Im Rahmen der allgemeinen Fusionskontrolle in Verbindung mit M&A-Transaktionen begleiten wir Sie bei der Prüfung und Anmeldung von verschiedenen Unternehmenstransaktionen im In- und Ausland zum Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission. Zudem überwachen wir den Umgang mit Wettbewerbern und der Mitarbeit in Verbänden und behalten insbesondere die Vermeidung eines unzulässigen Informationsaustauschs im Blick.

Auch die zunehmende Bedeutung von E-Commerce-Thematiken beherrschen wir durch Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebssystemen und -verträgen. Gleichzeitig loten wir bestehende Handlungsspielräume für Sie aus.

Unsere Services im Bereich Kartellrecht

Fusionskontrolle und M&A

  • Prüfung der Anmeldepflicht von Unternehmenstransaktionen (Unternehmenskäufe und Joint Ventures) in verschiedenen Ländern
  • Gestaltung von Clean Team- und Black Box-Vereinbarungen, kartellrechtliche Due Diligence
  • Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen zum Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission
  • Aushandeln von Nebenbestimmungen bei Freigabeentscheidungen
  • Vermeidung von Verstößen gegen das Vollzugsverbot („Gun jumping“)
  • Koordinierung weiterer Anwaltskanzleien bei grenzüberschreitenden Transaktionen („multijurisdictional filings“)

Kooperationen

  • Zulässiges Verhalten beim Umgang mit Wettbewerbern und der Mitarbeit in Verbänden, insbesondere Vermeidung eines unzulässigen Informationsaustauschs
  • Prüfung und Gestaltung von Kooperationsvorhaben wie Einkaufs- und Vertriebsgemeinschaften
  • Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit in Arbeits- und Bietergemeinschaften 
  • Ausgestaltung von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Vertriebskartellrecht

  • Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebssystemen und -verträgen, insbesondere unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung des E-Commerce
  • Überwachung von Preis- und Konditionensystemen zur Vermeidung einer verbotenen Preisbindung der 2. Hand
  • Gestaltung selektiver Vertriebsverträge und wettbewerbskonformer Lizenzvereinbarungen

Missbrauchskontrolle/Diskriminierungsverbot

  • Prüfung, ob eine marktbeherrschende Stellung auf einzelnen Märkte vorliegt
  • Beratung und Analyse, ob die besonderen Verhaltensanforderungen für marktbeherrschende Unternehmen eingehalten werden, etwa bei der Ausgestaltung von Bonus- und Rabattsystemen
  • Prüfung von Belieferungsansprüchen

Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

  • Stellung von Kronzeugenanträgen
  • Vertretung vor nationalen und europäischen Kartellbehörden und -gerichten

Gerichtliche Auseinandersetzungen

  • Gerichtliche Anfechtung kartellbehördlicher Entscheidungen vor deutschen und europäischen Gerichten
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit kartellrechtlichem Hintergrund (z.B. Kündigung von Vertriebsverträgen, Geltendmachung von Belieferungs- oder Unterlassungsansprüchen oder der Unwirksamkeit von Wettbewerbsverboten)
  • Vertretung in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen 

Kartellrechts-Compliance

  • Ermittlung und Prüfung von Risikopotenzialen, auch durch interne Ermittlungen (präventiv und reaktiv)
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Erarbeitung von Handlungsleitfäden und Handlungsanweisungen
  • Durchsuchungs-Training

Eine Übersicht aller Baker Tilly Services rund um das Thema Compliance finden Sie hier ››

Dr. Stefan Meßmer

Partner

Rechtsanwalt

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