Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung adé?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Insolvenzrechtliche Beratung für Unternehmen
Baker Tilly ist mit sechs Insolvenzverwaltern an diversen Gerichten in ganz Deutschland tätig. Wir kennen die Praxis der Insolvenzverwaltung aus über 4.000 Insolvenzverfahren aller Größenordnungen und aus allen Branchen. Dadurch sind wir in der Insolvenzszene in Deutschland bestens vernetzt und kennen viele Ansprechpartner persönlich. Bei unserer Beratung legen wir großen Fokus auf Werteerhalt und Fortführung der Unternehmen und stehen mit einem interdisziplinären und internationalen Expertenteam bereit.
Wir werden insbesondere an den Insolvenzgerichten Hamburg, Frankfurt a. M. und München sowie zahlreichen Insolvenzgerichten im Umland als Verwalter bestellt.
Unsere Kenntnis der Verwalterpraxis hilft bei der Einschätzung tatsächlicher Risiken und Chancen.
Kontakt aufnehmen
Dr. Alexander Fridgen Partner Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum gesamten Team
Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich als Insolvenzverwalter begleitet. Dazu finden Sie hier nur einige Beispiele:
Finn Peters übernimmt die vorläufige Insolvenzverwaltung für die sleeperoo GmbH. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht prüft für den Anbieter von Erlebnisnächten nun die Fortführungsaussichten.
Nach Betriebsfortführung im Insolvenzeröffnungsverfahren übernimmt die TECCON Consulting & Engineering GmbH die Mitarbeiter:innen der BeOne Hamburg GmbH.
Finn Peters übernimmt die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Frischepost GmbH. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht stellt für das E-Food-Unternehmen eine zeitnahe Fortführungslösung in Aussicht.
Unsere Restrukturierungsexperten und Insolvenzverwalter publizieren regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachbüchern zum Thema Insolvenzrecht. Überdies veröffentlichen wir für Sie auch eigene Publikationen. Die aktuellen Publikationen und Veröffentlichungen aus diesem thematischen Umfeld stellen wir Ihnen gerne hier kostenlos zur Verfügung:
Der Verkaufszahlen stagnieren. Die Kosten steigen. Die Liquidität leidet. Welche Warnsignale gibt es, wie deuten Unternehmer diese richtig und leiten rechtzeitig die richtigen Maßnahmen, um das Ruder noch herumzureißen und eine drohende Insolvenz zu vermeiden?
Restrukturierung und optimierte Finanzierung für Kapitalnehmer und Kapitalgeber: Der integrierte Baker Tilly Ansatz DELTA (Debt Equity Legal Tax Advisory) auf einem Blick.
Baker Tilly Partner RA Dr. Alexander Fridgen ist Mitherausgeber der beiden juristischen Standardwerke zum Insolvenzrecht und zum StaRUG, die als Beck’sche Online-Kommentare und als Printausgabe zur Verfügung stehen.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Bewertung des Status quo Ihres Unternehmens: Unser standardisierter Quickcheck für Geschäftsführer bewertet rechtliche und betriebswirtschaftliche Risiken und erstellt eine schnelle, strukturierte Darstellung Ihrer Ergebnisse und Handlungsoptionen.
Ein Insolvenzverfahren kann bei der Restrukturierung von Krisenunternehmen sinnvolle Handlungsoptionen bieten. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Leitung der Geschäfte und die Sanierung des Unternehmens. Als eigenverwaltete Insolvenz bleibt der Unternehmer sogar weiterhin im „Driver-Seat“ und kann die Vorteile eines Insolvenzverfahrens für sich und seine Gläubiger nutzen. Dabei sind natürlich die verpflichtenden Insolvenzantragsgründe von jedem Unternehmer zu beachten, da ansonsten persönliche Straf- und Haftungsrisiken drohen. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Geschäftsführer haften in bestimmten Fällen persönlich, vor allem bei Verstößen gegen Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife. Eine Fortführung der Geschäfte bei Insolvenzreife führt zu erheblichen Straf- und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung.
Primäre Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bei der Zahlungsunfähigkeit kommt es auf das Verhältnis der liquiden Mittel zu den fälligen und kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten an. Bei der Überschuldung steht der Vermögenstatus und die mittelfristige Fortführungsfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer validen Planungsrechnung und der Prüfung der Insolvenzantragsgründe.
Ein Insolvenzverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet. Insbesondere bei einem laufenden Geschäftsbetrieb sollte ein Insolvenzantrag professionell begleitet werden. Das Insolvenzgericht sollte auf der Grundlage des Insolvenzantrags die Notwendigkeit erster Maßnahmen beurteilen können, z.B. ob ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt wird und wer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt wurde, übernimmt dieser umgehend die Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse. Dabei kommt ihm eine ganze Reihe von Aufgaben zu, insbesondere die bestmögliche Verwertung des schuldnerischen Vermögens, die Prüfung der Forderungen der Gläubiger und die Verteilung der Insolvenzmasse.
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine rechtzeitige Vorbereitung besonders wichtig. Zudem spielt die Zuverlässigkeit der handelnden Personen eine große Rolle. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, in den meisten Fällen ist dies zutreffend.
Ja, die Insolvenzordnung sieht einige arbeitsrechtliche Werkzeuge vor, die eine Personalanpassung erleichtern können. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, dies ist durchaus möglich und hängt vor allem von der Mithaftung der anderen Konzernteile ab. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Insolvenzgerichte veröffentlichen über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de sämtliche Insolvenzbekanntmachungen. Hier sind auch die jeweils zuständigen Gerichte und Insolvenzverwalter einsehbar.
In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) den Umgang mit Insolvenzen. Übergeordnetes Ziel der InsO ist, die Gläubiger eines insolventen Unternehmens "gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen". Sanierungsmöglichkeiten, mit denen eine Insolvenz vermieden werden soll, sind insbesondere im StaRUG geregelt.
Gläubiger können hier nach Insolvenzverfahren suchen bzw. ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden:
Zum Gläubigerinformationssystem
Die Datenschutzerklärung im Rahmen unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter finden Sie hier:
Datenschutzerklärung als Insolvenzverwalter
Florian Bandrack, LL.M. corp. restruc.Director Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jochen ErhardtManager Rechtsanwalt
Dr. Alexander FridgenPartner Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Raphael HemannSenior Manager Rechtsanwalt
Dr. Dejan Marković, LL.M. Eur.Director Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stephanie PidunDirector Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Susanne RöhnerManager Rechtsanwältin
Dr. Birthe VietzeDirector Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht