Finanzierung und Förderung: Neuausrichtung im Koalitionsvertrag

Foto: Blick auf das Paul-Löbe-Haus in Berlin, vom Spreeufer.

Die Koalition im Bund will mit Fonds und strategischen Finanzierungsstrukturen eine Hebelwirkung aus öffentlicher und privater Finanzierung erreichen. Die wichtigsten förderpolitischen Vorhaben im Überblick.

Deutschland steht vor massiven Herausforderungen: marode Infrastruktur, verschlafener Strukturwandel, der Weg zur Klimaneutralität und nicht zuletzt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Um das Ruder herumzureißen, sind Investitionen in erheblichem Umfang erforderlich. 

Laut ihres Koalitionsvertrags 2025 plant die kommende Regierung aus Union und Sozialdemokraten eine Neuausrichtung der Förderpolitik. Weg von kleinteiligen Förderprogrammen, hin zu strategischen Fonds und innovativen Finanzierungsstrukturen aus der Unternehmensfinanzierung.

Welche Folgen hat dies für Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Projektentwickler, Kommunen und Investoren, aber auch für den Staat und seine Förderbanken im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Förderprogrammen? Und worauf kommt es künftig an? Viele der nachfolgenden Maßnahmen sind zwar bereits im Koalitionsvertrag und der Konzeption der nachfolgenden Fonds angelegt, bedürfen jedoch noch einer weiteren Detaillierung im weiteren Umsetzungsverfahren. Wir geben einen Überblick – und zeigen, warum interdisziplinäre Beratung im Hinblick auf Struktur, Risiko, Rendite und Förderfähigkeit gerade jetzt entscheidend wird, um den Finanzierungserfolg sicherzustellen.

Der Deutschlandfonds – ein Hebel für die Finanzierung

Herzstück der neuen Förderpolitik ist der geplante Deutschlandfonds. Als Sondervermögen des Bundes mit einem Startvolumen von 10 Mrd. Euro soll er in den kommenden Jahren Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro anstoßen. Dabei setzt er nicht nur auf klassische Zuschüsse, sondern auf moderne, strukturierte Finanzierungsinstrumente aus der Unternehmensfinanzierung wie z. B.:

  • First-Loss-Garantien und Co-Investments
  • ESG-konforme Projektstrukturen
  • Blended Finance, Tranchierung (Junior/Senior)
  • Revenue-Sharing-Modelle und Klimaschutzverträge

Zentrales Ziel dieser staatlichen Fördermaßnahmen ist, möglichst viel privates Kapital für gesellschaftlich relevante Zukunftsprojekte zu mobilisieren, insbesondere in den Bereichen Energie, Mobilität, Digitalisierung, Bildung und Wohnen.

Investmentfonds Wohnungsbau – Kernprojekt der Bundesregierung

Ein weiteres zentrales Vorhaben ist der Investmentfonds Wohnungsbau, der analog zum Deutschlandfonds private Investitionen im sozial orientierten Mietwohnungssegment ermöglichen soll, insbesondere bei fehlender Bonität und unzureichendem Eigenkapital.
 Vorgesehen sind:

  • Garantien und Bürgschaften für Finanzierungen
  • Absicherung von Anleihen und Cashflow-basierten Projektfinanzierungen

die über Treuhandlösungen in Kooperation mit KfW und Landesförderbanken gewährt werden. Empfänger der Förderung werden kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren sein.

Das angestrebte Garantievolumen liegt bei bis zu 30 Mrd. Euro. Entscheidende Rahmenbedingungen, insbesondere zur sozialen Zweckbindung (z. B. Mietpreis- und Belegungsbindung) sowie die Höhe der prozentualen Risikoübernahme müssen noch festgelegt werden. 

Die genauen Förderrichtlinien des Wohnungsfonds sind noch nicht veröffentlicht worden. Aus den bisherigen Informationen geht jedoch hervor, dass die Einhaltung der Mietobergrenze von 15 Euro pro Quadratmeter eine zentrale Bedingung für die Inanspruchnahme der Fördermittel sein wird.

Wohnungsbauförderung neu strukturiert: Zwei Programme sind ausreichend

Zur Vereinfachung der Förderlandschaft im Wohnungsbau wird die Vielzahl der bestehenden Förderprogramme auf zwei zentrale KfW-Programme reduziert:

  • Ein Programm für den Neubau
  • Ein Programm für die Modernisierung

Beide sollen einfach digital zugänglich und auf kostensparendes, klimagerechtes und serielles Bauen ausgerichtet werden. Zu beachten ist, dass diese Vorgaben Einfluss auf die Finanzierungsplanung und die Integration von ESG-Kriterien haben werden.

Zukunftsfonds: Wachstumsstrategien wirksam finanzieren

Der Zukunftsfonds richtet sich an technologiegetriebene Unternehmen von der Start-up- bis zur Scale-up-Phase. Geplant ist eine Aufstockung von derzeit 12 auf bis zu 25 Mrd. Euro.

Relevante Instrumente:

  • Co-Investments mit First-Loss-Absicherung
  • Wandeldarlehen und VC-Beteiligungen
  • Blended-Finance-Ansätze (insb. für DeepTech, GreenTech)

Zudem soll die gesamte Start-up-Finanzierungslandschaft einem Effizienz-Check unterzogen und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. 

Klima- und Transformationsfonds: 100 Mrd. Euro für nachhaltige Investitionen

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird künftig nicht nur Zuschüsse und Förderdarlehen gewähren, sondern auch:

  • Vermehrt Garantien gewähren
  • Kapitalbeteiligungen eingehen
  • Projektfinanzierungen ermöglichen
  • Mehrjährige Förderzusagen für Investitionssicherheit aussprechen

Neu: 100 Mrd. Euro fließen aus dem Sondervermögen Infrastruktur gezielt in den KTF – unter anderem für Industrie-Dekarbonisierung, Gebäudesanierung, grüne Mobilität und Wasserstoff.

Der unterschiedliche Zweck von Deutschlandfonds und KTF auf dem Gebiet der Finanzierung von Energie und Klima verwischt zunehmend, weil der KTF häufiger auch die Finanzierungsinstrumente in Anspruch nehmen wird, die kennzeichnend für den Deutschlandfonds sind.

Mittelstand stärken: ZIM und KMU-innovativ gewinnen an Bedeutung

Laut Koalitionsvertrag sollen zwei bewährte Programme ausgebaut werden:

  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für technologieoffene Innovationsprojekte
  • KMU-innovativ für forschungsintensive Vorhaben

Beide Programme gewähren nicht rückzahlbare Zuschüsse – insbesondere für KMU mit starkem Innovationspotenzial.

Steuerliche Forschungszulage wird noch attraktiver

Die steuerliche Forschungsförderung soll ein Update erhalten:

  • Höhere Fördersätze
  • Vereinfachtes Antragsverfahren

Mit der attraktiveren Ausgestaltung wird das Ziel einer breiteren Nutzung durch mittelständische Unternehmen verfolgt.

Zentrale Plattform geplant – One-Stop, modular, digital

Als Zukunftsprojekt ist die Implementierung einer zentralen Finanzierungsplattform geplant, die insbesondere KMU und Start-ups einen einfachen Zugang zu öffentlichen Fördermitteln, Garantien, Beteiligungskapital und privaten Investoren im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Zukunftsprojekte geben soll.

Beim Aufbau solcher Plattformen zeigt sich, dass rechtliche Aspekte wie Datenschutz, Vertragsstrukturen und Regulatorik in enger Kooperation mit der IT von Anfang an berücksichtigt werden müssen – insbesondere aus Sicht des Plattformbetreibers, der Nutzer und der Aufsicht. Unsere eigene Erfahrung beim Aufbau einer Crowd-Funding-Plattform sowie bei Due Diligences im Zuge der Veräußerung solcher Plattformen haben uns gezeigt, wo die rechtlichen Stolperfallen liegen können.

Solvency II: Mehr Investitionsspielraum für institutionelle Anleger

Eine geplante Lockerung der Solvency II-Regelungen soll Versicherungen und Pensionsfonds im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalunterlegung mehr Handlungsspielraum verschaffen, um in langfristige Zukunftsprojekte zu investieren.

Weitere Schritte: Von der Konzeption zur Umsetzung

Damit die geplanten Förderstrukturen ihre Wirkung entfalten, braucht es eine strategische Umsetzung. Wesentliche Aufgaben sind:

  • Einzelgesetzliche Umsetzung zur Implementierung der Fondsstrukturen
  • Konkretisierung der Förderrichtlinien, insbesondere im Hinblick auf die Art und Höhe der Risikoübernahmen, um Hebelwirkungen zu erzielen
  • Definition von zu fördernden Investitionen, die zukunftsfähig sind
  • Aufbau effizienter Förderprozesse, insbesondere durch digitale Zugänge und effiziente Verfahren

Gerade bei der Entwicklung tragfähiger Fördermodelle und -prozesse ist externe Expertise ein Erfolgsfaktor. Beim Programm „Start-up BW Pre-Seed“, das wir für das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg konzipiert haben, hat sich gezeigt, wie wichtig praxisnahe Strukturierung und rechtssichere Umsetzung sind.

Fazit: Neue Förderinstrumente – Ihre Chance für zukunftssichere Investitionen

Wer in nächster Zukunft investieren möchte, sei es in Wohnraum, Energie, Digitalisierung oder Innovation, findet eine bessere, vielfältige und gezieltere Unterstützung als je zuvor.

Die neue Förderarchitektur setzt auf

  • das Zusammenspiel von Zuschüssen, Darlehen, Garantien und Co-Investments
  • gezielte Risikoverteilung, die Projekte ermöglicht, die bisher nicht finanzierbar erschienen
  • ESG-konforme Strukturen, die besonders attraktiv für private Kapitalgeber sind.

Damit Sie diese neuen Handlungsspielräume voll nutzen können, müssen die relevanten Finanzierungs- und Förderinstrumente frühzeitig in Ihre Investitions- und Finanzierungsstruktur integriert werden.

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Projekt richtig zu strukturieren, passende Fördermittel zu identifizieren und Ihnen Finanzierungslösungen vorzuschlagen, die auf Basis der neuen Architektur nicht nur tragfähig sind, sondern auch deren Vorteile optimal nutzen.

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Autor dieses Artikels

Heinrich Thiele

Of Counsel

Rechtsanwalt, Steuerberater

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