US-Zölle und ihre Auswirkungen auf Europa – Erwägungen für Unternehmen

US-Zölle und ihre Auswirkungen auf Europa – Erwägungen für Unternehmen
  • 27.03.2025
  • Lesezeit 16 Minuten

Anfang 2025 hat Präsident Donald Trump eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um Bedenken hinsichtlich illegaler Einwanderung, Drogenhandel und wirtschaftlicher Sicherheit auszuräumen. Zu diesen Maßnahmen gehörte die Einführung erheblicher Einfuhrzölle auf Schlüsselindustrien, insbesondere Stahl, Aluminium, Automobile und Technologie.

Die Einführung dieser Zölle ging mit einem Wiederaufflammen der weltweiten Handelsspannungen einher, wobei sich die Regierung auf die Notwendigkeit berief, die heimische Industrie zu schützen.

Diese Entscheidung löste eine unmittelbare und heftige internationale Reaktion aus, wobei wichtige Handelspartner mit Zöllen, formellen Beschwerden bei der Welthandelsorganisation und verstärkten diplomatischen Verhandlungen reagierten. Während sich die Märkte anpassen und die Unternehmen ihre Lieferketten neu bewerten, bleiben die langfristigen Folgen dieser forschen Handelspolitik ungewiss.

Im folgenden Artikel geben wir einen Überblick über die neuen US-Zölle, die europäische Reaktion und zollrechtliche Erwägungen, d. h. darüber, was Unternehmer bei ihren Geschäftsentscheidungen im Hinblick auf die Vermeidung von Zöllen beachten sollten.

Überblick über die von den USA ergriffenen Maßnahmen

Eine umfassende Tabelle mit den meisten aktuellen und vorgeschlagenen Maßnahmen, Zolltarifen und betroffenen Waren/Ländern finden Sie im Anhang.

  • 1. Februar 2025: 
    In dem Bestreben, die Probleme der illegalen Einwanderung und des Drogenhandels anzugehen, kündigte Präsident Trump Zölle auf Einfuhren aus Mexiko (25 %), Kanada (25 %) und China (10 %) an.
     
  • 3. Februar 2025: 
    Nach langwierigen Verhandlungen wurde ein Konsens über die Umsetzung einer 30-tägigen Aussetzung der Zölle für Mexiko und Kanada erzielt, wobei sich beide Länder verpflichteten, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels zu verstärken.
     
  • 4. Februar 2025:
    Die Einführung von Zöllen in Höhe von 10 % auf alle chinesischen Einfuhren verläuft wie geplant.
     
  • 10./11. Februar 2025:
    Präsident Trump hat angekündigt, einen Zoll von 25 % auf alle Stahl- und Aluminiumimporte erheben zu wollen, was bei den Handelspartnern weltweit auf ein geteiltes Echo stieß. Der Schritt soll die heimische Industrie in den USA unterstützen und wird sich voraussichtlich am stärksten auf Handelspartner wie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, die EU-Länder, Japan, Mexiko, Südkorea und das Vereinigte Königreich auswirken.
     
  • 18. Februar 2025: 
    Die Regierung der Vereinigten Staaten hat angekündigt, mit Wirkung vom 2. April 2025 einen Zoll von 25 % auf Automobilimporte erheben zu wollen. Mit dieser Maßnahme soll die heimische Automobilindustrie unterstützt werden. Darüber hinaus erwägt die Regierung auch die Einführung von Zöllen von 25 % oder mehr auf Arzneimittel und Halbleiter, um die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten zu verringern. Die Verhängung von Zöllen durch die USA hat erhebliche Auswirkungen auf die europäische Automobilindustrie, da die Vereinigten Staaten ein zentraler Exportmarkt sind. Automobilhersteller und -zulieferer müssen mit Umsatzeinbußen von insgesamt mehreren Milliarden Euro rechnen. Die vorgeschlagenen Zölle könnten daher zu einer erheblichen Verringerung der Betriebsgewinne führen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller schwächen, was zu einem Rückgang der Marktanteile und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen könnte. Auch die Pharmaindustrie der EU dürfte betroffen sein, da die US-Zölle in Höhe von 20 % die deutschen Pharmaexporte um ein Drittel reduzieren könnten. Dies könnte zu Umsatzeinbußen führen und Investitionen in Forschung und Entwicklung behindern, was langfristig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Branche beeinträchtigen könnte.
     
  • 27. Februar 2025: 
    Trump hat bestätigt, dass ab dem 4. März 2025 wieder Zölle in Höhe von 25 % auf Einfuhren aus Kanada und Mexiko sowie zusätzliche Zölle in Höhe von 10 % auf chinesische Waren erhoben werden sollen.
     
  • 1. März 2025:
    In dem Bestreben, die aktuellen Herausforderungen in der heimischen Holzindustrie zu bewältigen, hat Präsident Trump ein Dekret unterzeichnet, das darauf abzielt, die US-Holzproduktion zu steigern. Gleichzeitig hat er eine Untersuchung über die mögliche Einführung von Zöllen auf importiertes Holz eingeleitet.
     
  • 4. März 2025: 
    Der 30-tägige Aussetzungszeitraum endet, und die Zölle von 25 % auf den Handel mit Kanada und Mexiko werden eingeführt. Außerdem werden die Zölle auf chinesische Einfuhren von 10 % auf 20 % erhöht, was zur Entstehung neuer Handelskonflikte führen wird.
     
  • 12. März 2025: 
    Die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 % auf Stahl und Aluminium wurde offiziell eingeleitet und wirkt sich aufgrund der Aufhebung früherer Ausnahmeregelungen auf die EU-Ausfuhren aus.
     
  • 13. März 2025: 
    Nach den jüngsten Entwicklungen hat US-Präsident Trump die Europäische Union gewarnt und gedroht, Zölle in Höhe von 200 % auf Wein, Champagner und andere alkoholische Getränke zu erheben, wenn die EU ihre Zölle auf Whiskey nicht zurücknimmt. Dieser Schritt folgt auf die Reaktion der EU auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium, in deren Rahmen die EU eigene Zölle auf US-Produkte in Höhe von 26 Milliarden Euro ankündigte. Als Reaktion auf Trumps Forderung hat Frankreich seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht und Gegenmaßnahmen angekündigt. Besonders betroffen wären Frankreich und Italien, deren Weinexporte in die USA im Jahr 2024 rund 4,9 Milliarden Euro betrugen.
     
  • 26. März 2025
    Präsident Trump hat einen Zoll von 25 % auf Autos und Autoteile für Einfuhren in die USA angekündigt. Die Zölle treten am 2. April 2025 in Kraft, wobei die Gebühren für die Einfuhr von Autos ab den folgenden Tagen erhoben werden. Für Autoteile sollen die Zölle im Mai in Kraft treten. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere gegen Mexiko, Japan, Kanada und Deutschland, die wichtigsten ausländischen Lieferanten von Autos und Autoteilen in die USA.

Auswirkungen auf die Europäische Union

Die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 % auf Stahl und Aluminium durch die USA stellt eine erhebliche Belastung für die europäische Industrie dar, da sie zu einer Verteuerung der Exporte in die USA und einer damit einhergehenden Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller geführt hat.

Die Unternehmen könnten sich gezwungen sehen, die zusätzlichen Kosten entweder durch Preiserhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben oder ihre Gewinnspannen zu verringern, was zu wirtschaftlichen Verlusten führen würde. Dies ist besonders problematisch für die Länder, die große Mengen an Stahl und Aluminium exportieren, wie beispielsweise Deutschland und Frankreich, deren Stahl- und Aluminiumindustrie stark von den internationalen Märkten abhängig ist.

Die Zölle könnten zu einem Rückgang der Produktion, zum Verlust von Arbeitsplätzen und zur Einführung von Gegenmaßnahmen durch die EU führen und damit den transatlantischen Handelskonflikt weiter verschärfen.

Die Reaktion der Europäischen Union auf die Verhängung von US-Zöllen

Die Europäische Union hat eine energische Antwort auf die von den USA verhängten Zölle von bis zu 25 % auf Stahl, Aluminium und andere Produkte beschlossen. Die EU-Kommission hat ihre Absicht erklärt, eine Kombination aus bestehenden und neuen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um europäische Unternehmen und Verbraucher vor den wirtschaftlichen Auswirkungen zu schützen.

Erste Phase: Wiedereinführung bestehender Zölle

Die Europäische Union kontert die kürzlich von den USA verhängten Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte mit der Wiedereinführung eigener Gegenmaßnahmen. Diese Zölle, die ursprünglich 2018 und 2020 als Reaktion auf die US-Handelsbeschränkungen eingeführt, später aber ausgesetzt wurden, treten nun mit Wirkung vom 1. April 2025 wieder in Kraft.

Die wieder eingeführten Zölle werden eine große Bandbreite an US-Produkten umfassen, darunter Bourbon-Whiskey, Motorräder, Jeans, Orangensaft, Erdnussbutter und Boote im Wert von schätzungsweise 2,8 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden Produkte wie Stahlerzeugnisse, Industriegüter und spezielle Stahl- und Aluminiumerzeugnisse im Wert von etwa 3,6 Milliarden Euro von den Zöllen betroffen sein.

Phase zwei: Neue Strafzölle

Es werden neue Zölle erwogen, und die EU wird neue Zölle auf US-Erzeugnisse im Wert von 18 Milliarden Euro einführen, die eine Vielzahl gewerblicher und landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Obst, Getreide und andere landwirtschaftliche Produkte, betreffen. Die Europäische Kommission hat das Konsultationsverfahren mit den relevanten Interessengruppen am 12. März 2025 eingeleitet.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine Liste von Produkten veröffentlicht, die von den zusätzlichen Gegenmaßnahmen betroffen sein sollen. Diese Liste wurde auf der Website der Generaldirektion Handel veröffentlicht und umfasst sowohl industrielle als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse. Zu den betroffenen Industrieerzeugnissen gehören Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Kunststoffe und Holzprodukte. Im Agrarsektor sind unter anderem Geflügel, Rindfleisch, bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Eier, Milchprodukte, Zucker und Gemüse betroffen.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Schaden, der durch die von den USA verhängten Zölle entsteht, in gleichem Maße durch Gegenmaßnahmen der EU ausgeglichen wird. EU-Beamte haben auch gesagt, dass die Gegenmaßnahmen auf Produkte mit hohem symbolischem Wert abzielen, wie Bourbon und Motorräder. Weitere Analysen deuten darauf hin, dass die EU-Zölle auf Produkte aus republikanisch geprägten Staaten abzielen, z. B. Sojabohnen aus Louisiana sowie Rindfleisch und Geflügel aus Arkansas und Nebraska.

Nach Abschluss der Konsultationsphase am 26. März 2025 wird die EU-Kommission eine umfassende Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen vornehmen, die Ergebnisse konsolidieren und den Entwurf des Umsetzungsgesetzes finalisieren. Die Rechtsgrundlage für diesen Rechtsakt ist die Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 654/2014), da die US-Maßnahmen als Schutzmaßnahmen eingestuft sind.

Die Umsetzung der Gegenmaßnahmen, einschließlich der neuen Zölle, ist für Mitte April geplant. Zu diesem Zeitpunkt wird das Umsetzungsgesetz in Kraft treten und die Gegenmaßnahmen werden offiziell wirksam. Die EU hat betont, dass sie für einen Dialog mit den USA offen ist. Ziel dieses Dialogs ist es, eine für beide Seiten vorteilhafte Verhandlungslösung zu finden, die eine Eskalation des Handelskonflikts vermeidet und beiden Seiten zugutekommt.

Zölle aus der Sicht von Großbritannien

Der britische Premierminister Sir Keir Starmer traf am 27. Februar 2025 in Washington mit Präsident Trump zusammen, um verschiedene politische Themen zu besprechen, darunter die mögliche Einführung von Zöllen auf britische Waren.

Seit dem Amtsantritt von Präsident Trump ist das Vereinigte Königreich von einer ganzen Reihe von Zollmaßnahmen betroffen, die die US-Regierung zum Schutz der amerikanischen Industrie eingeführt hat.

Die am 12. März 2025 eingeführten Zölle in Höhe von 25 % auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse werden die Kosten für US-Unternehmen erhöhen – obwohl der Umfang der britischen Exporte dieser Waren im Vergleich zur EU und anderen Exportnationen verschwindend gering ist. Kommentare britischer Experten deuten darauf hin, dass sich die Zölle auf bestehende Militäraufträge auswirken und somit die Haushaltsausgaben der USA erhöhen werden.

Im Gegensatz zur EU hat sich das Vereinigte Königreich gegen Vergeltungsmaßnahmen entschieden, da es ein Freihandelsabkommen mit den USA aushandeln will. Dies ist zum Teil auf die positive Ankündigung von Präsident Trump zurückzuführen, dass ein Handelsabkommen zwischen den USA und Großbritannien „ziemlich schnell“ unterzeichnet werden könnte.

Dies könnte einen bedeutenden Schutz vor zusätzlichen pauschalen Zollmaßnahmen der USA bieten. Um die Vorteile auszugleichen, hat die Europäische Union sehr deutlich gemacht, dass die Zulassung bestimmter US-Produkte Auswirkungen auf eine Vereinbarung über die Vereinfachung der Grenzbestimmungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU haben könnte.

Da die EU der größte Handelspartner des Vereinigten Königreichs (bei den Exporten) ist, wird Premierminister Starmer wahrscheinlich darauf bedacht sein, das EU-Parlament zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verärgern, da in den kommenden Monaten die Diskussionen über das derzeitige Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beginnen sollen.

Wenn das Vereinigte Königreich weitere schädliche Zölle aus den USA vermeiden kann, könnte es sich in einer sehr guten Position befinden, um seine verarbeitende Industrie anzukurbeln und seinen Marktanteil in den USA zu erhöhen.

Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Britische Hersteller und Exporteure sollten dieses Thema jedoch mit Bedacht angehen und für alle Eventualitäten planen, um sicherzustellen, dass Pläne zur Bekämpfung etwaiger Notfallzölle vorhanden sind. 

Reaktionen anderer Länder

Die Einführung von Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte durch die Vereinigten Staaten hat bei verschiedenen globalen Akteuren eine heftige Reaktion hervorgerufen. Zu den von dieser Entscheidung am stärksten betroffenen Ländern gehört Kanada, das umgehend seine Absicht erklärt hat, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen.

Premierminister Justin Trudeau hat erklärt, dass das Land Zölle in Höhe von 25 % auf Waren aus den Vereinigten Staaten im Wert von über 20 Milliarden Dollar erheben wird, darunter Stahl, Aluminium und andere Produkte. Mit dieser Entscheidung soll die heimische Wirtschaft geschützt und die Missbilligung der US-Politik zum Ausdruck gebracht werden.

China und Japan haben daraufhin ihre Besorgnis über die möglichen Folgen für den Welthandel geäußert und die USA aufgefordert, ihre Position zu überdenken, um eine Eskalation der Spannungen zu vermeiden.

Auch Australien hat seine Missbilligung zum Ausdruck gebracht, wenngleich es noch keine Gegenmaßnahmen ergriffen hat.

Wirtschaftsführer auf der ganzen Welt äußern sich besorgt über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Zölle. Die Unsicherheit auf den Märkten nimmt zu und die Unternehmen sehen sich mit höheren Kosten und Unterbrechungen der Lieferkette konfrontiert. Analysten haben davor gewarnt, dass ein lang anhaltender Handelskonflikt zu einer weltweiten Rezession führen könnte. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mehrheit der Nicht-EU-Länder die US-Zölle ablehnt und Vergeltungsmaßnahmen zum Schutz ihrer eigenen Wirtschaft in Erwägung zieht.

Zollrechtliche Erwägungen für Unternehmen

Lagerhaltung

Für Unternehmen, die große Mengen an Waren einführen, ist die Nutzung eines Zolllagers eine gangbare Lösung, um den Cashflow zu erleichtern und unnötige Zölle zu vermeiden.

Da sich der Zollkrieg ständig weiterentwickelt, könnte die Nutzung eines Zolllagers der Schlüssel zur Bewältigung des Risikos zusätzlicher Zölle sein, die von der EU eingeführt werden könnten.

Durch die Lagerung der Waren in einem Zolllager kann der Einführer nämlich schnell auf alle Entwicklungen reagieren. Die Waren können ohne Zahlung von EU-Zöllen auf unbegrenzte Zeit eingeführt werden. Außerdem müssen die Zölle erst bei der Entnahme aus dem Lager gezahlt werden, so dass die Kosten effektiver verwaltet werden können und das Unternehmen in diesen unsicheren Zeiten seine Wirtschaftlichkeit beibehält.

Für Importeure, deren Bestände langsamer umgeschlagen werden, kann ein Zolllager von Vorteil sein: dies kann das Risiko zusätzlicher Zölle minimieren, da die Maßnahmen zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren verkauft werden, bereits aufgehoben sein können. Auf diese Weise können Unsicherheiten vermieden und das Risiko unerwünschter Zölle auf die Waren minimiert werden.

Die Einrichtung eines Zolllagers kann kostspielig sein, sowohl finanziell als auch in Bezug auf die Ressourcen, so dass es für viele EU-Importeure keine Option ist. Die Alternative ist die Inanspruchnahme eines externen Zolllagerbetreibers, der mit der Lagerung der Waren im Namen des Importeurs beauftragt werden kann. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die gegen die potenziellen Vorteile und die Finanzplanung abgewogen werden müssen, um sicherzustellen, dass die eingeführten Waren rentabel bleiben.

Importeure, die von den EU-Gegenmaßnahmen betroffen sind, sollten die Einrichtung eines Zolllagers ernsthaft in Erwägung ziehen, und es sollte im Rahmen der Planung geprüft werden, welche Vorteile dieses Verfahren für das Unternehmen im Hinblick auf das Management seiner Zollverbindlichkeiten hat.

Herkunftsland – Überlegungen zur Umstrukturierung der Lieferketten

Importeure und Exporteure werden nach Lösungen suchen, um die Kosten und Risiken für ihr Unternehmen zu mindern. Es geht sowohl darum, legale Wege zu finden, die Waren aus den USA ohne die als Gegenmaßnahmen erhobenen Zölle einzuführen als auch Waren in die USA zu exportieren, ohne dass die US-Zölle auf diese Waren erhoben werden.

Solche Bemühungen können zu neuen Beschaffungs-/Lieferwegen führen. In diesem Zusammenhang muss unbedingt verhindert werden, dass solche Anpassungen als Umgehung der geltenden Zölle angesehen werden. Wann könnte dies der Fall sein?

Maßgeblich für die Anwendung von Strafzöllen bei der Einfuhr oder Ausfuhr in die USA ist nicht, ob die Waren physisch aus den USA oder der EU versandt werden, sondern der Ursprung der Waren.

Nach den Vorschriften gelten solche Zölle immer für Waren, die aus dem jeweiligen Land stammen, d. h. die Strafzölle würden auch dann gelten, wenn Waren mit Ursprung in den USA von Kanada aus in die EU versandt würden. Man kann die Zölle also nicht einfach dadurch vermeiden, dass man die Versandroute ändert oder einen Handelsagenten in die Lieferkette „zwischenschaltet“.

Um solche Zölle zu vermeiden, muss der Ursprung in ein Land verlegt werden, das nicht den Strafzöllen unterliegt. Der Ursprung von Waren ist das Land, in dem die letzte wesentliche Bearbeitung stattgefunden hat. Um beispielsweise die Zölle auf US-Motorräder zu vermeiden, muss die Produktion außerhalb der USA stattfinden, z. B. in Mexiko.

Aber selbst, wenn die Produktion in ein anderes Land verlagert wird, wird die Produktionsstufe in diesem Land möglicherweise nicht anerkannt, wenn eine solche Verlagerung als Umgehung von Handelsmaßnahmen gemäß Artikel 33 des UCC-IA angesehen wird. Dies ist der Fall, wenn die Verlagerung in zeitlicher Nähe zur Umsetzung der Handelsmaßnahme erfolgt und der einzige Grund für die Verlagerung darin besteht, die Handelsmaßnahme zu umgehen.

Die Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte haben gezeigt, dass ein solches Risiko nicht nur rein theoretischer Natur ist:

  • Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 21. November 2024 - C-297/23 P „Harley Davidson“) hat entschieden, dass eine Umgehung vorliegt, da Harley Davidson einen Teil seiner Produktionskapazitäten von den USA nach Thailand verlagert hat, um die EU-Strafzölle auf US-Motorräder zu umgehen.
  • Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 23. März 2022, Az.: 4 K 2282/20 Z) hat entschieden, dass eine Umgehung vorliegen würde, wenn ein chinesischer Hersteller von Verbindungselementen eine neue Produktionsstätte in Indonesien errichten würde, um Antidumpingzölle in der EU zu vermeiden.

Im- und Exporteuren wird dringend empfohlen, ihre Lieferketten sorgfältig auf Auswirkungen von Verboten oder handelspolitischen Maßnahmen zu überprüfen. Bei Waren, die mit Zusatzzöllen aus bestimmten Ländern belegt sind, sollte dem „Ursprung“ nach den geltenden Vorschriften besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das Gleiche gilt für EU-Hersteller, die eine Verlagerung ihrer Produktionsstätten in Erwägung ziehen.

Artikel teilen:

Autoren dieses Artikels

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Was können wir für Sie tun?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen