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Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Darin werden im deutschen Recht erstmalig vorinsolvenzliche Restrukturierungsinstrumente mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) geschaffen, die Insolvenzen vermeiden und Restrukturierungen erleichtern sollen. Insbesondere wird die Möglichkeit geschaffen, Altschulden auch außerhalb der Insolvenz gegen den Willen einzelner Gläubiger in einem Restrukturierungsplan neu zu regeln.
Auch werden mit dem SanInsFoG angrenzende Bereiche des Insolvenzrechts und die Eigenverwaltung an die Evaluation des ESUGs angepasst. Insgesamt soll dadurch ein neues vierstufiges Restrukturierungsregime geschaffen werden, in dem die Möglichkeiten einer Restrukturierung in- und außerhalb der Insolvenz – auch zur Bewältigung von COVID19-bedingten Unternehmenskrisen – deutlich gestärkt werden. Das Unternehmen hat die Möglichkeit sich außerhalb der Insolvenz mit oder ohne Restrukturierungsplan zu sanieren bzw. die Sanierung in der Insolvenz in Eigenverwaltung eines Sachwalters oder unter der Regie eines Insolvenzverwalters umzusetzen.
Für etwaige Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen unsere Experten des Competence Center Restructuring jederzeit zur Verfügung.
Im aktuellen "Deutscher AnwaltSpiegel Spezial: Restructuring Business 2020/2021" beleuchten unsere Restructuring-Experten die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht und gehen dabei vor allem auch auf die derzeit immer noch unsicheren Konjunkturprognosen ein. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) und das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG).
Dr. Adrian Bölingen
Partner
Rechtsanwalt
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