Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
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Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
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Anhebung der Mini- und Midijobgrenze ab 1. Januar 2025
Update America First (again): Neue US-Strafzölle für Mexiko, Kanada und China?
Dienstradleasing: Vergaberechtliche Herausforderungen und neue Möglichkeiten für Beamte in NRW
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
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Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus – wie Unternehmen jetzt noch handeln können
Ranking der WirtschaftsWoche: Baker Tilly ist „Top Kanzlei 2024“
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
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Urteil zu Strom- und Gaskonzessionen: Netznutzungsentgelt- und Netzanschlussprognosen als Auswahlkriterium
Fallstricke für Kommunen bei der Erhebung von Abwassergebühren: Neue Entscheidungen zur Reichweite des Vertrauensschutzes
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
RECARO Automotive GmbH begibt sich in Eigenverwaltung – Sitzhersteller nutzt Möglichkeiten der gerichtlichen Sanierung
Weniger Risiko und geringere Kosten
Als Steuerart, die sämtliche Waren- und Dienstleistungsflüsse auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette betrifft, kann sich die Umsatzsteuer schnell zum Kostenfaktor entwickeln. Fehler im Rahmen der umsatzsteuerlichen Prozesse können sehr hohe negative steuerliche Auswirkungen haben.
Mit unserem fachlichen Know-how und unserer Branchenexpertise können Sie diese bereits im Vorfeld vermeiden. Oder wir identifizieren und berichtigen bestehende Fehler für reibungslose zukünftige Prozesse. Profitieren Sie von unserer umfassenden Unterstützung bei allen Teilaspekten der Umsatzsteuer, der Value Added Tax (VAT).
„Wappnen Sie sich für die Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen. Mit unserem attraktiven Beratungsangebot sind Sie bestens vorbereitet und wissen, worauf es ankommt.“Marion Fetzer Partner, Head of Indirect Tax
„Wappnen Sie sich für die Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen. Mit unserem attraktiven Beratungsangebot sind Sie bestens vorbereitet und wissen, worauf es ankommt.“
Marion Fetzer Partner, Head of Indirect Tax
Marion Fetzer
Partner, Head of Indirect Tax
Steuerberaterin
Thorsten Went
Partner Indirect Tax, Head of Digitalisation Tax
Steuerberater
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Die Internationalisierung und zunehmende Dynamik der Märkte machen das Umsatzsteuerrecht immer komplexer. So wirken sich die europäische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und auch die nationale Rechtsprechung auf die Unternehmen aus.
Dazu hat die Finanzverwaltung ihre eigene Auslegung mit grundsätzlicher Bindungswirkung. Jedoch widerspricht diese zum Teil sowohl der Fachliteratur als auch insbesondere der EuGH-Rechtsprechung. Die sich ständig ändernden Regelungen erschweren es, alle Details im Blick zu haben. Dabei können fälschlicherweise geltend gemachte Vorsteuerbeträge oder nicht abgeführte Umsatzsteuern schnell zu beträchtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Finanzämtern oder auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern führen.
Das Umsatzsteuerrecht birgt einige Risiken, die sich gezielt aus dem Weg räumen lassen.
Stellen Sie sich mit unserem VAT-Review optimal auf
Beim VAT-Review geht es darum, etwaige Risiken zu minimieren, damit die Umsatzsteuer-Prüfung ohne nennenswerte Anpassungen abläuft. Beim VAT-Review nehmen unsere Experten die einzelnen umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte Ihres Unternehmens auf und unterziehen diese einer Detail-Analyse. Das Ziel: Die Umsatzsteuer soll ergebnisneutral bleiben bzw. nicht zu erhöhten Kosten führen.
Haben Sie den VAT-Review verpasst und die umsatzsteuerliche Betriebsprüfung steht bereits ins Haus? Wir beraten und begleiten Sie, während die Betriebsprüfung durchgeführt wird bis hin zum Ergebnis und darüber hinaus.
Jetzt Kontakt aufnehmen.
Die jährliche Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr gehört zum Pflichtprogramm Ihres Unternehmens. Sie ist grundsätzlich die Zusammenfassung der im Jahr regelmäßig eingereichten Voranmeldungen.
Aber auch das Statistische Bundesamt interessiert sich für die umsatzsteuerlich relevanten innereuropäischen Warenlieferungen, die in der Intrastat-Meldung anzugeben sind. Diese Warenlieferungen sind ergänzend neben den innereuropäischen Dienstleistungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung zu erklären. Im Folgenden erläutern wir kurz, worum es bei der Umsatzsteuer-Deklaration grundsätzlich geht.
Möchten Sie konkrete Unterstützung, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Unternehmen agiert weltweit? Wir auch!
Profitieren Sie von unserer grenzüberschreitenden steuerlichen Beratung über unser weltweites Baker Tilly Netzwerk in 145 Ländern mit 41.000 Mitarbeitern.
Unsere Experten begleiten Sie bei allen internationalen umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Wenn Sie es wünschen, erfolgt dies über die bereits bestehende deutsche Mandatierung. en anbietet.
Einige Branchen bieten steuerfreie Dienstleistungen an. Teilweise berechtigen diese nicht zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen. Neben der Eingruppierung zu Leistungen, die steuerfrei sind – mit oder ohne Vorsteuerabzug – ist es teilweise sehr aufwändig, eine direkte Zuordnung der Eingangsumsätze zu Ausgangsumsätzen vorzunehmen.
Neben der direkten Zuordnung zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen, muss auch die direkte Zuordnung zu den steuerfreien Ausgangsumsätzen erfolgen, bei denen die Vorsteuern in der Regel keine Berücksichtigung finden dürfen. Bei der Optimierung des Vorsteuerabzuges bietet die Option zur Umsatzsteuer bei steuerfreien Sachverhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine gute Möglichkeit, den Vorsteuerabzug zu erhöhen. Erst auf den verbleibenden, nicht zuordenbaren „Vorsteuertopf“ findet der ermittelte Pro-Rata-Satz zum Vorsteuerabzug Anwendung.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei eine Reihe von Vorteilen wie etwa den sachgerecht optimalen Maßstab für sich nutzen und das gesamte Vorgehen ordnungsgemäß dokumentieren.
Eine Organschaft ist ein „Verbund“, in dem mehrere rechtlich selbständige Konzerngesellschaften zu einer Einheit zusammengefasst und dementsprechend steuerlich so behandelt werden, als wären sie ein einziges Unternehmen.
Eine Organschaft ist für folgende steuerliche Bereiche möglich: für die Körperschaftsteuer mit Gewerbesteuer und für die Umsatzsteuer.
Eine ertragssteuerliche Organschaft muss nicht zwingend zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führen sowie umgekehrt. Als Konsequenz der umsatzsteuerlichen Organschaft sind die Umsätze zwischen den Gesellschaften im Organkreis – die sogenannten Innenumsätze – umsatzsteuerlich nicht relevant. Die umsatzsteuerliche Organschaft entsteht Kraft Gesetzes, so dass die Existenz gegebenenfalls in einem Konzern übersehen werden kann bzw. eine Gesellschaft nicht berücksichtigt wird. Dennoch gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, eine Gesellschaft mit in die Organschaft aufzunehmen oder auszuschließen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft kann Vorteile, jedoch in Einzelfällen auch Nachteile mit sich bringen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was für Ihr Unternehmen die beste Lösung und das geeignete Vorgehen sind.