ESMA Prüfungsschwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2022
Die ESMA hat am 28.10.2022 ihre Prüfungsschwerpunkte vorgestellt:
IFRS Prüfungsschwerpunkte
- Konsistenz zwischen finanziellen Informationen im Abschluss und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte sowie Klimarisiken und Angaben wesentlicher Ermessensentscheidungen und Schätzungen in Bezug auf diese (unter eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit)
- Auswirkungen durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Fokus auf Konsolidierungsfragen (Kontrollverlust von Gesellschaften) und mögliche aufgegebene Geschäftsbereiche sowie Impairments von nichtfinanziellen Vermögenswerten.
- Makroökonomisches Umfeld - angemessene Berücksichtigung der aktuellen Marktlage aus Inflation, Energiekrise und den restlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
Empfehlungen der ESMA zu nicht-finanziellen Informationen
- Auswirkungen von Covid-19 auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
- Offenlegungspflichten nach Art. 8 der Taxonomie Verordnung (in der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung)
Die vollständige Publikation finden Sie hier.
Fachlicher Hinweis zu ausgewählten Bilanzierungsfragen nach HGB bei Instituten
Das IDW hat unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds einen neuen Fachlichen Hinweis zu ausgewählten Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung nach HGB zum 31.12.2022 bei Instituten veröffentlicht. Behandelte Themen sind Umwidmungen in das Anlagevermögen, Anpassungen des Managements im Rahmen der Anwendung nach IDW RS BFA 7 und einzelne Aspekte der verlustfreien Bewertung nach IDW RS BFA 3 n.F.
Den Fachlichen Hinweis finden Sie beim IDW.
Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021
Das Bundesamt für Justiz hat bekanntgegeben, dass es für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen mit dem Stichtag 31. Dezember 2021, deren Frist zur Offenlegung der 31. Dezember 2022 ist, bis zum 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Fachlicher Hinweis: Finanzberichte zum oder nach dem 30.09.2022 im Lichte des aktuellen Krisengeschehens
Mit Blick auf Abschlussstichtage zum oder nach dem 30.09.2022, hat das IDW anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Unsicherheiten, u.a. infolge des Krieges in der Ukraine, der Verwerfungen auf den Energiemärkten und den hohen Inflationsraten, einen Fachlichen Hinweis zu den Folgen für die IFRS- und HGB-Finanzberichterstattung erarbeitet.
Hier wird erläutert, wie sich die aktuellen Risiken und Unsicherheiten – auch im Hinblick auf eine vorausgesagte Rezession in Deutschland und der EU – auf die Unternehmensplanung als Grundlage für Prognosen und daraus abgeleitete Zahlungsströme auswirken.
Thematisiert werden außerdem ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsfragen, die Herstellung von Transparenz durch eine angemessene Berichterstattung in Anhang und Lagebericht so-wie die Aufnahme eines Hinweises in den Bestätigungsvermerk zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit den bestehenden Unsicherheiten.
Den Fachlichen Hinweis finden Sie beim IDW.
BaFin Prüfungsschwerpunkte für die Konzernabschlüsse 2022 im Rahmen der Bilanzkontrolle
Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2022 schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen. Wie im Vorjahr wird sie zudem verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung achten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Empfehlung A.5 des DCGK 2022
Am 27. Juni 2022 ist der Deutsche Corporate Governance Kodex 2022 (DCGK 2022) in Kraft getreten. Der DCGK 2022 richtet sich insbesondere an den Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, welche jährlich in einer Entsprechenserklärung zu erklären haben, dass den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Der DCGK 2022 enthält die neue Empfehlung A.5, wonach im Lagebericht die wesentlichen Merkmale
- des gesamten internen Kontrollsystems und
- des Risikomanagementsystems beschrieben werden sollen
und zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung zu nehmen ist.
Der DCGK 2022 bildet bereits die Grundlage für die Abgabe von Entsprechenserklärungen nach dem 27. Juni 2022.
Das IDW hat sich dazu entschlossen, einen IDW Prüfungsstandard zu entwickeln, der sich mit der Behandlung dieser neuen Lageberichtsangaben im Rahmen der Abschlussprüfung befasst. Über die durch das IDW identifizierten wichtigsten Eckpunkte bzw. Kernfragen und das weitere Vorgehen werden wir informieren.