Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag
US-Sonderzölle: Kurzfristig optimieren – mittelfristig vorbereiten
§ 153 Abs. 4 AO – Neues Risiko oder Business as usual?
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag und Steuerrecht – Ein Dokument des steuerlichen Pragmatismus
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Der EuGH kippt das Kundenanlagen-Privileg – mit weitreichenden Folgen für Energieversorger und Unternehmen. Unser Beitrag erklärt die zentralen Änderungen, ihre Auswirkungen und wie Sie sich rechtssicher aufstellen können.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-293/23) vom 28. November 2024 steht die deutsche Energiewirtschaft vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Sonderregelung für Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a EnWG) wurde für unionsrechtswidrig erklärt.
Das Urteil betrifft insbesondere Energieversorger und Unternehmen, die auf dezentrale Energielösungen setzen, wie beispielsweise Betreiber von Mieterstromprojekten oder Industrieparks mit eigener Energieinfrastruktur. Diese stehen nun erheblichen regulatorischen und wirtschaftlichen Anpassungen gegenüber.
Bisher galten Kundenanlagen als Ausnahme von den Verpflichtungen regulierter Verteilernetze. Sie waren nicht nur von regulatorischen Vorgaben befreit, sondern durch die Netzentgeltbefreiung auch wirtschaftlich attraktiv. Der EuGH hat diese Sonderstellung gekippt – mit erheblichen Konsequenzen:
Viele dezentrale Versorgungskonzepte – von Mieterstromprojekten bis hin zu industriellen Eigenversorgungsnetzen – basieren auf der Kundenanlagenregelung. Das Urteil könnte:
Energieversorger müssen sich auf einen verschärften Wettbewerb einstellen:
Der EuGH stellt klar: Nationale Sonderregelungen wie das deutsche Kundenanlagen-Privileg sind mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 unvereinbar. Kundenanlagen, die bisher nicht als regulierte Verteilernetze galten, fallen nun unter die gleichen Pflichten wie Verteilnetzbetreiber. Insbesondere folgende Punkte aus dem Urteil sind von Bedeutung:
Das Urteil könnte die bisherigen wirtschaftlichen Vorteile von Kundenanlagen erheblich schmälern, insbesondere die Befreiung von Netzentgelten. Bestehende und geplante dezentrale Versorgungskonzepte stehen nun auf dem Prüfstand. Offene Fragen betreffen:
1. Regulatorische Unsicherheiten: Die neue Einordnung führt zu einem Prüfbedarf für alle bestehenden und geplanten Anlagen.2. Wirtschaftliche Belastungen: Durch entfallende Netzentgeltbefreiungen und höhere Auflagen könnten bestehende Geschäftsmodelle unrentabel werden.3. Reputationsrisiken: Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzen, riskieren Sanktionen und behördliche Verfahren.
Als Energieversorger oder betroffenes Unternehmen können Sie sich jetzt auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen. Unsere Beratungsleistungen umfassen:
Das Urteil betrifft nicht nur die juristische Einordnung von Kundenanlagen, sondern hat das Potenzial, die Marktstruktur der Energieversorgung grundlegend zu verändern. Als Mandant profitieren Sie von unserer tiefgreifenden Expertise und unserem Verständnis für die spezifischen Anforderungen der Energiebranche.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Projekte und Geschäftsmodelle rechtssicher zu gestalten und weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.
Alexandra Sausmekat
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Michelle Reddiar, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle News anzeigen