Die International Financial Reporting Standards (IFRS) gewinnen sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene immer weiter an Bedeutung. Die Anzahl der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen ist seit vielen Jahren steigend. Die IFRS sind somit auf dem besten Weg zum weltweit bevorzugten Standard in der Finanzberichterstattung international agierender Unternehmen. Daneben besitzen die US-amerikanischen Regelungen, US-GAAP, nach wie vor einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. 

 

Unsere IFRS-Experten begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei sämtlichen relevanten Fragestellungen: Von der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen über die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS im Vorfeld von Börsengängen oder Unternehmenstransaktionen bis hin zur Begleitung der Einführung neuer Standards der internationalen Rechnungslegung (z. B. IFRS 16).

 

Unsere Services im Bereich IFRS

Baker Tilly prüft bereits seit vielen Jahren die Jahres- und Konzernabschlüsse von zahlreichen börsennotierten Unternehmen und internationalen Unternehmensgruppen. Darüber hinaus beraten wir eine Vielzahl namhafter Unternehmensgruppen bei der IFRS-Abschlusserstellung. Daher kennen wir die komplexen Anforderungen, die mit einem IFRS-Abschluss einhergehen und wissen genau, wie man diese im Rahmen der Abschlussprüfung frühzeitig und effizient entspricht. Unser etablierter IFRS-Prüfungsansatz garantiert die reibungslose und routinierte Durchführung dieser Prüfungen.

Die Prüfung eines IFRS-Abschlusses erfordert vor allem eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht bestens strukturierte Prüfungsplanung. Dabei verstehen wir uns als Partner unserer Mandanten, der proaktiv und frühzeitig auf neue und komplexe Anforderungen hinweist. Die genaue Kenntnis Ihrer Geschäftstätigkeit und Vertragsgestaltungen ist für die Prüfung eines IFRS-Abschlusses unerlässlich. Deshalb verstehen wir die Prüfung als ganzjährigen Prozess, in dem wir kontinuierlich mit unseren Mandanten im Gespräch sind.

Die Teammitglieder der Baker Tilly IFRS Practice Group verfügen über fundiertes Wissen bei allen relevanten Fragen der Prüfung und Rechnungslegung und bringen ihre umfassenden Erfahrungen im Bereich kapitalmarktorientierter sowie international agierender Unternehmensgruppen ein. Dabei stehen für uns die Erarbeitung praxisorientierter Lösungen und die Konzentration auf das Wesentliche im Vordergrund. Gleichzeitig wissen wir um die Anforderungen in den sog. Enforcement-Verfahren der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dazu entwickeln wir für unsere Mandanten proaktiv Verbesserungs- und Effizienzsteigerungspotenziale und stehen jederzeit als objektiver und herausfordernder Gesprächspartner zur Verfügung.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, legen wir bei der Zusammenstellung eines Prüfungsteams sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Prüfungen besonderen Wert darauf, dass Sie von Teams betreut werden,

  • die das Umfeld von kapitalmarktorientierten, international agierenden Unternehmen bestens kennen, 
  • die über umfangreiche Erfahrungen mit IFRS verfügen,
  • deren Mitglieder einen Wirtschaftsprüfertitel nach jeweiligem Landesrecht haben und
  • die sich mit großem Engagement zuverlässig und nachhaltig in das Prüfungsprojekt einbringen.

Dabei hat Kontinuität in der Besetzung des Prüfungsteams bei uns höchste Priorität. Denn wir wissen: Eine nachhaltige Teamzusammensetzung bedeutet Sicherung des Know-how und damit Qualität, Effizienz und Entlastung Ihrer Mitarbeiter.

Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS wirkt sich nicht nur auf die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens aus, sondern hat auch enormen Einfluss auf die operativen Prozesse und Systemanforderungen. Angesichts der Vielzahl an benötigten neuen Informationen sind oftmals nahezu alle Unternehmensbereiche betroffen.

Mit der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS ist zudem häufig die Anpassung von internen Richtlinien, Steuerungssystemen und Schulungskonzepten für Mitarbeiter verbunden. Deshalb sollte der Umstellungsprozess unbedingt frühzeitig und bestens strukturiert begonnen werden.

Auf Basis dieses Wissens betreuen unsere IFRS-Experten bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Erstanwendung von IFRS und setzen dabei den etablierten Baker Tilly Ansatz zur inhaltlichen und zeitlichen Strukturierung dieser Anpassungen ein. Damit können wir das Management des gesamten Umstellungsprozesses übernehmen. Dieser umfasst u. a. die zu Beginn stehende Analyse der relevanten Sachverhalte (Scoping-Prozess), die Beurteilung sämtlicher Bilanzierungsthemen nach IFRS, die Unterstützung bei der Datenbereitstellung für die Umstellungseffekte und den Anhang (Notes) sowie die abschließende qualitätssichernde Überprüfung der Ergebnisse.

Die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards erfordert häufig weitreichende Änderungen von Prozessabläufen und Informationsflüssen in einem Unternehmen. Ebenso müssen die fortlaufenden Aktualisierungen und Anpassungen bestehender Standards kontinuierlich überwacht und auch Mitarbeiter außerhalb des Rechnungswesens über die für sie relevanten Aspekte der Neuerungen informiert und geschult werden (z. B. die Anpassung von Kundenverträgen aufgrund der Neukonzeption der Umsatzrealisierung nach IFRS 15).

Daher bedingt die Einführung neuer und die Anpassung der bestehenden Bilanzierungsstandards ein systematisches Vorgehen im Rahmen des Prozesses der Abschlusserstellung. Idealerweise sollte daher zu Beginn eine Analyse erfolgen, ob und wie stark der neue Bilanzierungsstandard die Rechnungslegung betreffen wird. Danach sollten die voraussichtlichen Auswirkungen auf das Rechnungswesen sowie die sonstigen Unternehmensbereiche abgeschätzt und erste Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Bilanzierungsstandards getroffen werden. 

In diesem Prozess stehen Ihnen unsere Experten mit ihrer Erfahrung zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Analyse der möglichen Auswirkungen neuer Standards auf Ihr Unternehmen und unterstützen bei der erforderlichen Anpassung von Systemen und Prozessen sowie bei der buchhalterischen Umsetzung der neuen IFRS-Anforderungen. Das Ziel unseres Betreuungskonzeptes ist es, Ihre Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die neuen Anforderungen im Anschluss an unsere Betreuung selbstständig und effizient umzusetzen.

Nach Unternehmenserwerben verlangt der Rechnungslegungsstandard IFRS 3 die Aufteilung des gezahlten Kaufpreises auf die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Dies schließt auch die Bewertung der bisher nicht bilanzierten stillen Reserven und stillen Lasten mit ein. Gerade die Bewertung von erworbenen, bisher nicht aktivierten immateriellen Vermögenswerten, stellt angesichts der Individualität und dem regelmäßigen Fehlen von Marktpreisen ein Unternehmen häufig vor große Schwierigkeiten. Gleichzeitig zählt die korrekte Anwendung von IFRS 3 zu den klassischen Prüfungsfeldern der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).

Ebenso ergeben sich Fragestellungen der Bewertung im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests nach IAS 36. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einschließlich Geschäfts- und Firmenwerte bedürfen der jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit ihres (Rest-)Buchwerts. Aus den IFRS resultieren eine ganze Reihe von Verpflichtungen, bei deren Erfüllung wir Sie unterstützen. Denn in der Regel sind die Mitarbeiterkapazitäten von Unternehmen bereits mit der Abschlusserstellung unter hohem zeitlichem Druck und bei gleichzeitig stetig steigender Komplexität der zu bilanzierenden Sachverhalte voll ausgelastet. Durch unsere Einbindung und die Übertragung dieses gut separierbaren Arbeitsgebiets können wir Ihre Mitarbeiter erheblich entlasten und so einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der hohen Qualitätsansprüche an Ihren Jahres- und Konzernabschluss leisten.

Angesichts der Betreuung einer Vielzahl von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Rahmen von Prüfungs- und Beratungsmandaten verfügen unsere IFRS-Experten über umfassende Expertise im Bereich der Bewertung und Werthaltigkeitsüberprüfung immaterieller Vermögenswerte inklusive Geschäfts- und Firmenwerten. Gerne helfen wir Ihnen mit unserem Team bei der prüfungssicheren Erfüllung dieser komplexen Rechnungslegungsanforderungen.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft seit dem 01.07.2005 die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen (enforcement). Die DPR hat sich dabei zum Ziel gesetzt, im Interesse des Kapitalmarkts zu einer transparenten und korrekten Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen beizutragen. 

Eine Überprüfung der Rechnungslegung durch die DPR ist für ein Unternehmen immer mit erheblichen inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen Herausforderungen verbunden, und zwar unabhängig davon, wie hoch das Fehlerrisiko in einem Unternehmen ist. Fehler bei der konkreten Anwendung von IFRS gehören seit Jahren zu den am häufigsten von der DPR identifizierten Feststellungen, z. B. in Bezug auf die Bilanzierung komplexer Unternehmenserwerbe und von Finanzinstrumenten. 

Baker Tilly unterstützt Sie dabei, die zum Teil sehr komplexen Fragen der DPR, die häufig sehr schnell beantwortet werden müssen, effizient und qualitativ hochwertig zu beantworten und dabei Ihre Mitarbeiter zeitlich weitestgehend entlasten.

Unsere IFRS-Experten verfügen über langjährige Erfahrungen mit der Betreuung von Mandanten in DPR-Verfahren. Zudem nehmen wir jährlich an einem Erfahrungsaustausch mit der DPR teil. Hierdurch ist stets ein aktuelles und genaues Verständnis der DPR-relevanten Themenstellungen und Herangehensweisen gewährleistet. Wir teilen diese Erkenntnisse mit Ihnen, adressieren die erwarteten Prüfungsschwerpunkte gemeinsam mit Ihnen und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Beantwortung aller DPR-Fragen.

Im Rahmen der Herstellung der IPO Readiness des Accounting-Bereiches unterstützen wir Sie neben der (erstmaligen) Erstellung des IFRS-Abschlusses auch bei sämtlichen weiteren Schritten in Richtung Kapitalmarktfähigkeit. Diese können beispielsweise die erstmalige Erstellung der Segmentberichterstattung, die Erstellung von Zwischenabschlüssen (inkl. Vorjahr) für Prospektzwecke sowie die Anpassung der Lageberichtsangaben umfassen.

Bei einem solchen Projekt gilt es, unter hohem Zeitdruck vielfältige Interessen von Shareholdern und Stakeholdern zu berücksichtigen, um die optimale Basis für das spätere Listing und die reibungslose Umsetzung der angestrebten Vermarktung zu legen. Entscheidend ist hierbei regelmäßig, rechtzeitig mit den vorbereitenden Aktivitäten für den Börsengang in allen Unternehmensbereichen zu beginnen, um die Mehrbelastungen für Ihre Mitarbeiter auf das nicht vermeidbare Mindestmaß zu begrenzen.

Auch in der „heißen“ Phase des Börsenganges unterstützen und verstärken unsere IFRS-Experten ihr Team in allen relevanten Bereichen (z. B. durch Stellung zusätzlicher Kapazitäten, Unterstützung bei speziellen Themen wie z. B. der Ableitung von APMs), um den Erfolg der geplanten Kapitalmarkttransaktion sicherzustellen.

Mit  unserem aus einer Vielzahl von betreuten IPO-Readiness-Projekten und der Begleitung von Börsengängen erfahrenen Team begleiten wir sie im Vorfeld und während dieser für ihr Unternehmen äußerst bedeutsamen Transaktion.

Bei schwierigen Bilanzierungsfragen kann es mit dem Abschlussprüfer, aber auch den Shareholdern und sonstigen Berichtsadressaten, hinsichtlich der sachgerechten bilanziellen Erfassung durchaus zu Diskussionen kommen. Die Ursprünge solcher Fragestellungen können z. B. die Einführung neuer Rechnungslegungsstandards oder Änderungen in der operativen Ausrichtung eines Unternehmens mit entsprechend erforderlichen Anpassungen von Verträgen sein.

Die Baker Tilly IFRS-Experten unterstützen in solchen Fällen mit der Erstellung von Fachgutachten oder Stellungnahmen zur bilanziellen Behandlung von Transaktionen und Vertragsbeziehungen. So erhalten Sie einen unabhängigen frischen Blick, der die Thematik neu und unvorbelastet durch die bisherigen Diskussionen betrachtet, ggf. einen neuen Blickwinkel oder andere Argumente eröffnet und so zur Lösungsfindung beitragen kann.

Gerade die Einführung neuer oder die Änderung bestehender IFRS-Standards führen für die mit der Abschlusserstellung betrauten Mitarbeiter oftmals zu erhöhten Schwierigkeiten, sowohl in Bezug auf das Verständnis der Anforderungen des jeweiligen Standards als auch in Bezug auf die konkrete Umsetzung vor dem Hintergrund der unternehmensinternen Informationsflüsse. 

Ein frühzeitiges und praxisbezogenes Training ist daher unabdingbar, um einen reibungslosen Abschlusserstellungsprozess sicherzustellen. Dazu bieten wir exakt zugeschnittene Trainings und Workshops an, um unsere Mandanten bestmöglich auf die nächste Berichtssaison und die neuen Herausforderungen vorzubereiten.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa müssen ihre Abschlüsse in der Regel zwingend nach den IFRS aufstellen, wie sie in der EU anzuwenden sind. Im Vorfeld einer Emission am Kapitalmarkt mit dem Ziel der Platzierung von Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstigen börsenfähigen Wertpapieren sind regelmäßig Prospekte zu erstellen, die – basierend auf den IFRS-Abschlüssen des Unternehmens – Informationen für potenzielle Erwerber von Wertpapieren wiedergeben. Die dort gemachten Finanzangaben liegen in der Verantwortung des jeweiligen Unternehmens.

Als Wirtschaftsprüfer kommt uns dabei die Aufgabe zu, die in diesen Kapitalmarktprospekten dargestellten (Finanz-)Informationen im Rahmen eines im jeweiligen Einzelfall genau definierten Auftragsgegenstands zu untersuchen. Über das Ergebnis ihrer Untersuchungshandlungen verfassen unsere IFRS-Experten ein Schreiben (den sog. Comfort Letter), das sowohl an das Unternehmen als auch an die Kapitalmarktmaßnahme begleitenden Banken gerichtet ist. Der Comfort Letter dient  somit als Nachweis darüber, dass das Unternehmen bezüglich der in den Prospektunterlagen gemachten Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist. 

Die Baker Tilly IFRS-Experten haben bereits zahlreiche Kapitalmarktmaßnahmen begleitet und kennen daher die hohen Anforderungen, die Banken, Börsen und andere Beteiligte an die zu veröffentlichenden Informationen stellen. Ebenso kennen wir die Fallstricke, die es für ein Unternehmen zu vermeiden gilt, um den Erfolg einer Kapitalmarktmaßnahme nicht zu gefährden. All dies bringen wir gerne ein, um Sie und Ihr Unternehmen vertrauensvoll an den Kapitalmarkt zu begleiten.

 Odile  Benecke

Odile Benecke
Partner
Steuerberaterin

 Marco  Brokemper

Marco Brokemper
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Baker_Tilly_-_IFRS_2020.pdf, 609 KB

IFRS: Ihre Herausforderungen – unsere Lösungen

Baker Tilly Services zur Internationalen Rechnungslegung

Die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse, unabhängig von nationalem Recht.
Unsere IFRS-Experten begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei sämtlichen relevanten Fragestellungen: Von der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen über die Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS im Vorfeld von Börsengängen oder Unternehmenstransaktionen bis hin zur Begleitung der Einführung neuer Standards der internationalen Rechnungslegung (z. B. IFRS 16).

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manager magazin: Baker Tilly gehört zu "Deutschlands besten Wirtschaftsprüfern 2024/25"

Baker Tilly hat seine Top-10-Platzierung in der Riege der sogenannten „Wirtschaftsprüfer-Champions“ gefestigt und gehört auch in diesem Jahr wiederum zu Deutschlands besten MDPs. In der neu eingeführten Kategorie „ESG & Nachhaltigkeit“ lässt Baker Tilly die Big Four hinter sich und landet hier auf Platz zwei.

In der Kategorie „Steuerberatung“ konnte Baker Tilly im Ranking zulegen. Zudem bestätigt eine Vielzahl von Nennungen in verschiedenen Kategorien, darunter in den Bereichen „Abschlussprüfung“ sowie „Digitale Transformation“, „Rechtsberatung“, „Sanierungs-/Restrukturierungsberatung“, „Sonstige Prüfleistungen“ und „Transaktionsberatung“ die starke Marktposition.
 

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Was Sie ansonsten noch über die Baker Tilly Wirtschaftsprüfer wissen sollten...