Gemeinsam schaffen wir optimale Prozesse für Ihre Value Added Tax

Als Steuerart, die sämtliche Waren- und Dienstleistungsflüsse auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette betrifft, kann sich die Umsatzsteuer schnell zum Kostenfaktor entwickeln. Fehler im Rahmen der umsatzsteuerlichen Prozesse können sehr hohe negative steuerliche Auswirkungen haben. 

Mit unserem fachlichen Know-how und unserer Branchenexpertise können Sie diese bereits im Vorfeld vermeiden. Oder wir identifizieren und berichtigen bestehende Fehler für reibungslose zukünftige Prozesse. Profitieren Sie von unserer umfassenden Unterstützung bei allen Teilaspekten der Umsatzsteuer, der Value Added Tax (VAT). 

„Wappnen Sie sich für die Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen. Mit unserem attraktiven Beratungsangebot sind Sie bestens vorbereitet und wissen, worauf es ankommt.“

Marion Fetzer
Partner, Head of Indirect Tax

Marion Fetzer

Partner, Head of Indirect Tax

Steuerberaterin

Thorsten Went

Partner Indirect Tax, Head of Digitalisation Tax

Steuerberater

Was können wir für Sie tun?

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Sie erhalten von uns Beratung unter anderem zu folgenden Themen:

  • Umsatzsteuerliches Risikomanagement: 
    • Tax Compliance Management (TCMS) für die Umsatzsteuer 
    • VAT-Review 
    • Mitarbeiter-Schulungen 
  • Deklaration Umsatzsteuer: Voranmeldung, Jahreserklärung, Zusammenfassende Meldung (ZM) sowie Intrastat-Meldung 
  • Steuerberatung Ausland: z.B. Reihengeschäfte im Rahmen der Supply-Chain, Steuerschuldnerschaft 
  • Steuerbefreiung: z.B. Pro Rata Berechnung und Optimierung Vorsteuerabzug 
  • Umsatzsteuerliche Organschaft 

Komplexe Rechtslage bei der Umsatzsteuer

Die Internationalisierung und zunehmende Dynamik der Märkte machen das Umsatzsteuerrecht immer komplexer. So wirken sich die europäische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und auch die nationale Rechtsprechung auf die Unternehmen aus. 

Dazu hat die Finanzverwaltung ihre eigene Auslegung mit grundsätzlicher Bindungswirkung. Jedoch widerspricht diese zum Teil sowohl der Fachliteratur als auch insbesondere der EuGH-Rechtsprechung. Die sich ständig ändernden Regelungen erschweren es, alle Details im Blick zu haben. Dabei können fälschlicherweise geltend gemachte Vorsteuerbeträge oder nicht abgeführte Umsatzsteuern schnell zu beträchtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Finanzämtern oder auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern führen. 

Umsatzsteuerliches Risikomanagement für Ihre Betriebsprüfung

Das Umsatzsteuerrecht birgt einige Risiken, die sich gezielt aus dem Weg räumen lassen.  

Stellen Sie sich mit unserem VAT-Review optimal auf 

Beim VAT-Review geht es darum, etwaige Risiken zu minimieren, damit die Umsatzsteuer-Prüfung ohne nennenswerte Anpassungen abläuft. Beim VAT-Review nehmen unsere Experten die einzelnen umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte Ihres Unternehmens auf und unterziehen diese einer Detail-Analyse. Das Ziel: Die Umsatzsteuer soll ergebnisneutral bleiben bzw. nicht zu erhöhten Kosten führen. 

Haben Sie den VAT-Review verpasst und die umsatzsteuerliche Betriebsprüfung steht bereits ins Haus? Wir beraten und begleiten Sie, während die Betriebsprüfung durchgeführt wird bis hin zum Ergebnis und darüber hinaus.

  • Ihre Vertretung im Rechtsstreit 
    Sollte das Ergebnis Ihrer Betriebsprüfung eventuelle Auffälligkeiten benennen und brauchen Sie juristischen Rat, vertreten wir Sie bei Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsprozessen (Litigation). 
  • Unterstützung bei der Offenlegung gemäß § 153 AO 
    Werden zum Beispiel im Rahmen unseres VAT-Reviews unzutreffend deklarierte Umsatzsteuersachverhalte identifiziert, so unterstützen wir Sie bei der Offenlegung und der Berichtigung der Deklaration gemäß § 153 AO. Dabei agieren wir in enger Abstimmung mit unseren Spezialisten für das Steuerstrafrecht. 
  • Von umsatzsteuerlicher Compliance-Beratung bis zum VAT-Quick-Check 
    Darüber hinaus erhalten Sie von unseren Experten grundsätzlich Beratung zu Ihrer umsatzsteuerlichen Compliance im In- und Ausland, zur umsatzsteuerlichen IT-Systemüberprüfung und erste Einschätzungen Ihrer umsatzsteuerlichen Situation in Form von VAT-Quick-Checks. 
  • Regelmäßige Rechnungsprüfung für den Vorsteuerabzug 
    Täglich gehen bei Ihnen zahlreiche Rechnungen ein. Der Vorsteuerabzug wird jedoch nur gewährt, wenn die Rechnungsvoraussetzungen erfüllt werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und dabei, zutreffende Prozesse aufzusetzen, um eine Prüfung in Ihren Arbeitsabläufen sicherzustellen. 

Umsatzsteuer-Deklaration: Diese vier Aspekte sind relevant

Die jährliche Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr gehört zum Pflichtprogramm Ihres Unternehmens. Sie ist grundsätzlich die Zusammenfassung der im Jahr regelmäßig eingereichten Voranmeldungen. 

Aber auch das Statistische Bundesamt interessiert sich für die umsatzsteuerlich relevanten innereuropäischen Warenlieferungen, die in der Intrastat-Meldung anzugeben sind. Diese Warenlieferungen sind ergänzend neben den innereuropäischen Dienstleistungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung zu erklären. Im Folgenden erläutern wir kurz, worum es bei der Umsatzsteuer-Deklaration grundsätzlich geht.

Möchten Sie konkrete Unterstützung, sprechen Sie uns gerne an. 

  1. Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt 
    Ab einer bestimmten Umsatzsteuerzahllast muss Ihr Unternehmen in der Regel monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Dabei gilt es, in den entsprechenden Formularen zahlreiche Kennziffern zutreffend auszufüllen und die Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze im betreffenden Zeitraum zu berechnen. Gleichzeitig ziehen Sie die für Ihr Unternehmen abzugsfähige Vorsteuer ab. Die Differenz zwischen der berechneten Umsatzsteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer ergibt eine Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt oder eine Erstattung für Ihr Unternehmen.
  2. Umsatzsteuer Jahreserklärung beim Finanzamt 
    Die Umsatzsteuererklärung reichen Sie einmal im Jahr zusätzlich zu den Voranmeldungen ein. Die Erklärung fasst alle Umsätze des abgelaufenen Kalenderjahres zusammen und enthält weitere Informationen wie etwa zu unentgeltlichen Wertgaben. 
    Mit dieser Jahreserklärung bestätigen Sie die Angaben aus den monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen und nehmen eventuelle Berichtigungen vor. Das Finanzamt kann mit dieser Erklärung die Umsatzsteuerbelastung Ihres Unternehmens für das gesamte Jahr überprüfen und abrechnen. 
  3. Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 
    Für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr ist eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zu erstellen und an das BZSt zu übermitteln. Darin sind innergemeinschaftliche Lieferungen, sonstige Leistungen sowie innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft separat bezogen auf die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNrn.) der Leistungsempfänger aufzulisten. 
    Im Rahmen der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs werden diese Daten von den Behörden für Kontrollmitteilungen insbesondere zwischen den EU-Staaten verwendet. 
  4. Intrastat-Meldung beim Statistischen Bundesamt 
    Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Deklaration sind die Intrastat-Meldungen, die Unternehmen abgeben müssen, sofern sie mit Waren zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten handeln. Dieser grenzüberschreitende Warenverkehr wird vom Statistischen Bundesamt in der Intrahandelsstatistik erfasst. Daher muss in die Intrastat-Meldung die Warentarifnummer und seit Januar 2022 zusätzlich die USt-IdNr. (oder auch USt-ID) des EU-Handelspartners sowie weitere Detailinformationen eingetragen werden.
    Auch die Daten aus der Intrahandelsstatistik dienen ergänzend zu der ZM der Betrugsbekämpfung. 

Alles, was Sie über die Umsatzsteuer wissen müssen

Ihr Unternehmen agiert weltweit? Wir auch!

Profitieren Sie von unserer grenzüberschreitenden steuerlichen Beratung über unser weltweites Baker Tilly Netzwerk in 145 Ländern mit 41.000 Mitarbeitern.

Unsere Experten begleiten Sie bei allen internationalen umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Wenn Sie es wünschen, erfolgt dies über die bereits bestehende deutsche Mandatierung. en anbietet.

Einige Branchen bieten steuerfreie Dienstleistungen an. Teilweise berechtigen diese nicht zum Vorsteuerabzug aus  Eingangsleistungen. Neben der Eingruppierung zu Leistungen, die steuerfrei sind – mit oder ohne Vorsteuerabzug – ist es teilweise sehr aufwändig, eine direkte Zuordnung der Eingangsumsätze zu Ausgangsumsätzen vorzunehmen.  

Neben der direkten Zuordnung zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen, muss auch die direkte Zuordnung zu den steuerfreien Ausgangsumsätzen erfolgen, bei denen die Vorsteuern in der Regel keine Berücksichtigung finden dürfen. Bei der Optimierung des Vorsteuerabzuges bietet die Option zur Umsatzsteuer bei steuerfreien Sachverhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine gute Möglichkeit, den Vorsteuerabzug zu erhöhen. Erst auf den verbleibenden, nicht zuordenbaren „Vorsteuertopf“ findet der ermittelte Pro-Rata-Satz zum Vorsteuerabzug Anwendung.  

Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei eine Reihe von Vorteilen wie etwa den sachgerecht optimalen Maßstab für sich nutzen und das gesamte Vorgehen ordnungsgemäß dokumentieren. 

Eine Organschaft ist ein „Verbund“, in dem mehrere rechtlich selbständige Konzerngesellschaften zu einer Einheit zusammengefasst und dementsprechend steuerlich so behandelt werden, als wären sie ein einziges Unternehmen. 

Eine Organschaft ist für folgende steuerliche Bereiche möglich: für die Körperschaftsteuer mit Gewerbesteuer und für die Umsatzsteuer.  

Eine ertragssteuerliche Organschaft muss nicht zwingend zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führen sowie umgekehrt. Als Konsequenz der umsatzsteuerlichen Organschaft sind die Umsätze zwischen den Gesellschaften im Organkreis – die sogenannten Innenumsätze – umsatzsteuerlich nicht relevant.  
Die umsatzsteuerliche Organschaft entsteht Kraft Gesetzes, so dass die Existenz gegebenenfalls in einem Konzern übersehen werden kann bzw. eine Gesellschaft nicht berücksichtigt wird. Dennoch gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, eine Gesellschaft mit in die Organschaft aufzunehmen oder auszuschließen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft kann Vorteile, jedoch in Einzelfällen auch Nachteile mit sich bringen. 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft und lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was für Ihr Unternehmen die beste Lösung und das geeignete Vorgehen sind.