Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Koalitionsvertrag 2025: Was sich bei der Fernwärme ändern soll
Arbeits- und Sozialrecht: Das steht im neuen Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag und Steuerrecht – Ein Dokument des steuerlichen Pragmatismus
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
bAV: Alter Tarifvertrag kann Arbeitgeberzuschuss ausschließen
Cum-Cum-Geschäfte: Anklage wegen Steuerhinterziehung zugelassen
Capmont übernimmt mit Baker Tilly DFH Deutsche Fertighaus Holding AG
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Öffentliche Vergabe: Cyberversicherungen rechtssicher beschaffen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Dr. Alexander Fridgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Reha-Klinik Prinzregent Luitpold Bad Reichenhall bestellt
Die Überbrückungshilfe (ÜBH) III Plus kann seit dem 22. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 beantragt werden. Sie verlängert die Förderung aus der ÜBH III um die Fördermonate Juli bis September 2021. Im Wesentlichen gelten für die ÜBH III Plus die gleichen Kriterien wie für die ÜBH III. Auch mit der ÜBH III Plus werden in einem Katalog genannte Fixkosten nach bestimmten qualitativen und quantitativen Voraussetzungen gefördert.
Eine Neuerung ergibt sich jedoch bei der Förderung von Beraterkosten. Schon immer wurden die Beraterkosten zur Beantragung der ÜBH (Plus) gefördert. Darüber hinaus werden nun auch Kosten erstattet, die für bestimmte Berater anfallen, wenn eine Entschuldung des Unternehmens nach dem seit dem 1. Januar 2021 geltenden Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) geplant ist.
Auch nach Berücksichtigung der ÜBH III (Plus) sind Verluste entstanden, die in der Höhe als Lieferanten- und Bankschulden nicht zurückführbar sind. Erkennt der Unternehmer dies, ermöglicht ihm das StaRUG über einen Restrukturierungsplan die Schulden abzubauen. Der Restrukturierungplan wird in der Regel bei Gericht eingereicht und bestätigt.
Der Restrukturierungsplan wird von den Beratern des Unternehmens erstellt. Zur Berücksichtigung der Interessen der Gläubiger bestellt das Gericht jedoch in der Regel einen sogenannten Restrukturierungbeauftragten bzw. einen Sanierungsmoderator, der die Sanierung über den Restrukturierungsplan begleitet. Nach dem StaRUG kann das Gericht für die Tätigkeit des Restrukturierungsbeauftragten bzw. des Sanierungsmoderators eine Entlohnung von bis zu 350 Euro pro Stunde festsetzen. Diese Kosten werden über die ÜBH III Plus in Höhe von maximal 20.000 Euro pro Fördermonat, also insgesamt höchstens 60.000 Euro für die drei Fördermonate, ersetzt.
Die Bundesregierung hat mit der Förderung des Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG über die ÜBH III Plus erkennen lassen, dass sie von einer hohen Verschuldung der Unternehmen nach der Pandemie ausgeht. Diese hohe Verschuldung wird nach dem Auslaufen der besonderen Art des Kurzarbeitergeldes Ende 2021 besonders relevant. Die Unternehmer sind aufgefordert, das nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt zu handeln.
Sprechen Sie mich oder meinen Kollegen Dr. Adrian Bölingen hierzu gerne an.
Alle News anzeigen