Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: IFRS 6 – Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen und Abzinsungssätze unter IAS 37
Dynamisches Risikomanagement: Vorläufige Entscheidung, dass auch weiterhin verschiedene Risikomanagementmodelle für Finanzielle Vermögenswerte und Schulden erforderlich sind, wenn diese in verschiedenen Währungen denominiert sind. Weiterhin wurde vorläufig entschieden, dass für abgesicherte Positionen immer eine konsistente Risikomanagementstrategie erforderlich ist.
Equitymethode: Vorläufige Entscheidung, in IAS 28.41C das Wort „Anschaffungskosten“ mit „Buchwert“ zu tauschen (es geht hierbei um die Ermittlung von objektiven Wertminderungskriterien). Zudem wird ergänzt, dass auch Transaktionen über weitere Anteile an dem Unternehmen als objektive Wertminderungskriterien qualifizieren.
Goodwill und Wertminderung: Vorläufige Entscheidung, in IAS 36.80(a) den Bezug für die niedrigste zu überwachende Ebene zu ändern. Künftig wird nicht mehr nur der Goodwill selbst betrachtet, sondern vielmehr das dazugehörige Business. Das zu betrachtende Objekt wird also weiter gefasst. Zudem werden Erläuterungen ergänzt, was genau „Überwachung eines Goodwills“ bedeutet und warum das Segment das höchste Level ist, auf dem Goodwill beobachtet werden kann, sofern ein Unternehmen IAS 36.80(a) anwendet. Es wurde weiterhin vorläufig entschieden, dass die Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Ausweis den entsprechenden Segmenten zugeordnet werden sollen.
Primärinformationen: Vorläufige Entscheidung, mit dem Ersatz für IAS 1 weiter fortzufahren. Eine Erstanwendung soll bereits für Geschäftsjahre anwendbar sein, die am 1. Januar 2027 beginnen. Eine weitere Verlautbarung soll hierzu erfolgen.
Link: https://www.ifrs.org/news-and-events/updates/iasb/2023/iasb-update-july-2023/