Für internationale Unternehmen kann ein Austausch von Arbeitskräften einerseits äußerst wertvoll sein, andererseits aber auch hohe Kosten und einen immensen Verwaltungsaufwand verursachen. Beim Management von weltweit tätigen Mitarbeitern treten zahlreiche Fragen auf, die es sowohl im Hinblick auf Compliance als auch in puncto Risikomanagement zu beantworten gilt.
 

Eine Entsendung wirkt sich nicht nur auf die Steuern des Mitarbeiters, sondern auch auf die Vergütung, Sozialversicherungsstellung und Vorsorgeplanung aus. Der Mitarbeiter muss wissen, auf wessen Gehaltsliste er steht, ob das Unternehmen verpflichtet ist, sein Gehalt an die Behörden zu melden, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten oder ob dies durch den Mitarbeiter selbst erfolgen muss.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland. Wir agieren dabei als zentrale Anlaufstelle, die sicherstellt, dass Ihr Unternehmen alle weltweiten steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen und mit der Einwanderung verbundenen Vorschriften einhält.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Expat-Tax-Experten unserer Partner aus unserem Baker Tilly International-Netzwerk bieten wir Ihnen weltweit ein Full-Service-Angebot, egal wo Ihre Mitarbeiter tätig sind.

Broschuere-Employer-Consulting_de.pdf, 982 KB

Employer Consulting

Den Bereichen Lohnsteuer und Sozialversicherung kommen als wesentliche Personalkostenpositionen sowie als mögliche Risikothemen mehr und mehr Bedeutung in den Unternehmen zu. Oftmals sind beide Abgabearten in Themenstellungen gemeinsam zu betrachten und in notwendigen Arbeitsprozessen zu berücksichtigen. Insbesondere im Tax Compliance Management sowie in der globalen Mitarbeitermobilität greifen Lohnsteuer und Sozialversicherung zumeist ineinander.

PDF herunterladen
Baker-Tilly-Employment-Tax-Quick-Risk-Check.pdf, 2 MB

Employment Tax Quick Risk Check

Den Bereichen Lohnsteuer und Sozialversicherung kommen als wesentliche Personalkostenpositionen sowie als mögliche Risikothemen mehr Bedeutung in den Unternehmen zu. Oftmals sind beide Abgabearten in Themenstellungen gemeinsam zu betrachten und in Arbeitsprozessen zu berücksichtigen.

PDF herunterladen

Für einen in das Ausland entsandten Mitarbeiter können die Feinheiten eines für ihn fremden Steuersystems ziemlich herausfordernd sein. Die wichtigsten Fragen umfassen:

  • Wozu bin ich verpflichtet?
  • Wie zahle ich meine Steuern?
  • Ist meine gesamte Vergütung steuerpflichtig oder gibt es Steuerbefreiungen?
  • Wann ist die Frist zur Abgabe meiner Steuererklärung?
  • Welche Abzüge kann ich geltend machen?
  • Werde ich gemeinsam mit meinem Ehegatten veranlagt?

Für den Arbeitgeber besteht ebenfalls ein potenzielles Risiko der Verletzung von Vorschriften, wenn einer Verpflichtung zur Meldung von Einkünften oder zum Einbehalt von Steuern nicht nachgekommen wird. Überdies gilt es Überlegungen im Hinblick auf Unternehmenssteuern, indirekte Steuern wie Umsatzsteuern sowie Verrechnungspreise zu berücksichtigen.

Mit der Hilfe unserer Expat-Tax-Experten können sich sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber sicher sein, alle steuerrechtlich relevanten Vorschriften einzuhalten.
 

Die steuerlichen Beratungsleistungen unserer Expat-Tax-Bereiche für Arbeitnehmer umfassen:
  • Einstiegsgespräche für Mitarbeiter, um über die Steuer- und Sozialversicherungssysteme im Zielland zu informieren
  • Klärung der aus diesen Systemen entstehenden persönlichen Konsequenzen
  • Beratung im Hinblick auf die für den Mitarbeiter vorteilhaften persönlichen steuerlichen Planungsmaßnahmen
  • Steuerliche Anmeldung als Arbeitnehmer und Kommunikation mit den Steuerbehörden
  • Erstellung von Steuererklärungen für die entsendeten Mitarbeiter während der Dauer der Entsendung
  • Abgabe sonstiger während des Aufenthalts erforderlicher Erklärungen
  • Austrittsgespräche am Ende der Entsendung zur Klärung sämtlicher offener Fragen
Unsere Experten bieten auch Arbeitgebern fachkundige Beratung im Hinblick auf die mit einer Entsendung zusammenhängenden Fragestellungen, zum Beispiel:
  • Erstellung von Entsendungsverträgen oder lokalen Arbeitsverträgen für die entsandten Mitarbeiter. Dabei können wir zum Beispiel in Deutschland bei Bedarf auf unsere hauseigenen Fachanwälte für Arbeitsrecht zurückgreifen.
  • Anpassung von Aktienoptionsplänen, um die Zeiträume der Auslandstätigkeit zu berücksichtigen
  • Entsprechende Anpassung von betrieblichen Altersvorsorgeplänen
  • Auswirkung auf die Gehaltsabrechnung für die ins Ausland ziehenden Mitarbeiter
  • Steuerliche Anmeldungen als Arbeitgeber und Kommunikation mit den Steuerbehörden im Gastland
  • Beratung rund um die Begründung bzw. Vermeidung einer Betriebsstätte
  • Erstellung von Gehaltsabrechnungen (Brutto-Netto oder Netto-Brutto)
  • Kalkulation eines Steuerausgleichs (sog. Tax Protection bzw. Tax-Equalization-Berechnungen)


Sozialversicherung

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Position ist im Entsendungs- und im Ursprungsland nicht immer identisch. Überdies sind die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Land zu Land unterschiedlich und können einen immensen Kostenfaktor für den Arbeitgeber darstellen. Wir empfehlen daher, dies bei einer geplanten Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland so früh wie möglich zu berücksichtigen.

Wenn die Entsendung innerhalb Europas stattfindet, ist ein Entsendungsvertrag oftmals einem lokalen Arbeitsvertrag vorzuziehen, da eine Entsendung es ermöglicht, dass der Mitarbeiter weiterhin im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes gemeldet bleibt. Dies erfolgt z. B. durch Beantragung des A1-Formulars.

Unsere Expat-Tax-Experten haben nicht nur langjährige Erfahrung, was die Steuergesetzgebung betrifft, sondern beraten seit Jahren auch im effizienten Umgang mit den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen und Beantragungen des A1-Formulars.
 

Payroll

Wenn ein Mitarbeiter entsendet wird, stellt sich oftmals die Frage, auf wessen Gehaltsliste dieser Mitarbeiter stehen wird. Wenn für den entsandten Mitarbeiter ein Nettogehalt vereinbart wurde, ist die lokale Lohnbuchhaltung oftmals nicht in der Lage, die erforderlichen Berechnungen zur Ermittlung des Bruttogehalts sowie zum Einbehalt der korrekten Steuer- und Sozialversicherungsbeträge durchzuführen. In manchen Entsendungsländern sind eventuell noch nicht einmal Gehaltsabrechnungssysteme eingerichtet.

Insbesondere für den Mitarbeiter ist es entscheidend, dass alle mit der Lohnabrechnung zusammenhängenden Vorgänge jeden Monat professionell abgewickelt werden und die Zahlung wie vereinbart überwiesen wird.

Die Baker Tilly Expat Tax-Experten verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in der Lohnabrechnung, sondern auch in der Lohnabrechnung bei Mitarbeiterentsendungen sowohl bei Netto- als auch Bruttogehaltssystemen.

Unsere Expat- und Payroll-Teams wissen auch, wie Vergünstigungen speziell im Hinblick auf Steuerbefreiungen effizient anzuwenden sind. Wir haben bei unserer Beratung stets im Auge, welche Vergünstigungen für den Arbeitgeber am kosteneffizientesten sind und für den Mitarbeiter den größten Wert haben.

 Christian  Eisele

Christian Eisele
Partner
Steuerberater

 Ulrike  Thomas

Ulrike Thomas
Partner
Steuerberaterin