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Veröffentlichungen
Unsere Restrukturierungsexperten und Insolvenzverwalter publizieren regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachbüchern zum Thema Insolvenzrecht. Überdies veröffentlichen wir für Sie auch eigene Publikationen. Die aktuellen Publikationen und Veröffentlichungen aus diesem thematischen Umfeld stellen wir Ihnen gerne hier kostenlos zur Verfügung:
Know-how Insolvenzverwaltung
Ein Insolvenzverfahren kann bei der Restrukturierung von Krisenunternehmen sinnvolle Handlungsoptionen bieten. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Leitung der Geschäfte und die Sanierung des Unternehmens. Als eigenverwaltete Insolvenz bleibt der Unternehmer sogar weiterhin im „Driver-Seat“ und kann die Vorteile eines Insolvenzverfahrens für sich und seine Gläubiger nutzen. Dabei sind natürlich die verpflichtenden Insolvenzantragsgründe von jedem Unternehmer zu beachten, da ansonsten persönliche Straf- und Haftungsrisiken drohen. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Geschäftsführer haften in bestimmten Fällen persönlich, vor allem bei Verstößen gegen Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife. Eine Fortführung der Geschäfte bei Insolvenzreife führt zu erheblichen Straf- und Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung.
Primäre Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bei der Zahlungsunfähigkeit kommt es auf das Verhältnis der liquiden Mittel zu den fälligen und kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten an. Bei der Überschuldung steht der Vermögenstatus und die mittelfristige Fortführungsfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung einer validen Planungsrechnung und der Prüfung der Insolvenzantragsgründe.
Ein Insolvenzverfahren wird durch einen entsprechenden Antrag beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet. Insbesondere bei einem laufenden Geschäftsbetrieb sollte ein Insolvenzantrag professionell begleitet werden. Das Insolvenzgericht sollte auf der Grundlage des Insolvenzantrags die Notwendigkeit erster Maßnahmen beurteilen können, z.B. ob ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt wird und wer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt wurde, übernimmt dieser umgehend die Verwaltung der gesamten Insolvenzmasse. Dabei kommt ihm eine ganze Reihe von Aufgaben zu, insbesondere die bestmögliche Verwertung des schuldnerischen Vermögens, die Prüfung der Forderungen der Gläubiger und die Verteilung der Insolvenzmasse.
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine rechtzeitige Vorbereitung besonders wichtig. Zudem spielt die Zuverlässigkeit der handelnden Personen eine große Rolle. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, in den meisten Fällen ist dies zutreffend.
Ja, die Insolvenzordnung sieht einige arbeitsrechtliche Werkzeuge vor, die eine Personalanpassung erleichtern können. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ja, dies ist durchaus möglich und hängt vor allem von der Mithaftung der anderen Konzernteile ab. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Insolvenzgerichte veröffentlichen über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de sämtliche Insolvenzbekanntmachungen. Hier sind auch die jeweils zuständigen Gerichte und Insolvenzverwalter einsehbar.
In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) den Umgang mit Insolvenzen. Übergeordnetes Ziel der InsO ist, die Gläubiger eines insolventen Unternehmens "gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen". Sanierungsmöglichkeiten, mit denen eine Insolvenz vermieden werden soll, sind insbesondere im StaRUG geregelt.
Gläubigerinformation
Gläubiger können hier nach Insolvenzverfahren suchen bzw. ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden: