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Auszahlung Novemberhilfe, Beantragung Dezemberhilfe, neue Details zur Überbrückungshilfe III
Die Auszahlung der Novemberhilfe soll ab dem 10. Januar 2021 stattfinden. Die direkt anschließende Dezemberhilfe kann ab sofort und bis zum 31. März 2021 beantragt werden.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt es neue Details: Der Förderzeitraum bezieht sich auf die Monate Januar bis Juni 2021. Für die Antragsberechtigung ausschlaggebend ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April bis Dezember 2020. Die Größenkriterien der vorherigen Überbrückungshilfen wurden erweitert. Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. Euro. Des Weiteren sind Unternehmen, die von Schließungen im November oder Dezember 2020 betroffen waren, ebenfalls antragsberechtigt. Die generelle Obergrenze der monatlichen Förderungen liegt bei 200.000 Euro. In besonderen Fällen (z.B. durch Schließungsverordnungen) kann diese auf 500.000 Euro ansteigen.
Die finalen Rahmenbedingungen für die Überbrückungshilfe III stehen noch aus. Eine Prognose wann mit deren Veröffentlichung zu rechnen ist, ist aktuell nicht möglich. Des Weiteren bleibt spannend, wann mit einer Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens im Hinblick auf die Novemberhilfe und Dezemberhilfe Plus zu rechnen ist.
Heiner Stemmer
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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