Eine Organschaft ist ein „Verbund“, in dem mehrere rechtlich selbständige Konzerngesellschaften zu einer Einheit zusammengefasst und dementsprechend steuerlich so behandelt werden, als wären sie ein einziges Unternehmen.
Eine Organschaft ist für folgende steuerliche Bereiche möglich: für die Körperschaftsteuer mit Gewerbesteuer und für die Umsatzsteuer.
Eine ertragssteuerliche Organschaft muss nicht zwingend zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft führen sowie umgekehrt. Als Konsequenz der umsatzsteuerlichen Organschaft sind die Umsätze zwischen den Gesellschaften im Organkreis – die sogenannten Innenumsätze – umsatzsteuerlich nicht relevant.
Die umsatzsteuerliche Organschaft entsteht Kraft Gesetzes, so dass die Existenz gegebenenfalls in einem Konzern übersehen werden kann bzw. eine Gesellschaft nicht berücksichtigt wird. Dennoch gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, eine Gesellschaft mit in die Organschaft aufzunehmen oder auszuschließen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft kann Vorteile, jedoch in Einzelfällen auch Nachteile mit sich bringen.
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