Verbrauchsteuern betreffen verschiedene Produktgruppen, wie Energieerzeugnisse, Strom, Alkohol, Tabak, Alcopops oder Kaffee. Auch wenn die Verbrauchsteuergesetze fast identisch sind, gibt es Abweichungen, die gerade bei den sehr formalistischen Anforderungen im Verbrauchsteuerrecht zu Kostenfallen werden können.

 

Zugleich bieten die Verbrauchsteuerregelungen vielschichtige Möglichkeiten zur Kostenoptimierung. Wir können Sie zu allen o.g. Verbrauchsteuerarten unterstützen, u.a.:

  • Beurteilung von Geschäftsvorgängen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Bewilligungen, z.B. Verbrauchsteuerlager, Vereinfachungen bei der Steueranmeldung, auch im Zusammenspiel mit den Vorschriften bei der zollrechtlichen Einfuhr von Verbrauchsteuerprodukten
  • Fragestellungen zu EMCS 
  • Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Verbrauchsteuerprodukten
  • Compliance im Verbrauchsteuerrecht
  • Beantragen von Entlastungen und Erstattungen für gezahlte Verbrauchsteuern

 

 Marion  Fetzer

Marion Fetzer
Partner, Head of Indirect Tax
Steuerberaterin

 Sven  Pohl

Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt

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