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Ob auf den einzelnen Grundstückseigentümer Entlastung oder Mehrbelastung zukommt, bleibt weiter ungewiss.
Die Grundsteuerbelastung ab dem Jahr 2025 bleibt derzeit noch die „Katze im Sack“. Während vielerorts die Feststellungsbescheide über die neuen Grundbesitzwerte und die Grundsteuermessbeträge ergehen bzw. bereits ergangen sind, stehen die künftigen Hebesätze noch nicht fest und sollen erst im Laufe des Jahres 2024 durch die jeweiligen Kommunen bekannt gegeben werden.
Die Grundsteuerreform stand insofern unter dem politischen Willen, dass sie „aufkommensneutral“ erfolgen soll, d.h. in der Summe sollte das Aufkommen an Grundsteuer neutral bleiben. Einzelne Länderverwaltungen beabsichtigen nunmehr, den Kommunen den jeweiligen Hebesatz mitzuteilen, bei dem das Grundsteueraufkommen der Kommune ab 2025 unverändert bleibt. Voraussetzung für diese Mitteilung ist, dass ausreichende Bewertungen durchgeführt wurden, sodass auch hiermit wahrscheinlich nicht vor 2024 zu rechnen ist.
Auch wenn die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer danach für eine Gemeinde in Summe unverändert bleiben sollten, wird für den einzelnen Grundstückseigentümer entweder eine Entlastung oder Mehrbelastung eintreten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass viele Gemeinden bereits jetzt aufgrund knapper Haushaltslagen Grundsteuererhöhungen durchgeführt haben – die Aufkommensneutralität erfolgt damit, wenn sie denn kommt, auf höherem Niveau.
Lars Lesser
Partner
Steuerberater
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