Vorteile für sich nutzen. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beziehen nach Auffassung der Rechnungshöfe, kommunalen Prüfanstalten und der Rechtsaufsicht die kommunalen Beteiligungen zwingend mit ein. Kernverwaltung und Beteiligungen werden unter Steuerungsaspekten gemeinsam als Konzern gesehen.
Baker Tilly berät Städte und Gemeinden, deren Einrichtungen, Betriebe gewerblicher Art, Eigenbetriebe und Unternehmen durch betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Konzeptionen und Optimierungsstrategien. Zudem begleiten wir Sie bei Maßnahmen der Re- und Umstrukturierung und Haushaltskonsolidierung und überprüfen das Portfolio der vom Haushalt ausgegliederten Einrichtungen und Beteiligungen. Dazu unterstützen wir bei der Einführung und der Prüfung eines Beteiligungsmanagements ebenso wie bei der künftigen Konzipierung von Compliance-Strategien in Verwaltung und Beteiligungen.
Vielfach werden Infrastrukturvorhaben infolge der angespannten Haushaltssituation der Kommunen verschoben oder erst gar nicht realisiert. Das hat zur Folge, dass die Qualität der vorhandenen Infrastruktur sinkt und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Gemeinden/Regionen entstehen.
Möglichkeiten diesem Trend entgegenzuwirken sind die Einbindung von Förderprogrammen oder privaten Kapitals in die Finanzierungsstruktur. Auch kann die Aufnahme von Mezzanin-Kapital eine Möglichkeit sein, kurzfristig an das notwendige Kapital zu kommen.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung solcher Finanzierungskonzepte, begleiten Sie bei Bankengesprächen und setzen die Konzepte gemeinsam mit Ihnen um. Ebenso kalkulieren und analysieren wir die Preise für vorhandene Infrastrukturdienstleistungen der Kommunen, wobei neben dem wirtschaftlichen Aspekt, immer der politische Wille und der Auftrag der Kommune im Vordergrund stehen sollten.
Zeitlich und finanziell begrenzt, fördert der Staat unterschiedlichste Bereiche des öffentlichen Lebens. Die finanzielle Förderung kann dabei sowohl zuschussbasiert als auch in Form von zinsgünstigen Krediten bzw. Darlehen ausgestaltet sein und sollte im Einklang mit den geltenden Vorschriften zum EU-Beihilferecht stehen. Die Empfänger von Fördermitteln sind zudem in der Regel zur Anwendbarkeit des Vergaberechts verpflichtet.
Viele Projekte, Unternehmensgründungen, Infrastruktur- und Forschungsvorhaben sind überhaupt nur durch das Angebot von öffentlichen Förderprogrammen wirtschaftlich darstellbar. Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick über das Zusammenspiel, die Verfügbarkeit und die Funktionsweise der unterschiedlichen Programme von EU, Bund und Bundesländern zu behalten. Baker Tilly unterstützt sie bei der Prüfung, ob und wie Förderprogramme optimal für Ihr Vorhaben genutzt werden können und begleitet sie bei der Modellierung, Antragstellung und Umsetzung im Projekt.
Beihilfen sind europarechtlich grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für die Gewährung von Ausgleichszahlungen, Darlehen oder Bürgschaften durch Kommunen an ihre Tochtergesellschaften. Ein Verstoß gegen beihilferechtliche Vorschriften kann zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Finanzierungsverträge führen, so dass erhaltene Beihilfen nebst Zinsen zurück zu zahlen sind. Als Adressaten von Zahlungsansprüchen kommen nach der Residex-Rechtsprechung des EuGH sogar finanzierende Banken in Betracht.
Um Sie mit dem EU-Beihilferecht vertraut zu machen, bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen an. Ein von uns entwickelter Beihilfe-Check dient der Früherkennung etwaiger Risiken. Wir übernehmen die beihilferechtskonforme Gestaltung von Betrauungsakten und Kommunalbürgschaften, die Durchführung eines Private-Investor-Test für den Nachweis marktkonformen Handelns und Ihre Vertretung in Verfahren vor der Europäischen Kommission (z. B. Notifizierungen) und dem Europäischen Gerichtshof.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau beihilferechtlicher Compliance-Strukturen und der beihilferechtskonformen Gestaltung staatlicher Finanzierungen. In diesem Rahmen setzen wir einen Schwerpunkt bei der Risikovorsorge von Banken und Sparkassen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer beihilferechtlichen Beratung liegt in der rechtlichen Absicherung von Wirtschafts- und Tourismusförderungsorganisationen sowie Freizeiteinrichtungen. Diese Institutionen sind in der Praxis oftmals auf staatliche Ausgleichszahlungen angewiesen. Die neuen DAWI-Beihilfevorschriften legen fest, wann staatliche Ausgleichszahlungen an die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen im Einklang mit EU-Recht stehen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Vorgaben (z. B. durch Gestaltung des Betrauungsaktes, Berechnung der Ausgleichsleistungen, Erstellung einer Trennungsrechnung).
Kaum ein anderes Rechtsgebiet begründet so viele Schnittstellen zum Vergaberecht wie das Europäische Beihilferecht. Beide Rechtsgebiete zielen darauf ab, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen. Eine rechtswidrige Vergabe kann nach der Zuschlagserteilung aufgegriffen werden, wenn mit Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung der Beihilfetatbestand verwirklicht wird.
Das Beihilferecht hat darüber hinaus zentrale Wechselwirkungen mit dem Steuerrecht, so dass die Einbindung von Steuerberatern vielfach unerlässlich ist. Wir bieten Ihnen durch unsere hohe fachliche Spezialisierung und breite Aufstellung die erforderliche umfassende Beratung.
Dr. Christian Teuber Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
Alle Informationen zum Thema Vergaberecht finden Sie hier
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen der Organisation von Kommunen, kommunalen Kooperationen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Hierzu zählen insbesondere alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Selbstverwaltungs-, Haushalts- und Wirtschaftsrecht, aber auch Finanzierungsfragen.
Durch unsere hohe fachliche Spezialisierung und breite Aufstellung erfolgt unsere Beratung ganzheitlich. Sie umfasst die Beratung in allen Angelegenheiten, die den Gemeinderat oder auch ein Gemeinderatsmitglied und die Wahrnehmung des Gemeinderatsmandats betreffen, die Aufsichtsratsberatung und Schulung, Public Corporate Governance, die kommunale Energiewirtschaft, die Wasserversorgung und den kommunalen ÖPNV. In diesem Zusammenhang beraten wir bei vergabe-, beihilfe-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Wir unterstützen nicht nur strategisch, z. B. bei der Wahl und der Umsetzung der geeigneten Organisationsform, sondern setzen die Ziele unserer Mandanten vor Behörden und Gerichten durch. Hierbei kommt uns unsere überparteiliche politische Praxiserfahrung entscheidend zugute. Im Hinblick hierauf führen wir unsere Mandate im Bewusstsein kommunaler Entscheidungswege und kommunalpolitischer Handlungsspielräume.
Sven Vollstädt Partner Attorney-at-Law (Rechtsanwalt), Specialist Lawyer for Commercial and Company Law
In Zeiten leerer Haushaltskassen, der demographischen Entwicklung sowie immer komplexerer Vorschriften stellt sich für Kommunen und ihre Unternehmen immer mehr die Herausforderung, die von Ihnen zu verantwortenden Daseinsvorsorgeleistungen unverändert wirtschaftlich zu erbringen. Kooperationen mit anderen Kommunen bzw. öffentlichen Unternehmen können eine Lösung darstellen. Dazu bedarf es unter Einbeziehung von Bürgern und Interessengemeinschaften der bedarfsgerechten Ausgestaltung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen nach einem Best Practice-Modell. Baker Tilly untersucht die Potenziale Ihrer Gemeinde, moderiert den Prozess und prüft die rechtliche Zulässigkeit der angedachten Modelle.
„Was einer nicht schafft – das schaffen viele“ – So lautete der Leitgedanke, der Wilhelm Raiffeisen einst umtrieb, als er die genossenschaftliche Selbsthilfe initiierte. Dieser Leitgedanke ist aktueller denn je, gibt es doch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Herausforderungen, die gemeinschaftliche Lösungen von Kommunen, Unternehmen und Bürgern erfordern. Neben Genossenschaftsmodellen gibt es viele weitere Möglichkeiten, Bürger über Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen oder Anleihemodelle in die Finanzierung öffentlicher Projekte einzubeziehen. Beliebte öffentliche Bereiche in denen Bürger bereits mitgestalten und mitverdienen sind neben dem klassischen Immobilienbereich insbesondere die Energie- und Wärmeversorgung, aber auch innovative Themen wie Elektromobilität oder Wasserstoff bieten Möglichkeiten für gemeinsame Projekte. Baker Tilly ermittelt mit Ihnen die für Sie optimalen Modelle, berechnet deren Wirtschaftlichkeit und schafft Rechtssicherheit.
Matthias Appel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Alexandra Sausmekat Partner Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Bei der Steuerung von Eigengesellschaften und Beteiligungen in kommunaler Trägerschaft sowie von Bund und Ländern hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Maßnahmen einfacher Beteiligungssteuerung nicht mehr ausreichen. Ein Public Corporate Governance Kodex (PCGK), zunächst implementiert seit 2002 bei börsennotierten Unternehmen, beginnt sich inzwischen auch für Unternehmen der öffentlichen Hand von Bund (seit 2009), Ländern und Großstädten (seit 2006) durchzusetzen.
Der PCGK enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Über diese Grundsätze soll die Leitung und Überwachung des (öffentlichen) Unternehmens durch seine Organe verbessert und den Besonderheiten einer öffentlichen Trägerschaft Rechnung getragen werden.
Daher enthält der PCGK Empfehlungen, Anregungen, Regelungen, die geltendes Recht widerspiegeln, aber auch Hinweise für die Organverantwortung zur Zusammenarbeit von Geschäftsführung/Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafter oder Aktionär geben.
Bund und Länder, aber auch Städte sind dazu bereits übergangen, die Einhaltung eines PCGK als gesonderten Prüfungsauftrag zu verankern oder ihn in den Beteiligungsberichten wieder zu geben. Wir haben praktische Erfahrungen und haben mehrfach die Einrichtung und Durchführung eines PCGK in öffentlicher Trägerschaft begleitet. Wir helfen bei Konzeption und Umsetzung.
Aus Compliance-Verstößen und wirtschaftskriminellen Delikten resultieren erhebliche Schäden für die unterschiedlichen Akteure des öffentlichen Sektors. Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit der Haftung von Management und Aufsichtsorganen. Vor diesem Hintergrund raten wir dringend zu ausreichender Prävention.
Mit unseren qualitativ hochwertigen Dienstleistungen unterstützen wir die öffentlichen Gebietskörperschaften und Unternehmen sowie deren Organe insbesondere bei der Konzeption und Einführung nachhaltiger und effizienter Compliance-Management-Systeme, die jeweils auf den konkreten Fall individuell zugeschnitten werden.
Baker Tilly hat für diese Aufgaben zudem ein eigenständiges Competence Center Fraud, Risk & Compliance.
Prof. Dr. Thomas Edenhofer Managing Partner Audit & Advisory Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Die lfd. Steuerberatung stellt die Weichen für die steuerliche Behandlung der kommenden Struktur. Im Rahmen der lfd. Steuerberatung erstellen wir alle erforderlichen Steuererklärungen sowie etwaig erforderliche Steuerbilanzen und Spartenrechnungen. Ebenso gehört dazu die Erstellung einmalig vorkommender Erklärungen, wie Kapitalertragssteueranmeldungen, Grunderwerbanzeigen u. a.
Die stetig im Wandel begriffene Rechtsprechung und Verwaltungsübung verlangt, dass bestehende Strukturen stetig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Neue Gestaltungen werden oftmals benötigt, um sich auf die anderen Rahmenbedingungen einzustellen und bspw. auch Verluste zu nutzen.
Hierbei sind stets auf Teilbereiche, wie z. B. das Vermeiden von Grunderwerbsteuer oder die Vermeidung von zusätzlichen Umsatzsteuerbelastungen zu achten, um die Gestaltung nicht durch steuerliche Mehrbelastungen zu konterkarieren.
Für steuerliche Sonderfragen, wie die Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Hintergrund der Besonderheiten der öffentlichen Hand stehen wir jederzeit zur Verfügung, dazu gehören auch Sondertatbestände, wie Kapitalertragsteuer i.R. von BgA‘s.
Hierzu gehört auch die Ausrichtung auf kurzfristige neue gesetzliche Regelungen, wie z. B. die geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) oder die Besonderheiten beim Reverse-Charge-Verfahren für die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen.
Unser besonderes Augenmerk liegt auch bei Besonderheiten, die bei gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand auftreten können, wie z. B. Steuerbefreiung oder Mittelverwendung für staatliche Museen oder Theater.
Ursula Augsten Partner Steuerberaterin
Die Gründe für Transaktionen im öffentlichen Sektor sind vielfältiger Natur. Impulsgeber sind in der Regel politische Programme, die Haushaltslage oder aber regulatorische/europäische Vorgaben.
Zum Zweck der Haushaltskonsolidierung können die Transaktionsbemühungen der öffentlichen Hand sowohl auf den Verkauf von Unternehmen(-santeilen), als auch von öffentlichem Vermögen (Immobilien) ausgerichtet sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass kurzfristig Liquidität in die öffentlichen Kassen gespült wird, aber langfristig politische Einflussmöglichkeiten verloren gehen. Umgekehrt kann aber auch der Rückkauf einstmals öffentlichen Eigentums, als probates Mittel empfunden werden, zukünftig sichere und von fremder Einflussnahme unabhängige Einnahmen zu erzielen.
Baker Tilly berät Sie bei sämtlichen Transaktionen in kommunalrechtlicher, kartellrechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht und moderiert den Dialog zwischen den beteiligten öffentlichen und privaten Institutionen.
Viele Kommunen haben in der jüngeren Vergangenheit Initiativen gestartet, ausgewählte privatisierte Bereiche wieder in ihre Obhut zurückzuholen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Wasser- und Energieversorgung. Es sind oftmals kartellrechtliche Fragestellungen und das Auslaufen von Konzessionsverträgen, die zu Überlegungen der öffentlichen Hand führen, wirtschaftlich attraktive Geschäftsfelder zu rekommunalisieren.
Baker Tilly berät Sie bei allen Fragen rund um die Rekommunalisierungsaktivitäten Ihrer Gemeinde. Wir achten auf die (vergabe-) rechtliche Zulässigkeit der Themen, verhandeln die Verträge, bewerten Ihre Netze und finden für Sie das wirtschaftlich und steuerlich optimale Modell.
Die Privatisierung öffentlichen Eigentums wird oftmals notwendig, um öffentliche Kassen zu sanieren oder regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Teilweise werden aber auch weichere Formen einer Privatisierung, bspw. ÖPP-Modelle gewählt, bei denen die öffentliche Hand das Eigentum behält und nach einer bestimmten Zeitperiode die Wahl hat, zukünftig wieder die alleinige Hoheit über das Projekt auszuüben.
ÖPP-Modelle als Beschaffungsvariante der öffentlichen Hand sind auf kommunaler Ebene insbesondere im Hochbau anzutreffen. Bäder, Schulen, Verwaltungsgebäude etc. werden gemeinsam von öffentlichen und privaten Akteuren projektbezogen realisiert. Auch im Verkehrssektor sind ÖPP-Modelle nach wie vor anzutreffen. Bei der Modernisierung, dem Ausbau oder der Errichtung von Verkehrswegen wie Bundesautobahnen, Land-/Kreisstraßen oder Brücken sowie dem Betrieb von Flughäfen und Binnenhäfen können, je nach Modell, in Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Akteuren zusätzliche Effizienzen gehoben werden. Dabei ist je nach den vor Ort bestehenden Rahmenbedingungen abzuwägen und zu entscheiden, wie weit die Einbindung privater Investoren gehen soll.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung über Privatisierung, ÖPP-Modell oder öffentlicher Beschaffung und machen Vorschläge zu der für Sie optimalen Beschaffungsvariante. Dahingehend werden wir die einschlägigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen und Sie bei, den sich ggf. anschließenden Vertragsgestaltungen unterstützen.
Kommunen und kommunale Unternehmen befinden sich in einem wirtschaftlich zunehmend schwieriger werdenden Umfeld. Insbesondere die kommunalen Energieversorger stehen vielerorts mit ihrer gesamten Wertschöpfungskette vor großen Veränderungen. Die dezentrale Erzeugung macht hohe Investitionen nötig, wobei das rechtliche Umfeld weiterhin schwer berechenbar bleibt. Im Bereich des Transportes bzw. der Verteilung wachsen die Anforderungen durch die Regulierung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Erlösdeckelung werden spürbar. Durch die hohe Wechselbereitschaft der Kunden, sieht sich der Vertrieb unverändert mit einem wachsenden Wettbewerb in allen Bereichen konfrontiert.
Im Ergebnis kann diese Entwicklung dazu führen, dass die Verluste des öffentlichen Personennahverkehrs und ggf. der öffentlichen Bäder nicht mehr gedeckt werden. Die Gesellschafter haben selbst mit immer höheren Haushaltsbelastungen zu kämpfen und sind eigentlich auf Gewinnausschüttungen ihrer Eigengesellschaften/Eigenbetriebe angewiesen.
Im Umfeld dieser wachsenden Anforderungen ist es wichtig, auf solide und kompetente Partner zählen zu können. Aus diesem Grund dürfen Sie von Ihrem Abschlussprüfer erwarten, dass er sich in den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hand und deren Unternehmen bestens auskennt, um die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sorgfältig und kompetent beurteilen zu können.
Baker Tilly ist ein Abschlussprüfer, dem Sie vertrauen können, der sich flexibel auf sich verändernde Umstände einstellt, der sein Augenmerk frühzeitig auf risikobehaftete Geschäftsvorfälle richtet und für den der persönliche Kontakt der Partner zur Unternehmensleitung und zum Gesellschafter selbstverständlich ist.
Wir verfügen über eine breite, langjährige Expertise in der Jahresabschlussprüfung von Gebietskörperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand und sind deshalb mit deren Marktumfeld bestens vertraut.
Die Interne Revision hat sich schon längst von der einseitigen Rolle der „unternehmensinternen Polizei“ verabschiedet. Neben der reinen Überwachungsfunktion rücken die Effizienzsteigerung und die Verbesserung von Prozessen und Organisationsabläufen immer mehr in den Vordergrund. Sie wird für die Gesamtperformance immer wichtiger, denn auch vor kommunalen Unternehmen macht ein immer schneller und komplexer werdendes Wirtschaftsgeschehen nicht Halt. Die Ansprüche an den Revisor steigen stetig und erfordern daher spezifische Fachkenntnisse, die innerhalb des eigenen Unternehmens mittlerweile kaum mehr vorgehalten werden können.
Eine Auslagerung der Internen Revision, entweder für Einzel- oder Gesamtprüfungen innerhalb eines Unternehmens, durch externe Fachleute mit qualitativ hochwertigen objektivem Blick auf das Unternehmen, macht daher nicht nur aus Effizienzgründen Sinn, sondern ermöglicht auch eine neutrale Beurteilung der Situation innerhalb des Unternehmens sowie dementsprechende Handlungsempfehlungen.
Wir von Baker Tilly haben eine langjährige Erfahrung im Bereich der Innenrevision bei großen und mittleren börsennotierten Unternehmen. Auch in unserem Competence Center „Public Sector“ können wir auf eine Vielzahl von Mitarbeitern mit jahrelanger Berufs- und vor allem Branchenerfahrung im öffentlichen Sektor zurückgreifen. Komplexe Prozesse und Strukturen sind für uns kein Neuland, sondern unser täglich Brot.
Dirk Luther Partner German CPA, Certified Tax Advisor
Ursula Augsten
Partner
Steuerberaterin
Daniel Deutsch
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Alexandra Sausmekat
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
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