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Die Steuergesetzgebung wird immer komplexer. Die Flut an Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen der Finanzgerichte sowie des Bundesfinanzhofs wird immer größer. Entsprechend wachsen auch die Herausforderungen, sämtliche Sachverhalte steuerlich zutreffend abzubilden und die Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Steuererklärungen zu ermitteln.
Wir sind der richtige Partner für Sie, der zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Steuerdeklaration unterstützt. An allen Baker Tilly Standorten in Deutschland arbeiten Experten daran, für unsere Mandanten hochprofessionelle Leistungen im Rahmen der Erstellung von Steuererklärungen zu erbringen und hierbei die individuellen Sachverhalte steuerlich korrekt zu würdigen und abzubilden. Soweit Optimierungsbedarf vorhanden ist, geben wir entsprechende Hinweise und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge. Wir beachten aktuellste Rechtsprechung und vertreten diese im Rahmen der Deklaration. Sofern die Rechtsprechung von der Verwaltungsmeinung abweicht, stellen wir diese Abweichung in den Erklärungen dar.
Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, können wir sämtliche Fragestellungen, die im Rahmen der Deklaration auftreten können, schnell und unkompliziert beantworten. Bei internationalen Sachverhalten greifen wir auf unsere internationalen Baker Tilly Kollegen zurück. Keine Frage: Selbstverständlich erbringen wir unsere sämtlichen Leistungen stets termintreu und fristgerecht.
Nicht nur laufende Steuererklärungen sind unser Metier; wir erstellen in Abstimmung mit den Kollegen aus anderen Praxisgruppen auch Erklärungen und Steueranmeldungen bei einmaligen Sachverhalten wie z. B. Erbschaften und Schenkungen, Grundbesitzbewertungen und Kapitalertragsteueranmeldungen.
Die auf Basis der Steuererklärungen ergehenden Steuerbescheide prüfen wir und legen gegebenenfalls die notwendigen Rechtsmittel ein – ohne dabei die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens aus den Augen zu verlieren.
Unsere Steuerexperten begleiten Sie natürlich auch bei allen wichtigen Schritten der Betriebsprüfung: von der Strategieentwicklung und Planung über die konkrete Umsetzung bis hin zur effizienten Abwicklung der Schlussbesprechung sowie der anschließenden Umsetzung etwaiger Feststellungen durch das Finanzamt. Keine Frage: bei aller Zuverlässigkeit bei der Steuerdeklaration kann es auch zu Meinungsverschiedenheiten mit den Betriebsprüfern kommen, die dann vor Gericht geklärt werden müssen. In einem solchen Fall verteidigen wir unsere Steuerdeklaration auch dort gemeinsam mit unseren auf Steuerrechtsstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwälten.
Richard Markl
Partner
Steuerberater
Lars Lesser
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