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Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
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Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG) trat im Wesentlichen am 1. Januar 2021 in Kraft. Es schafft einen Rahmen, welcher Insolvenzverfahren vermeiden kann und insbesondere die vorinsolvenzliche Sanierung stärkt. In der aktuellen Ausgabe des Magazins Sanieren und Restrukturieren des NWB-Verlags betrachten die Baker Tilly Experten Jens Weber und Daniel Zeiß Anwendungsfälle für den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG in der Praxis.
Nach der Begründung zum StaRUG soll die vorinsolvenzliche Sanierung gestärkt werden. Eingriffe in Arbeitnehmerrechte und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen sind nach dem StaRUG jedoch nicht möglich. Es verbleibt jedoch eine Nomenklatur von Anwendungsfällen, die eine effektive Restrukturierung ermöglichen. Der Beitrag zeigt auf, wie in diesen Anwendungsfällen vorzugehen ist, um die Möglichkeiten des StaRUG zu nutzen.
Den gesamten Beitrag lesen Sie hier in der Datenbank des NWB-Verlags.
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