Nein, alle Unternehmen, welche die Teilnahmekriterien erfüllen, können sich um BAYERNS BEST 50 bewerben. Eine Aufforderung oder Einladung zur Teilnahme ist nicht zwingend erforderlich.
BAYERNS BEST 50 - Grundsätzliche Fragen und Antworten zum Wettbewerb
Ja, in diesem Fall bitten wir die berichtigten Unterlagen bis spätestens zum 22. März 2024 an BB50@bakertilly.de zu senden.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmedaten von Baker Tilly, dem Juror, ausgewertet und verifiziert. Hierzu sind teilweise Unternehmensbesuche notwendig. Die Einladung an die Preisträger wird vermutlich Ende Juni 2024 versendet.
Nach Ermittlung der Preisträger werden diese nach aktueller Planung bei der Preisverleihung im Juli 2024 auf Schloss Schleißheim verkündet.
Unternehmen, die in den Jahren 2022 oder 2023 Preisträger waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sonderpreise werden in diese Betrachtung nicht miteinbezogen.
Für Gesellschaften, deren Finanzkennzahlen in die eines Preisträgers der oben genannten Jahre einbezogen wurden (Konzernbetrachtung), ist die Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
Um die Wachstumsstärke der Unternehmen im Hinblick auf Umsatz und Mitarbeiter zu vergleichen, wird der Wachstums-Index des US-Ökonomen David L. Birch (Birch-Index) verwendet und ein Betrachtungszeitraum von fünf Jahren angesetzt. Im Hinblick auf die Sonderpreise für über-durchschnittliches Ausbildungsengagement wird auf die Kriterien „absolute Anzahl an Auszubildenden“ und „Ausbildungsquote“ abgestellt.