Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wir prüfen Ihre Vergangenheit und beraten Sie bei der Umsetzung zukünftiger Anforderungen und Vorhaben. Erfahren …
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten an. Erfahren Sie mehr über unsere …
Steuergesetze sind komplex und dynamisch. Wir stellen uns gemeinsam mit Ihnen der Herausforderung Steuerrecht – …
Wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agiert …
Gewerkschaft scheitert: Gericht lehnt Ausschluss aus Personalrat ab
Krankenhausreform: Neue Ausnahme von der Fusionskontrolle im Krankenhauswesen
Änderung der Rechtsform des Zuwendungsempfängers: Förderung ade?
In the News: Baker Tilly greift im Genossenschaftssektor an
Herausforderungen in der Unternehmensfinanzierung: Baker Tilly auf der Structured FINANCE 2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen: Änderung des Anwendungsbereichs zeichnet sich ab
Pillar 2: Registrierungspflichten bei Mindestbesteuerung zum Ende des Jahres
BEG IV: Umfassende Änderungen bei Verrechnungspreisdokumentationen
Vorsteuerabzug: Neue Regelungen für Kreditinstitute
Rechtssicherheit im Umgang mit Daten von Beschäftigten? Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz
Immaterieller Schadensersatz: Facebook unterliegt beim BGH wegen Datenschutzverletzung
Digital-Gesetz: C5 für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Aufgeheizte Stimmung im Fernwärmemarkt – Rahmenbedingungen, Preismechanismen und Klagen
Resilienz kritischer Infrastrukturen: Was Unternehmen jetzt über das KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly beruft zwölf neue Partner aus eigenen Reihen
Baker Tilly Partner Dr. Alexander Fridgen als vorläufiger Insolvenzverwalter der CamperBoys GmbH bestellt
Baker Tilly Partner bestätigen Management Board
Die KfW hat die Obergrenzen für „Corona-Förderdarlehen“ entsprechend der Änderung „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ vom 28.01.2021 angepasst und die Fristen für die Beantragung verlängert! Welche Änderungen erwarten Unternehmen nun bei der Beantragung von KfW-Krediten?
Unternehmen, die noch neue Anträge unter den KfW-Sonderprogrammen 2020 stellen wollen, bekommen mehr Zeit und können auch höhere Kreditbeträge beantragen. Wie das Finanzministerium gestern mitgeteilt hat, werden die Antragsfristen bis zum 31.12.2021 verlängert und die Kreditobergrenzen erhöht.
„Auch das Jahr 2021 wird ein Corona-Jahr mit großen Belastungen für die deutsche Wirtschaft. Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig
Die Bundesregierung verlängert die KfW KfW-Sonderprogramme sowie den KfW-Schnellkredit bis zum 31. Dezember 2021 (Befristung bislang bis zum 30. Juni 2021)
Hinweis: In unserer letzten Veröffentlichung (vom 20.01.2021) haben wir auf die mit der Beantragung einhergehenden Fristen der KfW für eine rechtzeitige Bearbeitung und Beschlussfassung hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass auch mit der erneuten Verlängerung der Antragsfrist ein entsprechender Vorlauf zu beachten ist. Sobald hierzu detaillierte Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Update vom 31.03.2021:
Die KfW hat neben der Verlängerung der KfW-Sonderprogramme nunmehr auch die entsprechenden Einreichungsfristen angepasst. Dabei unterscheiden sich die Fristen aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungstiefe durch die KfW in Abhängigkeit von den einzelnen Programmen; diese stellen sich aktuell wie folgt dar:
Ergänzend hat die KfW die Annahme „im Laufe des Jahres 2021“ auf die nun geltende Formulierung „bis Ende des Jahres 2021 und spätestens im Jahr 2022“ einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation angepasst.
Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen werden für Unternehmen angehoben
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Die Maßnahmen werden zum 01. April 2021 durch die KfW umgesetzt
Die exakte Ausgestaltung gemäß den KfW-Merkblättern bleibt noch abzuwarten.
Bei etwaigen Fragen zur dieser Thematik stehen Ihnen unsere Experten Markus Paffenholz und Heinrich Thiele gerne zur Verfügung.
Heinrich ThielePartner Rechtsanwalt, Steuerberater
Markus PaffenholzPartner, Head of Debt Advisory
Zur News-Übersicht