Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung adé?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Kostendruck, Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit: Die Energiebranche ist im Umbruch. Der Wechsel von fossilen Energieträgern und Kernenergie zu einer nachhaltigen Energiegewinnung stellt Energieversorger, Kommunen und Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, diesen dynamischen Wandel der Energiewirtschaft erfolgreich zu meistern.
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Die Energiewirtschaft muss nicht nur die Energieversorgung sichern. Sie ist dafür verantwortlich, dass Strom und Gas bezahlbar sind und Energiequellen umweltverträglich werden. Dazu müssen mitunter lange bestehende Strukturen an die Digitalisierung und die stetigen Veränderungen im Markt angepasst werden. Starke Regulierungen, komplexe Kundenbedürfnisse, Klimaschutz und technologische Innovationen setzen die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Umgang mit der Energiewende. Eine intensive Auseinandersetzung mit Themen wie kommunales Infrastrukturmanagement, Wasserstoff und erneuerbare Energien, Elektromobilität oder Smart City ist für Energieversorger, Netzbetreiber und kommunale Verwaltungen unerlässlich, um im Wettbewerb bestehen zu können und zukunftsfähig zu werden.
Die Energiebranche erlebt einen tiefgreifenden Wandel, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Technologische Fortschritte, die Anpassung an Markt- und Kundenbedürfnisse und eine verstärkte Regulierung müssen im Einklang mit finanzbaren, energiepolitischen Zielen umgesetzt werden. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und die Energiewende erfolgreich zu gestalten.
Unser Fokus liegt auf effizienter Projektumsetzung und klarer Kommunikation, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.
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Hartmut Müller
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Wir folgen einem einheitlichen Prüfungsansatz mit einer zentralen Prüfungsstrategie, die Prüfungsschwerpunkte und den Prüfungsumfang maßgeschneidert für jeden Prüfungsauftrag festlegt. Damit stehen die wesentlichen Risiken Ihres Unternehmens im Mittelpunkt, Redundanzen werden vermieden und die Prüfung wird effektiv und effizient ohne Überraschungen abgeschlossen.
Ausgehend von unserer umfassenden Branchenkenntnis, dem tiefen Verständnis der Marktgegebenheiten und Ihrer Geschäftsprozesse entwickeln wir eine für Sie maßgeschneiderte Prüfungsstrategie. Wesentlicher Bestandteil unseres Prüfungsansatzes ist die Beurteilung der Effektivität Ihres internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Hierdurch können aussagebezogene Einzelfallprüfungshandlungen deutlich reduziert werden. Gleichzeitig zeigt unser Prüfungsansatz prozessuale Verbesserungspotenziale zeitnah auf.
Von großer Bedeutung sind vor allem die IT-gestützten Geschäftsprozesse im Rahmen der Aufbau- und Funktionsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS). Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfungen verwenden wir ausschließlich digitale Prüfungsakten. Die Auswertung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten aus dem Rechnungswesen und Controlling erfolgt digital und mit Verwendung spezieller Analyse-Tools (z.B. IDEA oder ActiveData).
Durch die weitgehende Digitalisierung unserer Abschlussprüfung erledigen wir reine Prüfungs- und Dokumentationsarbeiten in unseren Büroräumen. Die Zeiten vor Ort nutzen wir ausschließlich zur lösungsorientierten Kommunikation mit den relevanten Ansprechpersonen. Das virtuelle Prüferzimmer spart Reisezeiten, entlastet Ihre Infrastruktur und Ihre Mitarbeiter. Es gewährleistet effizientes Prüfen und sichert unsere hohe Prüfungsqualität. Auf Wunsch nutzen wir für Besprechungen unser modernes Videokonferenzsystem.
Daniel Deutsch
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dirk Luther
Eine wesentliche Erweiterung des Prüfungsauftrages bildet die Prüfung nach § 53 HGrG, die wir nach einem ganzheitlichen Ansatz durchführen. Grundlage dafür ist der IDW-Prüfungsstandard 720 mit allen Fragenbereichen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Inhaltlich erfolgt die Beantwortung dieser Fragenbereiche nicht isoliert, sondern ist in den laufenden Prozess der Abschlussprüfung integriert. Während eines mehrjährigen Prüfungszyklus setzen wir jährlich wechselnde Schwerpunkte.
Matthias Appel
Ausgestattet mit kaufmännischer und technischer Expertise führen wir alle Sonderprüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Konzessionsabgabenverordnung durch. In allen prüfungsrelevanten Fragen zu Erneuerbaren Energien, wie z. B. Photovoltaik-/Solaranlagen oder Blockheizkraft-/ Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Grenzpreisvergleich, Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA und BAFA-Merkblätter haben wir kompetente Experten.
Markus Fritz
Senior Manager
Wir erstellen Testate und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen, wie z. B. Prüfungen nach SGB und PBefG, Prüfung von Fahrgeldausfällen, Eigenkapitalnachweisen und Trennungsrechnungen, Prüfung der Nicht-Überkompensation und Prüfungen nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie Prüfung der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen im Verkehrsverbund.
Dagmar Liphardt
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Für börsennotierte und große Unternehmensgruppe ist die interne Revision eine Selbstverständlichkeit. Aber auch in mittleren und kleineren Versorgungsunternehmen und Stadtkonzernen hat die Sicherstellung der Compliance eine überragende Bedeutung. Eine interne Revision ist für das Management eine wichtige Instanz des Risikomanagements. Nicht jedes Versorgungsunternehmen verfügt über die notwendigen Ressourcen, die Kapazitäten und das Know-how einer eigenen internen Revision. An dieser Stelle können wir unterstützen. Ausgehend von unseren umfassenden Kenntnissen über die Organisation und die Risikopotenziale von Versorgungsunternehmen erarbeiten wir in Abstimmung mit dem Management einen jährlichen Revisionsplan, führen die Revisionsarbeiten durch und berichten dem Management und dem Aufsichtsgremium über die Ergebnisse. Unsere Berichte stellen nicht nur die reinen Ergebnisse dar, sondern zeigen Verbesserungspotenziale und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung auf.
Thorsten Lorenzen
Die Umsatzsteuer betrifft jedes Unternehmen und gehört sicher zu den komplexesten Steuerarten überhaupt. Der Umgang mit dieser hohen Komplexität stellt die Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand regelmäßig vor große Herausforderung. Es ist oftmals mit erheblichem Aufwand verbunden, die korrekten umsatzsteuerlichen Schlussfolgerungen aus bestimmten Sachverhalten zu ziehen. Für die Versorgungswirtschaft kommt erschwerend hinzu, dass Unternehmen der öffentlichen Hand hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung stehen. In Betriebsprüfungen liegt immer öfter ein besonderer Schwerpunkt auf der Vorsteuerabzugsberechtigung, der korrekten Erstellung von Rechnungen und umsatzsteuerlichen Gutschriften sowie auf der Vollständigkeit von Steueranmeldungen und -erklärungen.
Konkrete Problemfelder und Risiken aus umsatzsteuerlicher Sicht betreffen beispielsweise:
Bewältigen Sie die hohe Komplexität der Umsatzsteuer mit dem Expertenwissen des Industry-Teams Energy & Utilities von Baker Tilly. Gemeinsam minimieren wir umsatzsteuerliche Risiken für Ihr Unternehmen und schaffen Rechtssicherheit.
Enno Thönnes
Rechtsanwalt, Steuerberater
Die hohe Komplexität des Steuerrechts, wachsende Anforderungen seitens der Finanzbehörden hinsichtlich der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie ständige Rechtsänderungen z. B. im Bereich der Strom- und Energiesteuer stellen insbesondere Energieversorgungsunternehmen vor große Herausforderungen. Eine nicht ausreichende und korrekte Beurteilung steuerlicher Sachverhalte oder ein organisatorisch lückenhafter Prozessablauf im Rahmen der Steuerdeklaration können schnell dazu führen, dass Steuern nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in korrekter Höhe entrichtet werden und es somit zu einer Steuerverkürzung kommen kann. In diesen Fällen besteht eine latente Gefahr der Einleitung von Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren.
Mit Schreiben vom 16. Mai 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geregelt, dass das Vorhandensein eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 ein Indiz gegen die Annahme einer Steuerverkürzung oder -hinterziehung sein kann. Ein wirksames innerbetriebliches TCMS als zentraler Bestandteil einer intakten Unternehmenskultur hat zudem zahlreiche weitere Vorteile (bspw. der Prozessoptimierung) und generiert nicht nur aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten einen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Zur Ausarbeitung eines praktikablen und speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Tax Compliance Management Systems sind zwingend steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sowie prozessuale Abläufe miteinander zu verknüpfen.
Baker Tilly stellt Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern der Industry Energy & Utilities zur Verfügung, das insbesondere über das energiewirtschaftliche Branchen-Know-how verfügt.
Nach einer Bestandsaufnahme der bestehenden TCMS-Struktur erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Risikoanalyse, die wir in einer Risiko-Kontroll-Matrix zusammenfassen. Darauf aufbauend passen wir Ihre steuerlichen Prozesse entsprechend an und implementieren das TCMS in Ihre allgemeine Compliance-Struktur.
Dr. Michael Klett
David Leist
Kerstin Rahn
Steuerberaterin
Als Steuerschuldner der Stromsteuer und der Energiesteuer sehen sich Energieversorgungsunternehmen regelmäßig mit verschiedenen strom- und energiesteuerlichen Fragestellungen konfrontiert. Aber auch Unternehmen, die keine „klassischen“ Energieversorger sind, können als stromsteuerlicher Versorger oder Erdgaslieferer den entsprechenden Verpflichtungen unterliegen.
Neben den Pflichten für Steuerschuldner sehen das Stromsteuergesetz und das Energiesteuergesetz sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen eine Reihe von Begünstigungsmöglichkeiten vor, etwa für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen oder für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Dabei tragen häufige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, verschiedene Schnittstellen zu Unternehmensbereichen außerhalb des Steuerbereichs sowie strikte Form- und Fristvorgaben zu einer hohen Komplexität bei und stellen sowohl Steuerschuldner wie auch Antragsteller regelmäßig vor neue Herausforderungen.
Leistungsspektrum
Karin Schlegel
Manager
Aufzeichnungspflichten für Lieferer und Versorger. Jetzt mehr erfahren.
Erfahren Sie mehr über typische Herausforderungen und Risikoquellen im Bereich Strom- und Energiesteuer.
Risikominimierung für Versorgungsunternehmen. Jetzt mehr erfahren.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dabei machen die Produktionskosten für die „reine Energie“ einen eher geringen Anteil aus. Ein erheblicher Anteil entfällt auf gesetzlich vorgegebene Umlagen, Abgaben und Steuern, etwa die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und die Stromsteuer. Für viele dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile sind Reduzierungsmöglichkeiten für stromkostenintensive Unternehmen vorgesehen. Diese gehen oft mit strengen form- und frist-gebundenen Antrags- bzw. Meldeprozessen einher. Stromkostenintensive Unternehmen stehen somit vor der Herausforde-rung, die sich ihnen bietenden Möglichkeiten optimal zu nutzen und im Hinblick auf die sich häufig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen den Überblick zu behalten.
Vom Energieumweltrecht sind nicht nur Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen betroffen, für die etwa die finanzielle Förderung des erzeugten Stroms, Vorgaben zum Netzanschluss und erforderliche Genehmigungen gesetzlich geregelt sind. Das Energieumweltrecht betrifft daneben eine Vielzahl von Unternehmen, die aus verschiedenen Gründen verpflichtet sind, Energieeffizienzvorgaben einzuhalten. Solche Vorgaben stammen beispielsweise aus dem Gebäudeenergierecht oder richten sich an die Hersteller oder Inverkehrbringer energieverbrauchsrelevanter Produkte. Viele Unternehmen sind darüber aus verschiedenen Gründen verpflichtet, Energieaudits durchzuführen oder Energiemanagementsysteme zu betreiben. Darüber hinaus umfasst das Energieumweltrecht die europarechtlichen und nationalen Vorgaben zum Emissionshandel.
Jens Suhrbier
Rechtsanwalt