Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels

Bild: Wand aus der Vogelperspektive
  • 26.02.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Zur Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels hat das IDW am 22. November 2024 eine Stellungnahme zur Rechnungslegung veröffentlicht, die eine Reihe wesentlicher Klarstellungen und Ergänzungen enthält. Die Anwendung dieser Neuerungen ist bereits jetzt zu empfehlen.

Der aktuelle Entwurf des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung des IDW ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass die bislang geltende Stellungnahme (IDW RS HFA 15) bereits 2006 veröffentlicht wurde.  Wo die Neuerungen bei der Abschlusserstellung noch nicht zum Tragen kommen, können dennoch Auswirkungen bei der Erstellung von Planungsrechnungen betroffener Unternehmen zu berücksichtigen sein. 

Wesentliche Änderungen der Bilanzierung von Emissionsberechtigungen 

Der neue Entwurf berücksichtigt aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen und bringt wichtige Klarstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit: 

  • Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG
  • Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Handel von Emissionszertifikaten gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG
  • Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG

Interessant ist auch, dass einzelne Regelungen insbesondere bei der Bewertung unentgeltlich erworbener THG-Quoten weiterhin Raum für bilanzpolitische Entscheidungen lassen. 

Nächste Schritte zur Umsetzung 

Der Entwurf steht auf der Website des IDW zum Download bereit. Noch bis zum 31. März 2025 können Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht werden. 

Welche Anpassungen der Entwurf bis zu seiner finalen Verabschiedung noch erfahren wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die geplanten Änderungen einen bedeutenden Schritt hin zu einer zeitgemäßen handelsrechtlichen Bilanzierung und zum Umgang mit Emissionsberechtigungen und THG-Quoten darstellen. 

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Autor dieses Artikels

Philipp Jarzina

Director

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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