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Damit Sie sicher und datenschutzkonform den amerikanischen Cloud-Dienstleister Microsoft 365 nutzen können, ist einiges zu beachten. Schaffen Sie mit unseren Experten eine bestmögliche Grundlage für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
Microsoft 365 (ehemals Office 365) zählt für deutsche Unternehmen und zahlreiche öffentliche Behörden zu einer der am häufigsten verwendeten Softwarelösungen. Der Dienst bietet Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde eine Vielzahl von Anwendungen oder Apps, die Ihnen dabei helfen können, die Kommunikation und die Arbeit in Ihren Teams, Bereichen oder Abteilungen einfacher, schneller und komfortabler zu gestalten. Die Nutzung des Dienstes kann jedoch mit diversen Herausforderungen verbunden sein, da sich die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden kritisch zu einem datenschutzkonformen Einsatz geäußert haben. Hintergrund ist unter anderem, dass es sich bei Microsoft um ein amerikanisches Unternehmen handelt und die nationalen Gesetze in den USA derzeit keinen Schutz von personenbezogenen Daten vorweisen, welcher mit dem des EU-Rechts vergleichbar ist. Wir beraten Sie zum Thema Datenschutz für Microsoft 365 und helfen Ihnen bei der datenschutzkonformen Einbindung in Ihrem Unternehmen oder Behörde.
Datenschutzproblem? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Die Nutzung von Microsoft 365 bringt aus datenschutzrechtlicher Sicht gewisse Risiken für Unternehmen und Behörden mit sich, sodass die Verwendung der Software schon vermehrt in der Kritik stand. So äußert ein Bewertungsbericht (aus 11/2022) der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Bedenken bei der Datenschutzkonformität der Anwendung. Im Hinblick auf die anhaltende Kritik der Datenschutzaufsichtsbehörden nimmt Microsoft zwar immer wieder Änderungen an Ihren Verträgen und der Ausgestaltung ihrer Services vor, diese mildern die behördlichen Bedenken jedoch bisher nicht ab. Das datenschutzrechtliche Risiko, welchem Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde ausgesetzt sein kann, ist vor allem ein DSGVO-Verstoß. Aus einem derartigen Verstoß können Abmahn- und Bußgeldrisiken entstehen.
Erfahren Sie mehr über die EU-Standarddatenschutzklausel für internationalen Datentransfer und über den Rechtsschutz im Falle von Überwachungsmechanismen durch US-Sicherheitsbehörden.
Als Unternehmen oder Behörde in Deutschland haben Sie es also nicht leicht, Microsoft 365 datenschutzkonform einzusetzen und Ihren Mitarbeitenden die marktführenden Anwendungen oder Apps an die Hand zu geben.
Microsoft 365 bietet Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde eine Vielzahl von Anwendungen oder Apps, die Ihnen dabei helfen können, die Kommunikation und die Arbeit in Ihren Teams, Bereichen oder Abteilungen einfacher, schneller und komfortabler zu gestalten. Um sich aber den deutschen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu näheren, muss das amerikanische Unternehmen immer wieder Änderungen an den eigenen Datenschutzbestimmungen vornehmen. Hier nimmt Microsoft eine Stellungnahme dazu, welche personenbezogenen Daten von Microsoft Geräten, Software und Services erfasst werden und wie und wofür das Unternehmen diese speichert. Noch ist nicht rechtlich verbindlich geklärt, ob durch diese Maßnahmen die Unsicherheiten bei Datentransfers zwischen Europa und den USA beseitigt werden können.
Microsoft 365 ist in Deutschland ein fester Standard für Bürotätigkeiten, jedoch datenschutzrechtlich nicht ohne weiteres DSGVO-konform. Von den Aufsichtsbehörden gibt es keine hinreichenden Empfehlungen, wie Microsoft 365 datenschutzkonform genutzt werden kann, da eine DSGVO-konforme Nutzung immer vom Einzelfall abhängt. Eine derartige Umsetzung der Anwendung kann je nach Unternehmen hochkomplex sein.
Überlassen Sie diese Arbeit uns. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie Microsoft 365-Dienste für Ihren Betrieb möglichst datenschutzkonform und sicher nutzen können, damit Sie unnötige Risiken klassifizieren und durch technische und organisatorische Maßnahmen reduzieren können.
Unsere erfahrenen Juristen zeigen Ihnen schnelle und unkomplizierte Wege auf, wie Ihnen ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 gelingt:
Ihre Vorteile:
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Rechtsanwalt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Kontakt aufnehmen
Ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen über die Baker Tilly Data Privacy GmbH in allen Datenschutzfragen mit unserer Expertise zur Seite.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Alle unsere Berater sind zugelassene Rechtsanwälte, die zusätzlich im Arbeitsrecht oder IT-Recht tätig sind, zwei Rechtsgebiete mit den größten Berührungspunkten zum Datenschutzrecht.
Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 treffen Verantwortliche eine ganze Reihe von Dokumentations- und Nachweispflichten. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der für Sie relevanten Dokumente:
Wir bieten Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte an, die speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Schulungen können jährlich oder nach Bedarf durch-geführt werden. Gerne stimmen wir uns zum konkreten Inhalt der Schulung mit Ihnen ab. Möglich sind unter anderem:
Mona BaronSenior Manager Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sarah BuschSenior Manager Rechtsanwältin, zertifizierte Beraterin im Datenschutzrecht
Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.Partner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.Partner Rechtsanwalt
PD Dr. Jens Thomas FüllerSenior Manager Rechtsanwalt
Caroline KnocheManager Rechtsanwältin
Philip KochManager Rechtsanwalt
Maximilian PörtnerManager Rechtsanwalt
Nastassja TramerDirector Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht