Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.

Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Expertise


Branchen

  • Multinationale Unternehmen
  • Mittelstand
  • Unternehmen der öffentlichen Hand auf kommunaler Ebene und Landesebene

Berufliche Stationen

  • Equity Partner in der Kanzlei Schiedermair, Frankfurt, im Bereich Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Compliance
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei Fried Frank, Frankfurt, im Bereich Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Compliance
  • Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Gleiss Lutz im Bereich Arbeitsrecht, Frankfurt

Ausbildung

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Promotion im Arbeitsrecht mit dem Thema „Das Restmandat des Betriebsrats nach § 21b BetrVG“ bei Prof. Dr. Walker, Gießen
  • LL.M. an der Victoria University of Wellington, Neuseeland
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen

Ausgewählte Publikationen

  • Kfz-Kennzeichenerfassung in Parkhäusern, ZD 2015, 354 (Aufsatz zusammen mit Philip Rosak)
  • Der Zugriff des Arbeitgebers auf den E-Mail-Account des Arbeitnehmers, DB 2014, 2530 (Aufsatz zusammen mit Philip Rosak)
  • Ausgewählte Probleme der "Elternteilzeit" im Sinne von § 15 VI BEEG, NZA-RR 2014, 337 (Aufsatz zusammen mit Philip Rosak)
  • Interim Management aus Sicht der arbeitsrechtlichen Vertragspraxis, NJW 2012, 1482 (Aufsatz zusammen mit Patrick Klösel)
  • Die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl, BB 2011, 309
  • „Vierseitiger Vertrag“ zur Abwehr von Widerspruchsrisiken bei Insolvenz des Betriebserwerbers, ZIP 2011, 64 (Aufsatz zusammen mit Dr. Burkard Göpfert)
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Modell für die Krise, ZIP 2010, 2330 (Aufsatz zusammen mit Dr. Burkard Göpfert)
  • Darlegungslast für die Betriebsbedingtheit einer Kündigung wegen Auftragsrückgangs, BB 2010, 1789 (Aufsatz zusammen mit Professor Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch)

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