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Das EU-Parlament hat kürzlich einen Standpunkt zum EU-Lieferkettengesetz angenommen. Die Mehrheit der Abgeordneten spricht sich für ein verhältnismäßig strenges Lieferkettengesetz aus.
Die Forderung des EU-Parlaments, wonach Unternehmen Menschenrechte und Umweltnormen in ihren Lieferketten berücksichtigen sollen, ist Teil der Bemühungen, soziale und ökologische Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Die Forderung zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt zu minimieren.
Eine Vielzahl von Unternehmen haben bereits freiwillig Maßnahmen ergriffen, um ihre Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen, dass sie sozialen und ökologischen Standards entsprechen. Das EU-Parlament und andere Akteure argumentieren jedoch, dass verbindliche rechtliche Vorschriften erforderlich sind, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen in der EU gleiche Standards einhalten.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten vorgelegt. Dieses Gesetz würde Unternehmen ab einer bestimmten Größe in der EU verpflichten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltaspekte in ihren Lieferketten einzuhalten. Es würde auch Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten vorsehen.
Das EU-Lieferkettengesetz – Notwendig oder doch entbehrlich?
Ein EU-Lieferkettengesetz als neue internationale Rechtsgrundlage scheint mangels anderweitiger globaler Regelungen überlegenswert. Ob ein konkretes EU-Gesetz für die Gewährleistung der Menschenrechte und Umweltnormen in Lieferketten notwendig ist, ist jedoch in vielerlei Hinsicht umstritten.
Für Befürworter des EU-Lieferkettengesetzes ist es dringend erforderlich, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursachen. Sie betonen, dass Unternehmen eine soziale und ökologische Verantwortung tragen und dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, um diese Probleme effektiv anzugehen. Ein Gesetz auf EU-Ebene könnte dazu beitragen, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen klare Anreize geben, ihre Lieferketten zu überwachen und zu verbessern.
Kritiker des EU-Lieferkettengesetzes sind hingegen der Ansicht, dass das Gesetz zu einer grundsätzlichen Überregulierung führen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigt werden könnte. Sie betonen, dass Unternehmen bereits freiwillige Initiativen ergreifen und dass weitere gesetzliche Vorschriften überflüssig oder gar belastend seien. Einige der Kritiker argumentieren ebenfalls, dass die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung des Gesetzes eine komplexe Aufgabe darstellen würde und dass die Ressourcen für eine effektive Umsetzung möglicherweise zu begrenzt seien.
Uneinigkeit herrscht ebenfalls darüber, wie das Gesetz umgesetzt werden soll. Einige Befürworter fordern strengere Haftungsregelungen und Sanktionen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, während andere die Bedeutung von Unterstützung und Schulung betonen, um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu helfen.
Es ist anzumerken, dass nationale Gesetze und Verordnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls Bestimmungen in Bezug auf Lieferketten und Unternehmensverantwortung enthalten können. In den einzelnen EU-Mitgliedstaaten kann es jedoch folglich zu Abweichungen bezüglich der rechtlichen Anwendbarkeit und Bewertung kommen.
Die Debatte und Meinungsvielfalt zu diesem Thema ist um ein Vielfaches breiter aufgestellt, als hier dargelegt werden kann. Eine grundsätzliche Beurteilung des EU-Lieferkettengesetzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich seiner genauen Ausgestaltung, der konkreten Auswirkungen auf Unternehmen und der Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es bleibt abzuwarten, wie das EU-Lieferkettengesetz letztendlich formuliert und angewendet wird und wie die Unternehmen anschließend darauf reagieren werden.
Die Mitgliedstaaten haben ihren Standpunkt zu dem Richtlinienentwurf bereits im November 2022 angenommen. Nachdem das Parlament nun seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften beginnen.
Oliver Köster, LL.M.
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Rechtsanwalt
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